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CONGREGATIO DE CULTU DIVINO ET DISCIPLINA SACRAMENTORUM

 

Prot. N. 96/21

 

NOTA AN DIE BISCHÖFE UND BISCHOFSKONFERENZEN
ZU DEN FEIERLICHKEITEN DER KARWOCHE 2021

 

Die Absicht dieser Note ist es, einige einfache Richtlinien anzubieten, um den Bischöfen bei ihrer Aufgabe zu helfen, konkrete Situationen zu beurteilen und für das geistliche Wohl der Seelsorger und Gläubigen zu sorgen, wenn sie die große Woche des liturgischen Jahres begehen.

Wir haben es immer noch mit dem Drama der COVID-19-Pandemie zu tun, die viele Veränderungen auch in der gewohnten Art und Weise, die Liturgie zu feiern, mit sich gebracht hat. Gedacht für normale Zeiten, sind die in den liturgischen Büchern enthaltenen Normen und Richtlinien in außergewöhnlichen Krisenzeiten wie diesen nicht vollständig anwendbar. Deshalb ist der Bischof als Moderator des liturgischen Lebens in seiner Kirche aufgerufen, umsichtige Entscheidungen zu treffen, damit sich die liturgischen Feiern für das Volk Gottes und zum Wohl der ihm anvertrauten Seelen fruchtbar entfalten können, unter Berücksichtigung des Schutzes der Gesundheit und dessen, was von den für das Gemeinwohl zuständigen Behörden vorgeschrieben ist.

Die Bischöfe werden erneut an das Dekret erinnert, das dieses Dikasterium im Auftrag des Heiligen Vaters am 25. März 2020 erlassen hat (Prot. N. 154/20) und in dem einige Leitlinien für die Feiern der Karwoche angegeben werden. Die Verlautbarung gilt auch in diesem Jahr. Wir laden die Bischöfe daher ein, das Dekret im Hinblick auf die Entscheidungen, die sie auf die bevorstehenden österlichen Feiern in der besonderen Situation ihres Landes zu treffen haben, erneut zu lesen. In vielen Ländern gelten immer noch strenge Beschränkungen, die es den Gläubigen unmöglich machen, in der Kirche anwesend zu sein, während in anderen Ländern ein weitgehend normales, kultisches Leben wiederaufgenommen wird.

- Die Nutzung sozialer Medien hat den Seelsorgern sehr geholfen, ihren Gemeinden während der Pandemie Unterstützung und Nähe zu bieten. Neben den positiven Ergebnissen wurden auch problematische Aspekte beobachtet. Für die Feiern der Karwoche wird vorgeschlagen, die mediale Übertragung der vom Bischof geleiteten Feiern zu erleichtern und zu bevorzugen, um die Gläubigen, die ihre eigene Kirche nicht besuchen können, zu ermutigen, die diözesanen Feiern als Zeichen der Einheit zu verfolgen.

- Bei allen Feiern soll, im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz, auf die besonderen Momente und Gesten geachtet werden, unter Berücksichtigung der sanitären Erfordernisse (vgl. Brief des Kardinalpräfekten an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen Kehren wir mit Freude zurück zur Eucharistie!, 15. August 2020, Prot. Nr. 432/20).

- Die Chrisam-Messe kann, falls notwendig, auf einen anderen, geeigneteren Tag verlegt werden; es ist ratsam, dass eine nennenswerte Anzahl von Geistlichen, von beauftragten Laien und von Gläubigen daran teilnimmt.

- Für die Feiern von Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag und der Osternacht gelten die Anweisungen des vergangenen Jahres.

- Es wird die Vorbereitung geeigneter Hilfsmittel für das familiäre und persönliche Gebet angeregt, wobei verstärkt auch einige Teile des Stundengebetes berücksichtig werden sollen.

Die Kongregation dankt den Bischöfen und Bischofskonferenzen aufrichtig für ihre pastorale Antwort auf eine sich schnell verändernde Situation im Laufe des Jahres. Wir sind uns bewusst, dass die getroffenen Entscheidungen für Seelsorger und Laien nicht immer leicht zu akzeptieren waren. Wir wissen jedoch, dass sie getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die heiligen Geheimnisse auf die wirksamste Weise für unsere Gemeinschaften gefeiert werden, unter Wahrung des Gemeinwohls und der öffentlichen Gesundheit.

Aus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, am Aschermittwoch, den 17. Februar 2021.

 

Robert Kard. Sarah
Präfekt

Arthur Roche
Erzbischof Sekretär