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BOTSCHAFT VON PAPST FRANZISKUS
AN DIE TEILNEHMER DES KONGRESSES
»WOHNT GOTT NICHT MEHR HIER? VERÄUSSERUNG VON GOTTESHÄUSERN
INTEGRIERTE VERWALTUNG DER KIRCHLICHEN KULTURGÜTER
«
[PÄPSTLICHE UNVIVERSITÄT GREGORIANA, 29.-30. NOVEMBER 2018]

 

An den verehrten Bruder
Kardinal Gianfranco Ravasi,

Präsident des Päpstlichen Rates für die Kultur Ich richte einen herzlichen Gruß an die Teilnehmer des Kongresses, der vom Päpstlichen Rat für die Kultur einberufen wurde, in Zusammenarbeit mit der Italienischen Bischofskonferenz und der Päpstlichen Universität »Gregoriana«, über die Veräußerung von Kirchen und ihre kirchliche Wiederverwendung sowie über die in die allgemeine Pastoral integrierte Verwaltung der Kulturgüter. Den verehrten Referenten sowie den Organisatoren der Initiative bringe ich meinen Dank zum Ausdruck.

Der heilige Paul VI., der für die kulturellen Werte sehr empfänglich war, sagte zu den Teilnehmern an einem Kongress für Kirchenarchivare: Die Dokumente sorgfältig zu bewahren ist gleichbedeutend mit der Verehrung Christi, mit einem Sinn für die Kirche, um uns selbst und jenen, die nach uns kommen werden, die Geschichte des »transitus Domini« in der Welt zu erzählen (vgl. Ansprache an die Kirchenarchivare, 26. September 1963: Insegnamenti, I [1963], 615). Dieses sehr treffende Wort kann natürlich auf alle Kulturgüter der Kirche ausgeweitet werden. Auch der heilige Johannes Paul II., der der pastoralen Bedeutung der Kunst und der Kulturgüter besondere Beachtung schenkte, sagte: »Beim Ausarbeiten ihrer Pastoralprogramme werden die Ortskirchen daher in angemessener Form von ihren jeweiligen Kulturgütern Gebrauch machen.

Jene haben die einzigartige Fähigkeit, dem Menschen geistige Werte auf lebendige Weise bewusst zu machen. Zudem bereiten sie die Seelen auf die Annahme der Neuartigkeit des Evangeliums vor, indem sie von der Gegenwart Gottes in der Geschichte der Menschheit und im Leben der Kirche auf verschiedene Art Zeugnis geben« (Ansprache an die Vollversammlung der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche, 31. März 2000; in O.R. dt., Nr.15, S. 12). Ich selbst wollte der theologischen Ästhetik einen stärker sozial geprägten Ausdruck geben, indem ich zum Beispiel in der Enzyklika Laudato si’ gesagt habe: »Auf die Schönheit zu achten und sie zu lieben hilft uns, aus dem utilitaristischen Pragmatismus herauszukommen« (Nr. 215).

Ebenso habe ich in einer Botschaft an die Päpstlichen Akademien die Bedeutung der Arbeit der Architekten und der Künstler bei der Sanierung und Wiederbelebung der städtischen Peripherien und allgemein bei der Schaffung urbaner Kontexte, die die Würde des Menschen wahren, in Erinnerung gerufen (vgl. Botschaft an Kardinal Gianfranco Ravasi, Präsident des Päpstlichen Rats für die Kultur sowie des Koordinierungsrats der Päpstlichen Akademien, 6. Dezember 2016).

Den Inhalten des kirchlichen Lehramts folgend können wir daher gleichsam einen theologischen Diskurs über die Kulturgüter erarbeiten, wenn wir in Betracht ziehen, dass diese an der heiligen Liturgie, der Evangelisierung und der Übung der Nächstenliebe teilhaben. Sie gehören nämlich in erster Linie zu jenen »Dingen« (res), die gottesdienstliche Gegenstände sind (oder waren), »heilige Zeichen«, wie der Theologe Romano Guardini sagt (Von heiligen Zeichen, Kevelaer 2008), »res ad sacrum cultum pertinentes«, gemäß der Definition der Konzilskonstitution Sacrosanctum concilium (Nr. 122). Der Glaubenssinn der Gläubigen spürt, dass die für den Gottesdienst bestimmten Räume und Gegenstände eine Art bleibende Prägung besitzen, die auch dann nicht nachlässt, wenn sie diese Bestimmung verloren haben.

Auch sind die kirchlichen Kulturgüter Zeugen des Glaubens der Gemeinschaft, die sie über die Jahrhunderte hervorgebracht hat. Daher sind sie auf ihre Art Mittel zur Evangelisierung, die den ordentlichen Mitteln der Verkündigung, der Predigt und der Katechese beigeordnet sind. Ihre ursprüngliche Aussagekraft kann jedoch auch gewahrt bleiben, wenn sie im täglichen Leben des Gottesvolkes nicht mehr benutzt werden, insbesondere durch eine korrekte museale Ausstellung, die sie nicht nur als kunsthistorische Dokumente betrachtet, sondern ihnen gleichsam wieder neues Leben schenkt, so dass sie auch weiterhin eine kirchliche Sendung ausüben können.

Schließlich sind die Kulturgüter auf die karitativen Tätigkeiten ausgerichtet, die von der kirchlichen Gemeinde durchgeführt werden. Das wird zum Beispiel in der Passio des römischen Märtyrers Laurentius deutlich, wo berichtet wird: »Als er den Befehl erhalten hatte, die Kirchenschätze auszuhändigen, narrte er den Tyrannen, indem er ihm die Armen vorführte, die er mit den als Almosen gegebenen Gütern gespeist und gekleidet hatte« (vgl. Martyrologium Romanum, editio altera, Typis Vaticanis 2004, 444). Und die sakrale Ikonographie hat diese Überlieferung oft interpretiert, indem sie den heiligen Laurentius zeigt, wie er wertvolle Kirchengeräte verkauft und den Erlös an die Armen verteilt. Das ist eine beständige Lehre der Kirche, die zwar die Pflicht zum Schutz und zur Bewahrung der Kirchengüter auferlegt, aber erklärt, dass diese keinen absoluten Wert haben, sondern im Notfall dem größeren Gut des Menschen und insbesondere dem Dienst an den Armen dienen sollen.

Es ist also sehr opportun, dass euer Kongress in diesen Tagen stattfindet. Die Feststellung, dass viele Kirchen, die bis vor wenigen Jahren notwendig waren, dies heute nicht mehr sind – aufgrund des Mangels an Gläubigen und Klerikern oder aufgrund einer Umverteilung der Bevölkerung in den Städten und in den ländlichen Gebieten –, muss in der Kirche nicht mit Furcht aufgenommen werden, sondern als ein Zeichen der Zeit, das uns zur Reflexion einlädt und von uns eine Anpassung verlangt.

So steht es in gewisser Weise im Apostolischen Schreiben Evangelii gaudium, wenn es sagt, dass die Zeit Vorrang hat vor dem Raum, und erklärt: »Der Zeit Vorrang zu geben bedeutet, sich damit zu befassen, Prozesse in Gang zu setzen anstatt Räume zu besitzen. Die Zeit bestimmt die Räume, macht sie hell und verwandelt sie in Glieder einer sich stetig ausdehnenden Kette, ohne Rückschritt« (Nr. 223).

Diese Reflexion, die im akademischen Fachbereich auf technischer Ebene schon seit geraumer Zeit begonnen hat, haben einige Episkopate bereits vorgenommen. Der Beitrag des gegenwärtigen Kongresses besteht gewiss darin, die Tragweite der Problematik zu vermitteln, aber auch gute Erfahrungen miteinander zu teilen durch die Anwesenheit der Delegierten der Bischofskonferenzen von Europa sowie einiger Länder in Nordamerika und Ozeanien.

Der Kongress wird gewiss Vorschläge machen und Richtlinien aufzeigen, aber die konkreten und endgültigen Entscheidungen müssen von den Bischöfen getroffen werden. Ihnen empfehle ich aufrichtig, dass jede Entscheidung Frucht einer gemeinsamen Reflexion sein möge, die innerhalb der christlichen Gemeinde und im Dialog mit der zivilen Gemeinschaft durchgeführt werden muss. Die Veräußerung darf nicht die erste und einzige Lösung sein, an die man denken muss, und sie darf nie so durchgeführt werden, dass sie bei den Gläubigen Anstoß erregt. Wenn sie notwendig werden sollte, muss sie rechtzeitig in die allgemeine Pastoralplanung eingegliedert werden. Ihr muss eine angemessene Information vorausgehen und die Entscheidung darüber muss möglichst einhellig sein.

Im Ersten Buch der Makkabäer lesen wir: Als Jerusalem befreit und der von den Heiden entweihte Tempel wiederhergestellt worden war, legten die Befreier, als sie darüber entscheiden mussten, was mit den Steinen des alten abgerissenen Altars geschehen sollte, diese lieber beiseite, »bis ein Prophet komme und entscheide, was damit geschehen soll« (4,46). Auch der Bau einer Kirche oder ihre Neubestimmung sind keine Vorgänge, die nur unter technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten behandelt werden dürfen, sondern sie müssen gemäß dem prophetischen Geist bewertet werden: Denn durch sie geht das Glaubenszeugnis der Kirche, das die Gegenwart ihres Herrn in der Geschichte annimmt und wertschätzt.

Mit besten Wünschen für das Gelingen des Kongresses erteile ich Ihnen, lieber Bruder, den Mitarbeitern, den Referenten sowie allen Teilnehmern den Apostolischen Segen.

Aus dem Vatikan, am 29. November 2018

Papst Franziskus

 

 



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