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STAATSSEKRETARIAT ERKLÄRUNG ZUM SCHUTZ DER GESTALT DES PAPSTES Vor allem im Laufe der letzten Jahre hat sich eine wachsende Zuneigung und eine herzliche Wertschätzung vieler Menschen gegenüber den Päpsten gezeigt, denen man auch universitäre, schulische oder kulturelle Institutionen wie auch Vereine, Stiftungen oder andere Einrichtungen widmen möchte. Angesichts dessen wird erklärt, daß ausschließlich der Heilige Stuhl berechtigt ist, unbedingt für die Wahrung des den Nachfolgern Petri gebührenden Respekts Sorge zu tragen. Er hat daher ihre Gestalt und persönliche Identität vor Initiativen zu schützen, die ohne Autorisierung den Namen und/oder das Wappen der Päpste für Zwecke und Tätigkeiten verwenden, die nichts oder nur wenig mit der Katholischen Kirche zu tun haben. Bisweilen versucht man nämlich mittels des Gebrauchs von kirchlichen oder päpstlichen Symbolen und Logos allem, was vertrieben oder unternommen wird, Glaubwürdigkeit und Ansehen zu geben. Daher muß die Verwendung all dessen, was sich direkt auf die Person und das Amt des Papstes (Name, Bild, Wappen) bezieht, wie auch der Bezeichnung „päpstlich" ausdrücklich und im voraus vom Heiligen Stuhl autorisiert werden. |