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APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE

DEKRET

zur Gewährung eines Vollkommenen Ablasses anlässlich des 150. Jahrestages
der Erscheinungen der seligen Jungfrau Maria in Lourdes

 

Anläßlich des 150. Jahrestages der Erscheinung der seligen Jungfrau Maria in der Grotte von Massabielle bei Lourdes wird täglich der vollkommene Ablaß den Gläubigen gewährt, die vom 8. Dezember 2007 bis zum 8. Dezember 2008 in andächtiger Gesinnung und zu den festgelegten Bedingungen die Grotte von Massabielle besuchen; ebenso den Gläubigen, die vom 2. bis zum 11. Februar 2008 in einer Kirche, einem Oratorium, einer Grotte oder an einem anderen würdigen Ort die geweihte Statue der seligen Jungfrau Maria von Lourdes besuchen, die zur öffentlichen Verehrung feierlich aufgestellt ist.

Die Allmacht und unendliche Güte Gottes haben in wunderbarer Weise die von der Vorsehung gewollte Aufgabe Marias, der Mutter unseres Herrn Jesus Christus und damit Mutter seines mystischen Leibes, der Kirche, mit dem Heilswerk der Kirche vereinigt. Der selige Abt Guerrico verbindet so den Schutz, den die Gläubigen vertrauensvoll von der Mutter Maria erwarten, mit dem universalen Heilsdienst der katholischen Kirche: »Die heilige Mutter Christi versteht sich als Mutter der Christen auf der Ebene des Mysteriums und wendet ihnen deshalb die Fürsorge und Liebe zu, die einer Mutter eigen sind … Auch die Christen erkennen sie als Mutter; von natürlicher kindlicher Liebe beseelt, nehmen sie an erster Stelle und vor allem ihre Zuflucht zu ihr, in jeder Not und Gefahr, indem sie vertrauensvoll ihren Namen anrufen wie Kinder im Arm ihrer Mutter« (Predigt 1 zum Hochfest der leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel).

Auch die dogmatische Konstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils hebt die – wie wir sagen können – gemeinsame Sendung der seligen Jungfrau Maria und der katholischen Kirche hervor: »Maria vereinigt, da sie zuinnerst in die Heilsgeschichte eingegangen ist, gewissermaßen die größten Glaubensgeheimnisse in sich und strahlt sie wider. Daher ruft ihre Verkündigung und Verehrung die Gläubigen hin zu ihrem Sohn und seinem Opfer und zur Liebe des Vaters. Die Kirche aber wird, um die Ehre Christi bemüht, ihrem erhabenen Typus ähnlicher durch dauerndes Wachstum in Glaube, Hoffnung und Liebe und durch das Suchen und Befolgen des Willens Gottes in allem« (Nr. 65).

Die Geschichte der Kirche und denkwürdige Zeugnisse der Marienverehrung geben oft und augenscheinlich Kunde von dieser Wirkweise der göttlichen Vorsehung und verweisen die Gläubigen auf sie, um ihre Verehrung zu fördern.

Die bevorstehende 150. Wiederkehr des Tages, an dem Maria dem Mädchen Bernadette Soubirous offenbarte, daß sie die Unbefleckte Empfängnis ist, und wollte, daß an dem Massabielle genannten Ort, der zur Stadt Lourdes gehört, ein Heiligtum als Schatzkammer der Gnade errichtet und verehrt werde, erinnert an die zahllosen Wunder, die dem übernatürlichen Leben der Seelen und der leiblichen Gesundheit aufgrund der allmächtigen Güte Gottes in hohem Maß zugute kamen; in dieser Fügung der göttlichen Vorsehung durch die Fürsprache der seligen Jungfrau Maria wird deutlich, daß das ganzheitliche Ziel des Menschen das Wohl der ganzen Person ist, hier auf Erden und vor allem in der Ewigkeit des Heils.

Seit den Anfängen des Heiligtums von Lourdes haben die Gläubigen verstanden, daß die selige Jungfrau Maria durch den Dienst der katholischen Kirche an jenem Ort für dieses ganzheitliche Heil der Menschen liebevoll sorgen will.

Während die Gläubigen die selige Jungfrau Maria an dem Ort verehren, »den ihre Füße berührt haben«, nähren sie sich von den Sakramenten, fassen sie den festen Vorsatz, in Zukunft ein christliches Leben in größerer Treue zu führen, bekommen ein lebendiges Gespür für den Sinn der Kirche und erfahren gültige Beweise für alle diese Dinge. Indessen läßt auch die Verbindung von wunderbaren Geschehnissen im Laufe der Zeit das gemeinsame Wirken der seligen Jungfrau Maria und der Kirche erahnen. Denn im Jahr 1854 wurde das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis der Jungfrau Maria definiert; im Jahr 1858 erschien die Jungfrau Maria der frommen Bernadette Soubirous mit liebevoller Mütterlichkeit und benützte die Worte der dogmatischen Definition: »Ich bin die Unbefleckte Empfängnis.«

Damit aus diesem Gedenken Früchte neuer Heiligkeit erwachsen, hat Papst Benedikt XVI. festgesetzt, das Geschenk des vollkommenen Ablasses in sehr großzügiger Weise zu gewähren, wie im folgenden erklärt wird:

Alle und jeder einzelne Gläubige, die wirklich bußfertig und durch das Bußsakrament gereinigt und durch die heilige Kommunion gestärkt sind, sowie ergeben nach Meinung des Papstes beten, können täglich den vollkommenen Ablaß erlangen, der auch den armen Seelen im Fegfeuer gewidmet werden kann.

A. – wenn sie vom 8. Dezember 2007 bis einschließlich 8. Dezember 2008 möglichst unter Beachtung der vorgeschlagenen Reihenfolge 1. den Taufbrunnen in der Pfarrei besuchen, wo Bernadette getauft wurde; 2. das Haus, das sog. »Cachot«, der Familie Soubirous; 3. die Grotte von Massabielle; 4. die Kapelle des Hospizes, wo Bernadette die erste heilige Kommunion empfangen hat; wenn sie dabei an den einzelnen vier Orten eine angemessene Zeit in innerer Sammlung und Betrachtung verweilen und zum Abschluß das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis in jeder erlaubten Form und das Gebet zum Jubiläum oder ein anderes Mariengebet sprechen;

B. – wenn sie vom 2. Februar 2008, dem Fest der Darstellung des Herrn, bis einschließlich 11. Februar 2008, dem liturgischen Gedenktag Unserer Lieben Frau von Lourdes und 150. Jahrestag der Erscheinung, in einer Kirche, einem Oratorium, einer Grotte oder an einem anderen würdigen Ort die geweihte Statue Unserer Lieben Frau von Lourdes, die zur öffentlichen Verehrung feierlich aufgestellt ist, in andächtiger Gesinnung besuchen und vor dieser Statue an einer Marienandacht teilnehmen oder zumindest eine angemessene Zeit in innerer Sammlung und Betrachtung verweilen und zum Abschluß das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis in jeder erlaubten Form und ein Gebet zur seligen Jungfrau Maria sprechen;

C. – Die alten Menschen, die Kranken und alle, die aus gutem Grund nicht imstande sind, ihre Wohnung zu verlassen, können – vorausgesetzt, sie bereuen jegliche Sünde und beabsichtigen, sobald wie möglich die üblichen drei Bedingungen zu erfüllen – zu Hause oder dort, wo die Umstände sie festhalten, den vollkommenen Ablaß erlangen, wenn sie vom 2. bis 11. Februar 2008 mit Sehnsucht im Herzen (den oben genannten Orten) geistig einen Besuch abstatten, die Gebete wie oben sprechen und Gott durch Maria vertrauensvoll ihre Krankheiten und die Beschwerden ihres Lebens darbringen.

Damit die Gläubigen an diesen himmlischen Gnaden leichter teilhaben können, sollen sich die Priester, die von der zuständigen kirchlichen Autorität zur Abnahme der Beichte zugelassen sind, bereitwillig und großherzig zur Verfügung stellen, um sie zu hören, und feierlich öffentliche Gebetsandachten zur Unbefleckten Jungfrau und Gottesmutter leiten. Das vorliegende Dekret hat Gültigkeit für diesen Anlaß.

Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.

Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 21. November 2007, dem Gedenktag der Darstellung Marias im Tempel.

James Francis S.E.R. Kard. Stafford
Großpönitentiar

Gianfranco Girotti, OFMConv.
Titularbischof von Meta, Regent

 

 

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