APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE DAS GESCHENK DES ABLASSES Die Feier des Jubiläumsjahres ist nicht nur eine einzigartige Gelegenheit, um das große Geschenk zu nutzen, das der Herr uns durch Vermittlung seiner Kirche im Ablaß zukommen läßt, sondern es ist auch eine gute Gelegenheit, die Lehre über den Ablaß in das Bewußtsein der Gläubigen zurückzurufen. Daher veröffentlicht die Apostolische Pönitentiarie zum Nutzen all jener, die die Stätten des Jubiläumsjahres besuchen, folgende Ankündigungen. ANMERKUNGEN ALLGEMEINER NATUR ÜBER DIE ABLÄSSE 1. Der Ablaß ist im Codex des kanonischen Rechtes (can. 992) und im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1471) folgendermaßen definiert: »Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt.« 2. Im allgemeinen erfordert die Gewinnung von Ablässen bestimmte Bedingungen (nachstehend unter den Punkten 3-4 angeführt) und die Erfüllung bestimmter Werke (unter den Punkten 8-9-10 werden die besonderen Werke des Heiligen Jahres angeführt). 3. Zur Gewinnung von Ablässen, sowohl von vollkommenen als auch von Teilablässen, ist es notwendig, daß sich der Gläubige zumindest kurz bevor er die Ablaßwerke erfüllt, im Stande der Gnade befindet. 4. Der vollkommene Ablaß kann nur einmal am Tag gewonnen werden. Um ihn zu erhalten, ist es jedoch - über den Gnadenstand hinaus - notwendig, daß der Gläubige: - die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die läßliche, hat; - die sakramentale Beichte seiner Sünden vornimmt; - die Allerheiligste Eucharistie empfängt (zweifelsohne ist es besser, die Eucharistie bei der Teilnahme an der Heiligen Messe zu empfangen; für den Ablaß ist jedoch lediglich die Heilige Kommunion notwendig); - nach Meinung des Heiligen Vaters betet. 5. Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, daß die sakramentale Beichte und insbesondere die Heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablaßwerk vollbracht wird; es reicht aus, daß diese heiligen Riten und Gebete einige Tage (ungefähr 20) vor oder nach dem Ablaßwerk abgelegt werden. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines »Vaterunsers« sowie eines »Gegrüßet seist du Maria«. Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus; es wird jedoch für jeden vollkommenen Ablaß ein je eigener Empfang der Heiligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt. 6. Die Beichtväter können für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die hierfür verlangten Bedingungen abändern (abgesehen natürlich von der Abkehr von der Sünde, auch der läßlichen Sünde). 7. Die Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden, sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden. BESONDERE ASPEKTE DES HEILIGEN JAHRES Unter Voraussetzung der notwendigen Bedingungen, auf die unter den Punkten 3-4 Bezug genommen wird, können die Gläubigen den Jubiläumsablaß erlangen, indem sie eines der folgenden, nachstehend in drei Kategorien aufgeteilten Werke vollbringen: 8. Werke der Frömmigkeit oder Religion - eine Wallfahrt zu einem Heiligtum oder einer Stätte des Jubiläums unternehmen: für Rom eine der vier Patriarchalbasiliken (Sankt Peter, Sankt Johannes im Lateran, Santa Maria Maggiore, Sankt Paul), oder die Basiliken zum Hl. Kreuz in Jerusalem, Sankt Laurentius vor den Mauern und das Heiligtum der Muttergottes von der Göttlichen Liebe (»Madonna del Divino Amore«), eine der römischen Katakomben; und dort an der Heiligen Messe oder an einer anderen liturgischen Feier (wie den Laudes oder der Vesper) oder an einer Frömmigkeitsübung (Kreuzweg, Rosenkranz, Gebet des Hymnus »Akäthistos« usw.) teilnehmen; - oder in frommer Gesinnung eine der Stätten des Jubiläums - entweder in der Gruppe oder allein - besuchen und dort in Anbetung der Eucharistie oder in andächtiger Betrachtung verweilen und diese dann mit dem »Vaterunser«, dem Glaubensbekenntnis und einer Anrufung der Jungfrau Maria beschließen. 9. Werke der Barmherzigkeit oder Nächstenliebe - für eine angemessene Zeit Brüder und Schwestern, die sich in Schwierigkeiten befinden, besuchen (Kranke, Gefangene, einsame alte Menschen, Behinderte usw.) und damit gleichsam zu Christus pilgern, der in ihnen gegenwärtig ist; - mit einem angemessenen Betrag Werke religiöser oder sozialer Art zu unterstützen (zu Gunsten verwahrloster Kinder, Jugendlicher in Notlagen, bedürftiger alter Menschen und Fremder in den verschiedenen Ländern auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen); - einen angemessenen Teil der Freizeit Tätigkeiten widmen, die der Gemeinschaft zugutekommen, oder andere Formen persönlichen Opfers auf sich nehmen. 10. Werke der Buße Wenigstens für einen Tag - den übermäßigen Konsum von Genußmitteln meiden (z.B. Rauchen, alkoholische Getränke); - fasten; - auf den Genuß von Fleisch verzichten (oder auf andere Nahrungsmittel, entsprechend den Einzelbestimmungen der Bischofskonferenzen), wobei ein entsprechender Teil den Armen zukommen soll. Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 29. Januar 2000 WILLIAM WAKEFIELD Kardinal BAUM Großpönitentiar LUIGI DE MAGISTRIS Titular bischof von Nova Regens |