Liebe Brüder und Schwestern,
guten Tag und herzlich willkommen!
In der Enzyklika Mediator Dei schreibt der ehrwürdige Diener Gottes Pius XII.: »Die Kirche ist ohne Zweifel ein lebendiger Organismus; deshalb wächst sie und entfaltet sie sich auch in ihrer heiligen Liturgie und passt sich den zeitbedingten Notwendigkeiten und Umständen an, immer jedoch unter Wahrung der Unversehrtheit ihrer Lehre« (59).
In voller Kontinuität mit diesem Grundsatz hält es das Zweite Vatikanische Konzil, wie es im Proömium der Konstitution Sacrosanctum concilium (SC) heißt, »auch in besonderer Weise für seine Aufgabe, sich um Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen« (1). Denn das Konzil hatte sich versammelt, um »das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann, und zu stärken, was immer helfen kann, alle in den Schoß der Kirche zu rufen« (ebd. )
In diesem historischen Augenblick verspürte man das starke Bedürfnis nach einer Erneuerung der rituellen Formen, mit denen die Kirche seit Jahrhunderten Gott verehrt und das christliche Volk geheiligt hatte. Dank der Liturgischen Bewegung war die Überzeugung herangereift, die der heilige Johannes Paul II. später so zum Ausdruck brachte: »Es besteht nämlich eine sehr enge und organische Verbindung zwischen der Erneuerung der Liturgie und der Erneuerung des gesamten Lebens der Kirche. Die Kirche handelt nicht nur in der Liturgie, sondern prägt sich auch darin aus; sie lebt von der Liturgie und gewinnt aus der Liturgie ihre Lebenskraft« (Schreiben Dominicae cenae , 13).
Um den Zugang der Gläubigen zum Reichtum der von der heiligen Liturgie gespendeten Gnadengaben zu erleichtern, verweist die Konstitution Sacrosanctum Concilium mit einer sehr einprägsamen Formulierung auf die Ausrichtung, die dabei zu befolgen ist: »damit die gesunde Überlieferung gewahrt bleibe und dennoch einem berechtigten Fortschritt die Tür aufgetan werde« (SC 23).
Papst Benedikt XVI. hat in dieser Absichts-erklärung das »Reformprogramm« der Konzilsväter erkannt, »im Gleichgewicht der großen liturgischen Tradition der Vergangenheit mit der Zukunft«. Er sagt: »Nicht selten werden Tradition und Fortschritt auf ungeschickte Weise miteinander in Gegensatz gebracht«, aber »in Wirklichkeit ergänzen die beiden Begriffe einander: Die Tradition ist eine lebendige Wirklichkeit und schließt daher in sich das Prinzip der Entwicklung, des Fortschritts ein. Es ist, als bringe der Fluss der Tradition immer seine Quelle mit sich und strebe zu seiner Mündung« (Ansprache an die Mitglieder des Päpstlichen Liturgischen Instituts Sant’Anselmo zum 50. Jahrestag seiner Gründung , 6. Mai 2011).
Das Konzil bestätigt die Rechtmäßigkeit eines solchen in der echten Tradition verwurzelten Fortschritts und unterscheidet innerhalb der Liturgie zwischen einem »kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil« und »Teilen, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben« (SC 21). Veränderungen dieser Art hat es im Laufe der Jahrhunderte immer wieder gegeben, um den Gläubigen durch die rituellen Handlungen eine fruchtbare Teilnahme am Paschageheimnis Christi, der Grundlage des christlichen Glaubens, zu ermöglichen. Der Gottesdienst der Kirche ist so in den kulturellen Formen einer jeden Epoche »inkarniert« worden und konnte auf diese Einfluss nehmen und sie sogar verwandeln. So war die Liturgie jahrhundertelang eine Antriebskraft der Evangelisierung. Heute müssen wir diese Kraft in Kontinuität mit der echten lebendigen katholischen Tradition erneuern, also einer Dynamik entsprechend, die darauf ausgerichtet ist, die Gläubigen in die Fülle der Wahrheit einzuführen.
So wird verständlich, warum die Konzilsväter angeraten haben, bei der Revision der Riten, wenn »ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche« sie verlangt, immer »Sorge zu tragen, dass die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen« (SC 23). Für das Wohl der ganzen Kirche müssen jeder Reform »jeweils gründliche theologische, historische und pastorale Untersuchungen vorausgehen« (SC 23). Auf diese Weise fordert das Lehramt des Konzils dazu auf, die Verunsicherung der Gläubigen zu vermeiden, indem es jedem davon abrät, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzuzufügen, wegzunehmen oder zu ändern (vgl. SC 22). Der von der Konzilskonstitution angeregte Fortschritt schadet der kirchlichen Gemeinschaft durchaus nicht: Er soll sie vielmehr bestätigen und fördern.
Ich ermahne daher alle, die berufen sind, die Feier der göttlichen Geheimnisse vorzubereiten, insbesondere die Priester, die den Dienst des liturgischen Vorsitzes ausüben, stets jene Hochachtung vor den Texten und Ordnungen der Liturgie zu bewahren, die einer inneren Haltung der Verfügbarkeit und des Vertrauens auf Gott entspringt und Demut vor seiner Größe sowie aufrichtige Treue zur kirchlichen Gemeinschaft zeigt.
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Einen herzlichen Gruß an die Pilger deutscher Sprache. Der Heilige Geist helfe uns, gläubig und andächtig an der heiligen Liturgie teilzunehmen, damit wir Christus immer mehr gleichgestaltet werden und durch ihn den einen und dreifaltigen Gott verherrlichen.
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