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APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE

URBIS ET ORBIS

D E K R E T

Ein vollkommener Ablaß
wird den Christgläubigen gewährt
am 8. Dezember dieses Jahres,
dem Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria,
dem 40. Jahrestag des Abschlusses
des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils
durch den Diener Gottes Papst Paul VI.

Die wunderbaren Werke und die Wohltaten Gottes gegenüber seinem Volk sollen stets Gegenstand unseres dankbaren Gedenkens sein, und dies in besonderer Weise an den Jahrestagen von Ereignissen, die für das Leben der Kirche von besonderer Bedeutung sind.

Wir nähern uns dem 8. Dezember, dem Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria, an dem sich zum 40. Mal der Tag jährt, als der Diener Gottes Papst Paul VI., der zuvor die Jungfrau Maria zur Mutter der Kirche proklamiert hatte, anläßlich des Abschlusses des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils einen feierlichen Lobpreis zur Gottesmutter erhob, die Mutter Christi und somit Mutter Gottes und geistliche Mutter von uns allen ist.

Zu diesem Hochfest ist es der sehnliche Wunsch von Papst Benedikt XVI., daß, während Er in Rom der Unbefleckten Jungfrau öffentlich die Ehre erweist, die ganze Kirche sich Ihm im Geiste anschließe, damit alle Gläubigen, im Namen unserer gemeinsamen Mutter vereint, mehr und mehr im Glauben gestärkt werden, mit immer größerer Hingabe Christus nachfolgen und den Brüdern und Schwestern in immer tieferer Nächstenliebe zugetan sind: Daraus entspringen, wie es das II. Vatikanische Konzil sehr weise gelehrt hat, die Werke der Barmherzigkeit zugunsten der Bedürftigen, der Einsatz für die Gerechtigkeit sowie die Wahrung und das Streben nach Frieden.

Der Heilige Vater, dem es ein Herzensanliegen ist, daß die Liebe und das Vertrauen der Gläubigen in die Jungfrau und Gottesmutter Maria gemehrt werden und daß ihr Leben durch die Hilfe und das Vorbild Ihrer Heiligkeit treu im Einklang stehe mit der weisen Lehre des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils, in enger hierarchischer Verbundenheit mit Ihm und den jeweiligen Bischöfen, gewährt wohlwollend das Geschenk des vollkommenen Ablasses, der unter den gewohnten Bedingungen gewonnen werden kann (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters), mit einer inneren Bereitung, die jede Anhänglichkeit an jegliche Sünde ausschließt, am kommenden Hochfest der Unbefleckten Empfängnis. Dieser Ablaß gilt allen Gläubigen, die an einer Andacht oder einem Gottesdienst zu Ihren Ehren teilnehmen oder aber ein offenes Bekenntnis ihrer Marienfrömmigkeit vor einem Bild der Unbefleckten Jungfrau ablegen, das zur öffentlichen Verehrung ausgestellt ist, und dabei das Gebet des Vaterunsers, des Glaubensbekenntnisses und einer Anrufung der Immakulata (zum Beispiel »Ganz schön bist du, Maria, und der Erbschuld Makel ist nicht an dir!«, »Ohne Erbschuld empfangene Königin, bitte für uns«).

Schließlich können auch die Gläubigen, die durch Krankheit oder einen anderen triftigen Grund gehindert sind, an eben diesem Tag dasselbe Geschenk des vollkommenen Ablasses empfangen, wenn sie zu Hause oder wo auch immer sie sich befinden mögen, mit einer inneren Bereitung, die jede Anhänglichkeit an jegliche Sünde ausschließt, und mit dem Vorsatz, sobald wie möglich die obengenannten Bedingungen zu erfüllen, sich im Geiste und Herzen den Anliegen des Papstes in ihren Gebeten zur Unbefleckten Jungfrau anschließen und dabei das Vaterunser sowie das Glaubensbekenntnis beten.

Das Dekret hat einmalig nur für den genannten Tag Gültigkeit. Ungeachtet aller entgegenstehenden Bestimmungen, auch wenn sie besonderer Erwähnung würdig sind.

Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 18. November, dem Weihetag der Basiliken St. Peter und St. Paul.

James Francis Kard. STAFFORD
Großpönitentiar

Gianfranco Girotti, O.F.M. Conv.
Regent

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