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APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE

SYDNEY

DEKRET

 

Ein vollkommener Ablaß wird den Gläubigen gewährt, die sich aus Anlaß des 23. Weltjugendtags als Pilger in Sydney einfinden; einen Teilablaß können alle erlangen, die, wo immer sie sich aufhalten, für die geistlichen Ziele dieses Treffens und seinen glücklichen Ausgang beten.

Das Treffen der Jugendlichen im Jahr 2005 in Köln bot der Apostolischen Pönitentiarie eine willkommene Gelegenheit, den jungen Menschen mit der Vollmacht des Papstes die geistlichen Schätze der Kirche weit zu öffnen, damit sie die hervorragenden Früchte der Heiligung ernten können.

Nun wird in diesem Jahr, vom 15. bis 20. des kommenden Monats Juli, in Sydney, »in dem großen südlichen Land des Heiligen Geistes« (wie es Johannes Paul II. nannte), der »23. Weltjugendtag« unter dem Thema begangen: »Ihr werdet die Kraft des Heiligen Geistes empfangen, der auf euch herabkommen wird; und ihr werdet meine Zeugen sein« (Apg 1,8).

Denn die um den Stellvertreter Christi versammelten Jugendlichen werden an den Gottesdiensten und Andachten teilnehmen und sich vor allem durch die Sakramente der Buße und der Eucharistie stärken. Wenn sie mit aufrichtigem und demütigem Herzen die Sakramente empfangen haben, werden sie den brennenden Wunsch spüren, sich durch die Kraft des Geistes, des Beistandes, zu stärken, und, durch das Chrisam des Heils bestätigt, werden sie offen vor allen anderen vom Glauben Zeugnis geben bis an die Grenzen der Erde. Gebe Gott, daß die Anwesenheit des Papstes unter den in Sydney versammelten Jugendlichen dies zum Ausdruck bringt und begünstigt.

In der Audienz, die der Heilige Vater den Unterzeichneten am 21. Juni dieses Jahres gewährte, hat der erlauchte Pontifex der Apostolischen Pönitentiarie ausdrücklich die besondere Befugnis erteilt, durch das vorliegende Dekret die Gewährung des Geschenkes der Ablässe, wie folgt, bekanntzumachen:

Ein vollkommener Ablaß wird den Gläubigen gewährt, die andächtig an Gottesdiensten und Andachten während des »23. Weltjugendtages« sowie an seinem feierlichen Abschluß teilnehmen, vorausgesetzt, daß sie nach Ablegung der Beichte bußfertig die Heilige Kommunion empfangen und in frommer Gesinnung entsprechend den Intentionen Seiner Heiligkeit beten.

Ein Teilablaß wird den Gläubigen, wo immer sie sich während des besagten Treffens befinden mögen, gewährt, sofern sie mit reumütigem Herzen zu Gott dem Heiligen Geist beten, daß er die jungen Menschen zur Liebe ansporne und ihnen die Kraft gebe, durch ihr Leben das Evangelium zu verkünden.

Damit die Gläubigen an diesen himmlischen Gaben leichter teilhaben können, sollen sich die Priester, die von der zuständigen kirchlichen Autorität zur Abnahme der sakramentalen Beichte zugelassen sind, bereitwillig und großherzig zur Verfügung stellen, um sie zu hören, und die Gläubigen zu öffentlichen Gebeten für das gute Gelingen des »Weltjugendtages« anregen.

Das vorliegende Dekret hat Gültigkeit für diesen Anlaß. Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.

Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 28. Juni 2008, dem Vorabend des Hochfestes der heiligen Apostel Petrus und Paulus.

JAMES FRANCIS Kard. STAFFORD
Großpönitentiar

+ Gianfranco Girotti, OFMConv
Titularbischof von Menta, Regent

 

 

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