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PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE FAMILIE

Kardinal ALFONSO LÓPEZ TRUJILLO
Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie

DIE FAMILIE UND DAS LEBEN IN EUROPA


Im vergangenen Jahrzehnt hat sich in Europa vieles gewandelt. Das gilt besonders für die Familie. Die Lage der Familien in Europa hat sich vor unseren Augen tiefgreifend verändert. In der heutigen Situation haben wir so manche sehr beunruhigenden Fakten festgestellt, aber auch manche positiven Aspekte und Hoffnungsträger. Von hier ausgehend, haben wir eine Familienpastoral entworfen, die auf europäischer Ebene den Herausforderungen unserer Zeit entspricht. Der Heilige Vater hat uns eine ermutigende Botschaft übergeben, der wir in den vorliegenden Ausführungen treu zu folgen suchen.

I. Herausforderungen

Die Kirche schaut nicht ohne Sorge auf die schwierige Lage der Familie und die Herausforderungen, vor die die Würde und das Leben der menschlichen Person in Europa gestellt sind. Diese Situation und diese Gefahren für das menschliche Leben stehen auch im Mittelpunkt von Parlamentsdebatten.

Die wachsende Unfähigkeit vieler unserer Zeitgenossen, Entscheidungen zu treffen, die endgültig binden, die Verringerung der Innerlichkeit und der Fähigkeit zum Nachdenken sowie der vom Konsumverhalten bestimmte Lebensstil greifen die Strukturen der Gesellschaft in Europa an. Davon betroffen ist in erster Linie die Familie, in der selbstzerstörerische Tendenzen zutage treten.

In einer Zeit, in der so viel vom »zukünftigen Menschen« und seinen technologischen Möglichkeiten der »Verbesserung« gesprochen wird, ist es wichtig, Realist zu sein und die Tendenzen zum Rückschritt und zur Entmenschlichung anzuprangern, die in unserer Gesellschaft auftreten und die Verunsicherung und Aushöhlung der Familie hervorrufen.

Diese Tendenzen sind zugleich Herausforderungen.

1. Herausforderungen, die in der Familie entstehen

Ohne Kritik wird heute von »neuen Familienmodellen « gesprochen, das Wort »Familie« wird in die Mehrzahl gesetzt, und man neigt dazu, den Begriff Ehe neu festzulegen. Indem man sich immer weiter vom grundlegenden Begriff der Vereinigung und Gemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts entfernt, die sich einander ohne zeitliche Vorbehalte und in ausschließlicher Weise schenken, geht man dazu über, immer öfter vieldeutige Ausdrücke zu verwenden, die das neue Familienmodell definieren sollen. So ist die Rede von der »Familie mit einem Elternteil« (Alleinerziehende), von der »wiederhergestellten Familie«, von »faktischen« Lebensgemeinschaften oder sogar von der homosexuellen Familie. Diese angeblichen »neuen Modelle« sind jedoch illusorisch.

Der Ausdruck »Familie mit einem Elternteil« (Alleinerziehende) ist schon ein wörtlicher Widerspruch. Ein Kind hat immer zwei Elternteile. Von »Familie mit einem Elternteil« zu sprechen bedeutet, die Existenz des abwesenden Elternteils, d.h. meistens des Vaters, zu leugnen und dem matriarchalen Modell Vorzug zu geben, das sich zu entwickeln beginnt.

Zweitens, was die sogenannte »wiederhergestellte« Familie betrifft, ist leicht zu beobachten, daß sie letztlich das Ergebnis einer Niederlage ist, aber nach dem Muster der Kernfamilie aufgefaßt und gewollt war. Hinter der sogenannten »wiederhergestellten« Familie steht in erster Linie eine »zerrüttete« Familie als Überbleibsel, die für die Kinder zuständig ist.

Dadurch daß zuviel von der »Familie mit einem Elternteil« oder von der »wiederhergestellten Familie« gesprochen wird und man den Begriff auf die homosexuellen Paare ausdehnen will, hat man den Familienbegriff seines Inhalts beraubt. Die Familie wird nicht mehr als eine einfache »Verbindung von zwei Personen« ohne weitere Besonderheiten verstanden. Die Folgen dieser willentlichen Ungenauigkeit sind schwerwiegend, vor allem für die Kinder. Denn heute werden die Familienprobleme zu oft ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Erwachsenen und ihrer Interessen gesehen. Die Kinder sind meistens unter sehr schmerzlichen Bedingungen die ersten Opfer dieser »neuen Modelle«, die weder neu noch modellhaft sind.

2. Herausforderungen, die in der säkularisierten Gesellschaft entstehen

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt in dieser Erhebung der Herausforderungen, vor welche die Familien in Europa heute gestellt sind, betrifft die Säkularisierung der Gesellschaft und die Wandlungen in der damit verbundenen philosophischen und anthropologischen Perspektive. Indem man von jeder Bezugnahme auf Gott und von jeder Schöpfungsidee absieht und die vollständige Autonomie des Menschen in bezug auf die »Natur« verkündet, sind unsere Gesellschaften nicht nur einem schweren Irrtum, sondern auch einem Prozeß der Enthumanisierung verfallen: Man spricht vielleicht noch von »menschlicher Person«, man schwenkt vielleicht eine immer längere Liste von »Rechten«, aber man achtet den Menschen in seiner Natur und Bestimmung nicht mehr. Die Kunst des richtigen Denkens und des gesunden Überlegens wird einigen philosophischen Spezialisten überlassen, und im übrigen ist es die Technik, die alles beherrscht.

Man weiß auf einmal nicht mehr, wie die »ethischen« Probleme zu lösen sind. Anstelle der moralischen Beurteilung und der klugen Vorschläge triumphiert in der Rechtsprechung zu oft der rechtliche Positivismus, und in den Parlamenten gibt der Pragmatismus immer mehr den Ton an. Gewiß, die Zahl der ethischen Kommissionen und Komitees steigt, aber diese können keine endgültigen Urteile abgeben. Sie können nur sogenannte »Konsens«-Erklärungen mit einer Verkürzung auf einen entsprechenden gemeinsamen Nenner liefern.

Diese Säkularisierung hat sich jetzt deutlich gezeigt, als sich Mitglieder der europäischen Konvention geweigert haben, in der zukünftigen konstitutionellen Verfassung der Union irgendeinen Hinweis auf die christlichen Wurzeln Europas zuzulassen.

3. Herausforderungen, die in der Gesellschaft entstehen, wenn sie sich durch die Parlamente in Form unrechter Gesetze ausdrückt

Während sich die europäische Gesellschaft weitgehend säkularisiert und von jedem Bezug auf eine »natürliche« universale Moral befreit hat, hat der Europäer durch die Stimme seiner Abgeordneten in den einzelnen nationalen Parlamenten und in den europäischen Institutionen im Laufe des letzten Jahrzehnts versucht, zu allen Punkten des moralischen Lebens, die bisher dem Urteil der menschlichen Gesetze entgangen sind, Gesetze zu erlassen. Und besonders in den Tabubereichen der Familie und des Lebens konnte man größte Bekundung von Eifer nach einer Regelung (oder Entregelung) verzeichnen. Dieser Wille, in den Gesetzestexten die Autonomie des Menschen zu verkünden, hat sich in manchen Parlamenten durch den Erlaß von ungerechten Gesetzen ausgedrückt; diese betreffen vor allem die Abtreibung, die Euthanasie, die ärztliche Hilfe bei der Fortpflanzung, die Nutzung menschlicher Embryonen für die medizinische Forschung und die Konstituierung einer rechtlichen Einordnung der homosexuellen Partnerschaften. Diese Gesetze stehen der christlichen Vernetzung Europas entgegen, die in ganz besonderer Weise erlaubt hat, sich der Würde des menschlichen Lebens bewußt zu werden.

Ein spezielles Risiko bringen die ungerechten Gesetze mit sich, die von einigen europäischen Parlamenten in bezug auf die Anfänge des menschlichen Lebens verabschiedet wurden. Weil man sich geweigert hat, dem menschlichen Embryo eine genaue Definition zu geben (denn diese hätte die Praxis der Abtreibung verurteilt, die als unantastbar gilt), hat man sich das Recht angemaßt, die Schwelle und Grenze in der biologischen Entwicklung des Embryos festzusetzen, und man hat angeordnet, daß man ungestraft das ungeborene menschliche Leben manipulieren, nutzen und zerstören kann, so lange es noch nicht eine dieser willkürlich gewählten Schwellen überschritten hat.

Das menschliche Leben ist so zum Versuchsmaterial geworden, obwohl der unbedingte Respekt vor diesem Leben in den Konstitutionen der Staaten und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eingeschrieben ist.

4. Heutige Situation

Mit einiger Überraschung haben wir festgestellt, daß unsere Länder, obwohl sie eine unterschiedliche Geschichte haben und sich in der wirtschaftlichen Lage unterscheiden, den gleichen Niedergang der Werte der Familie erleben. Die Familie in Europa befindet sich heute oft in einer sehr labilen und prekären Situation.

a) Die Ehe

Die erste Gefahr, die Labilität, betrifft die Ehe, weil ihr Wesen selbst in Frage gestellt ist. Die Zahl der jungen Menschen, die vor der Eheschließung zusammenleben, wächst ständig, vor allem die Dauer des Zusammenlebens erhöht sich bis auf mehrere Jahre. Das ist erlaubt und wird nicht mehr (oder überhaupt nicht) als unmoralisch angesehen. Infolgedessen nimmt die Zahl der außerehelich geborenen Kinder ständig zu. (1)

Man heiratet heute im allgemeinen später: die Frau mit 28 und der Mann mit 30 Jahren, d.h. fünf Jahre später als vor zwanzig Jahren (2)

Heute herrscht eine »für die Ehescheidung förderliche Mentalität« vor, wie der Papst in seiner Ansprache an den Gerichtshof der Rota Romana am 28. Januar 2002 sagte. (3) Die herrschende Kultur begünstigt die Trennung der Eheleute oder die Ehescheidung als Lösung der Eheprobleme. (4) In den Ländern, in denen die Ehescheidung noch nicht lange besteht (Italien, Spanien), steigt die Zahl der Ehescheidungen (5), während sie in den Ländern, in denen sie schon länger besteht, stabil ist. Die Ehepaare trennen sich in den ersten Ehejahren leichter, Höhepunkt im fünften Jahr, aber Scheidungen gibt es während des ganzen ehelichen Lebens.

Die Folgen dieser oft labilen Verbindungen tragen in erster Linie die Kinder, weil deren Erziehung und ausgewogene soziale Integration gefährdet sind. (6)

b) Die »faktischen« Lebensgemeinschaften

Das Problem der »faktischen« Lebensgemeinschaften und ihrer rechtlichen Umrahmung seitens des Staates, die kürzlich in mehreren europäischen Staaten vorgenommen wurde (7), ist hochaktuell. Obwohl sie im Vergleich zu den Eheschließungen nur 8 % betragen (8), stellen sie trotzdem eine wirkliche Herausforderung für die natürliche Institution der Ehe dar. Wie Johannes Paul II. in seiner Ansprache an die Römische Rota am 21. Januar 1999 betont hat, besteht ein »wesentlicher Unterschied zwischen einer faktischen Lebensgemeinschaft – die (angeblich) auch auf Liebe beruht – und der Ehe, in der die Liebe in eine nicht nur moralische, sondern auch streng rechtliche Verpflichtung umgesetzt wird Â…

Das Band, das gegenseitig angenommen wird, entwickelt seinerseits eine festigende Wirkung auf die Liebe, aus der es hervorgeht; es fördert ihr Fortdauern zugunsten des jeweiligen Partners, der Nachkommenschaft und der ganzen Gesellschaft« (9).

Diesen »faktischen« Verbindungen ist in manchen Ländern der Zugang zu einem Statut oder zu Rechten erlaubt, die denen des Ehelebens ähnlich sind. Objektiv gesehen, handelt es sich nicht um dieselbe Aufgabe. Sie verpflichten sich nicht auf Dauer, was aber bei einer Eheschließung das mindeste ist. Darf die Gesellschaft gegenüber einer solchen Inkonsistenz dieser Bindung gleichgültig bleiben, auch wenn die aus diesen Lebensgemeinschaften hervorgegangenen Kinder sich eines festen Bandes zwischen ihren Eltern, das ihre harmonische Formung sichern würde, beraubt sehen?

Ein zweiter Schritt geschah, als sich die »faktischen« Lebensgemeinschaften auch zu Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Personen entwickelten. Solche Verbindungen wurden in manchen europäischen Ländern in den rechtlichen Rahmen der »faktischen« Lebensgemeinschaften durch Abstimmung im nationalen Parlament oder mit Hilfe eines Beschlusses auf regionaler Ebene eingebunden (10). Die für die »faktischen« Lebensgemeinschaften vorgeschlagene rechtliche Einordnung wurde zwar nicht als Alternative zum Ehebund vorgestellt, aber sie trifft in Wirklichkeit unweigerlich die auf dem Ehebund gegründete Familie.

Der dritte Schritt wird erzielt, wenn die gleichgeschlechtlichen Personenpaare, die in den rechtlichen Rahmen der »faktischen« Lebensgemeinschaften eingeordnet sind, das Recht beanspruchen, Kinder zu adoptieren (11). Das ist ein noch größeres Risiko, denn dieser Antrag respektiert nicht das »höchste Wohl des Kindes«, so wie es in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Kindheit festgelegt ist.

c) Die Familie

Es besteht die Tendenz, die Familie in den privaten Bereich abzuschieben, ohne Rücksicht auf den wesentlichen Dienst, den sie dem Staat anbietet. In der Tat ist in vielen Fällen seitens der Regierungen eine Rücknahme der materiellen Hilfe und finanziellen Unterstützung der Familie als solcher und als Subjekt von Rechten und Pflichten festzustellen. So geht man von einer Politik der Familie (wo diese ein Subjekt ist, zu dem alle ihre Mitglieder gehören) über zu einer Sozialpolitik der Unterstützung (die den bedürftigen Mitgliedern einer bestimmten Familie, z.B. den Kindern, gewährt wird).

Sicher ist diese Sozialhilfe berechtigt in dem Maß, in dem sie den Bedürftigen zu Hilfe kommt. Aber sie bringt auch die Gefahr mit sich, die einzelnen Familienmitglieder getrennt zu behandeln, z. B. auf der einen Seite die Mutter, auf der anderen die Kinder. Diese Politik der Sozialhilfe darf nicht an die Stelle einer rechten Verteilung der Dienste treten, die die Familie dem Staat bietet. Man käme so weit, solche Dienste zu ignorieren und indirekt die Familien mit mehr als zwei Kindern, die den Generationenwechsel sichern, zu benachteiligen.

Heute ist es dringend notwendig, in den Gesetzgebungen Maßnahmen zu treffen mit dem Ziel, daß die Familienmütter nicht mehr gezwungen sind, außer Haus zu arbeiten, wenn sie die Erziehung der Kindern sicherstellen sollen.

Von mehreren europäischen Ländern werden Initiativen in diesem Sinn unternommen. Andere versuchen, die Arbeitsbedingungen der Familienmütter außer Haus zu verbessern und ihnen den Arbeitsplatz in den Ausfallszeiten der Schwangerschaft zu sichern.

Wie immer diese Maßnahmen sein mögen, die kinderreichen Familien sind im Vergleich zu den kinderlosen Paaren oder zu den nichtverheirateten Personen im Nachteil, und das in dem Augenblick, wo der Geburtenrückgang in Europa die kritische Schwelle erreicht hat (12).

d) Das Leben : Die freiwilligen Beschränkungen in der Fortpflanzung

Die Praxis der Empfängnisverhütung in Europa hat ständig zugenommen (13), seit die erste Pille, zusammengesetzt aus den Hormonen Östrogen und Progesteron (Ortho-Novum) im Jahr 1958 auf dem Markt erschienen ist, wie es die Enzyklika Humanae Vitae vorausgesehen hat. Seit einigen Jahren gibt es die Pille für die sog. »Empfängnisverhütung im Notfall, danach«. Obwohl sie die vorzeitige Abtreibung bewirkt, wird alles getan, um ihren Gebrauch unter den schulpflichtigen Jugendlichen zu erleichtern. Außerdem ist die Anzahl ganz junger Frauen, die sich chirurgisch sterilisieren lassen, im Anstieg.

Die Förderer dieser Empfängnisverhütung hatten ihre Argumente mit dem Werbespruch begründet, wonach die »Pille das wirksamste Mittel gegen die Abtreibung« sei (Evangelium Vitae, 13). Wahr ist, daß die Verbreitung dieser Art von Empfängnisverhütung entgegen den Erwartungen keineswegs zur Verringerung der Anzahl der freiwilligen Abtreibungen geführt hat14. Die empfängnisverhütende Mentalität, die von der Verantwortung für das werdende Leben enthebt, führt zur abtreibenden Mentalität, wonach das aus der gescheiterten Empfängnisverhütung entstandene Leben abgelehnt wird.

Wie Johannes Paul II. hervorhob, sind »vom moralischen Gesichtspunkt her Empfängnisverhütung und Abtreibung ihrer Art nach verschiedene Übel Â… Aber trotz dieses Unterschieds in ihrer Natur und moralischen Bedeutung stehen sie als Früchte ein und derselben Pflanze sehr oft in enger Beziehung zueinander« (15).

Obwohl heute ein zunehmendes Interesse der Frauen für die natürlichen Methoden einer verantwortlichen Fortpflanzung zu erkennen ist, werden in den meisten Ländern seitens der für die öffentliche Gesundheit und die Jugend verantwortlichen Regierungsorgane kaum ernsthafte Anstrengungen unternommen, um dem Publikum diese Methoden vorzustellen und ihre Verbreitung zu fördern. Infolgedessen bleiben diese Methoden meistens auf vertraulicher Ebene.

Die ausgedehnte Verbreitung der Empfängnisverhütung hat die bekannten dramatischen Auswirkungen auf die Geburtenzahl (16), auf die Überalterung der Bevölkerung (17) und bald auch auf das wirtschaftliche Gleichgewicht der betroffenen Länder zufolge. Angesichts dieser Gefahren ist keine angemessene Regierungspolitik in Sicht, die die Geburtenziffer in Schwung bringen könnte, indem sie zur verantwortlichen Fortpflanzung ermutigt.

Die Praxis der Empfängnisverhütung, unterstützt von einer aktiven Werbung unter den Jugendlichen durch die sogenannten Kurse der »Sexualerziehung«, hat die heute längst bekannten negativen Folgen: In der Tat beschränkt sich die so erteilte Information meist auf Gebrauchsanweisungen für die Verhütungsmittel. Eine solche Sexualerziehung, die sich auf die sexuellen Triebe der Menschen und auf die Mittel, sie ohne Risiko zu befriedigen, konzentriert, ist eine schlechte Vorbereitung auf die gereifte verantwortliche Liebe in der Sexualität von Erwachsenen, die naturgemäß Sich-Schenken ist und die in der Familie ihren Platz hat. Die vorgenannte Praxis tendiert auch dahin, im Namen der »sexuellen Rechte« der jungen Menschen Kinder von ihren Eltern zu trennen.

So vorbereitet, entwickeln die Jugendlichen eine irrige unreife Mentalität im Hinblick auf die Sexualität, die für eine zukünftige Ehe ungeeignet ist. Es überrascht daher nicht, daß dort, wo diese »Sexualerziehung« vorherrscht, eine Zunahme der ungewollten Schwangerschaften und nachfolgenden Abtreibungen unter den weiblichen Jugendlichen zu beobachten ist. Daraus ergibt sich auch eine Zunahme der übertragbaren Geschlechtskrankheiten. Diese führen oft zur bleibenden Sterilität der Frau.

So ist ein geschlossener Kreis entstanden, der die Empfängsnisverhütung, die Abtreibung und die künstliche Fortpflanzung verbindet. Trotz dieser objektiven statistischen Erhebungen nimmt in den meisten betroffenen Ländern bei den Jugendlichen die Werbung zugunsten der Empfängsnisverhütung zu.

Die Abtreibung

Heute kann in fast allen europäischen Ländern die Abtreibung vor der 12. Schwangerschaftswoche einfach auf Antrag der Mutter durchgeführt werden. In den mittel- und osteuropäischen Ländern ist die Entwicklung keineswegs ermutigender. Unter dem kommunistischen Regime hat die Abtreibung nie dagewesene Ausmaße angenommen. Der Untergang dieser Regime und der Zugang der Personen zu den empfängnisverhütenden Mitteln in Mittel- und Osteuropa haben diese Praxis nicht verringert, obwohl es angekündigt worden war. Denn sie ist jetzt schon zu fest in der Mentalität und in den Gewohnheiten verankert, als daß man umkehren könnte.

Daraus ergibt sich, daß diese Länder oft vor den schweren Folgen einer verlängerten »demographischen Eiszeit« stehen. Sie sehen ihre Bevölkerungen altern und schrumpfen in einer wahren Implosion, die die Kräfte des Landes austrocknet.

Die »RU 486 Pille« (Mifepriston) ist in den europäischen Ländern in wachsender Zahl verfügbar. Die Verbreitung der Pille, die es erlaubt, die frühzeitige ärztliche Abtreibung vorzunehmen, hätte zu einer Verringerung der chirurgischen Abtreibungen führen sollen. Aber das ist nicht so: Die Frauen treiben einfach häufiger ab. Ein Drittel der Abtreibungen ist heute in Frankreich das Resultat der »RU 486 Pille«.

Die Fortpflanzung unter medizinischer Begleitung

Der Markt der begleiteten Fortpflanzung hat riesige Ausmaße angenommen. Diese Tendenz fällt bei den riesigen finanziellen Interessen auf fruchtbaren Boden. Manche Ärzte beugen sich den Wünschen der Kunden, ohne daß sie ihnen vernünftigere Alternativen vorschlagen, während sie im Hinblick auf die Integrität des Kindes größere Risiken eingehen.

Mit der Entwicklung der Techniken der medizinisch begleiteten Fortpflanzung wurde die Praxis der Einfrierung der Eizellen und ihrer Aufbewahrung eingeführt, in Erwartung ihrer hypothetischen Verwendung. Diese Embryonen werden aber häufig von den Paaren zurückgelassen. Eine solche Situation scheint den Antrag der Wissenschaftler zu rechtfertigen, die solche Embryonen für ihre Versuche verwenden wollen.

Weil das Kind seiner Natur nach ein echtes »Geschenk« ist, ist es nicht legitim, ein »Recht« auf das Kind zu verkünden, um alle Maßnahmen zu rechtfertigen, die zu seinem Erhalt getätigt wurden, abgesehen von ihrer Moralität. Aber wir sind noch nicht am Ende. Die allgemeine Praxis der pränatalen Diagnose neigt dazu, die Anzahl der Abtreibungen zu verdoppeln, die oft beim geringsten Verdacht auf somatische, chromosomische oder genetische Anomalien vorgeschlagen werden. Diese pränatale Diagnostik ist offen für die Wahl des Geschlechts.

Um so mehr, als wir in Europa schon zur Praxis der präimplantarischen Diagnose mit der »Embryonenauswahl« übergegangen sind; wenn nicht noch Gesetze zur Beschränkung dieser Praxis kommen, wird in unserem Kulturbereich wieder die »wissenschaftliche« Eugenetik eingeführt, die durch den Sturz des nazistischen Regimes und die Nürnberger Prozesse verboten worden war.

Die Euthanasie

Es ist wahr, daß sich in den meisten europäischen Ländern ein rechtmäßiger Widerstand erhoben hat gegen die Vorschläge der Legalisierung oder Straffreiheit der Euthanasie und ihres Anhängsels, des begleiteten Selbstmordes. Es ist aber auch wahr, daß die Euthanasie schon in einigen europäischen Ländern erlaubt wurde18, obwohl sie auf eine gewisse Zurückhaltung seitens der Ärzte gestoßen ist. Durch das Urteil im US-amerikanischen Staat Oregon19 wurde ein Exempel statuiert, das Stoff für die Debatte liefert.

Es ist der Mühe wert, darauf hinzuweisen, daß es diese Debatte in den Ländern nicht gibt, die rechtzeitig für einen palliativen medizinischen Dienst und eine ausreichende Zahl von Altenpflegeheimen gesorgt haben.

II. Positive Zeichen und Träger der Hoffnung

Angesichts dieser Herausforderungen stellen wir fest, daß die sogenannte »traditionelle« Familie, die auf einem festen Eheband beruht, viel dauerhafter ist, als man gemeinhin glaubt. Die Paare halten zum größten Teil die eheliche Treue.

In Frankreich z.B. sind sieben von acht Paaren zwischen 30 und 50 Jahren verheiratet. 62% der Ehepaare lassen sich also nicht scheiden (20). Und nur eine Familie von acht ist alleinerziehend, d.h. lebt mit einem Elternteil (21). Der Wert des Ehebandes wird weiterhin hochgeschätzt.

Der Großteil der Jugendlichen in allen europäischen Ländern erklären, daß sie heiraten und eine Familie gründen wollen. Nach Meinung der Soziologen »waren die Familienbande noch nie so stark« (22). Die Umfragen zeigen, daß unter den Ehepaaren die Treue immer ein hoher Wert ist, und die jüngeren unterstützen sie mehrheitlich (23). Die Brautleute bereiten sich gründlicher vor und sind sich ihrer Verantwortlichkeiten und Pflichten stärker bewußt.

Der Nachfolger Petri hat in den fünfundzwanzig Jahren des Dienstes an der Kirche viel für die Familie getan. Die Pontifikatsjahre von Johannes Paul II. waren eine besonders fruchtbare Zeit der Pastoral der Kirche für diese Institution. Nicht umsonst wird der Papst heute »der Papst der Familie« genannt. Wenn auch eine genauere Unterscheidung in diesem Bereich schwierig ist, hat das Pontifikat Johannes Pauls II. die selbstzerstörerischen Tendenzen der Familie sicher gebremst, die durch die »Propheten der sexuellen Revolution« der siebziger Jahre ausgerufen worden waren.

Unterstützt von der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE), greifen die Bischofskonferenzen die reiche Lehre des Heiligen Vaters über die Familie auf und wenden sie bei konkreten Anlässen an. Ein in den Bischofskonferenzen erwachtes neues Bewußtsein stellt die Familienpastoral in den Mittelpunkt des Interesses. Das ist der Grund, warum die Familienpastoral heute einen vorrangigen Platz unter den Hauptaufgaben einnimmt. Oft ist diese Pastoral der zentrale Schwerpunkt in den Jahresprogrammen der Diözesen.

Zu begrüßen ist die große Anstrengung, die seitens der einzelnen Bewegungen, die sich am Evangelium inspirieren, zur Unterstützung der Familien unternommen wurde. Unter diesen vom Heiligen Geist geleiteten Bewegungen besitzen diejenigen, die für die Familie und das Leben wirken, einen besonderen Dynamismus, der immer mehr Aufmerksamkeit und Respekt für sie weckt.

Die Institute für die Familie sorgen für die erforderliche Ausbildung der entsprechenden Pastoralassistenten. Zu nennen ist vor allem das Institut »Giovanni Paolo II« in Rom24. Die Bemühungen dieses Instituts tragen heute Früchte in der ganzen Welt.

Nach ihrem Muster haben die Priester und Laien, die in diesem Institut ausgebildet wurden, ihrerseits andere Institute für die Familie geschaffen: in den USA (Washington D.C., 22. August 1988), in Spanien (Valencia, 14. September 1994), in Brasilien (São Salvador de Bahia, 2. Januar 2001), in Bénin (Cotonou, 22. Mai 2001) und in Indien (Thuruthy, 15. Oktober 2001). Weitere Einrichtungen sind in Vorbereitung. Es bestehen übrigens schon seit langem auch andere bedeutende Institute für die Familie.

Auch die weit verbreiteten apostolischen Bewegungen helfen den Familien. Oft bieten sie den Ehepaaren und Familien Beratung und geistliche Unterstützung.

III. Resolutionen

Angesichts dieser Bilanz fassen wir die folgenden Beschlüsse:

Die Familienpastoral in Europa soll den Bedürfnissen unserer Zeit besser entsprechen und wirksamer sein. Sie hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Wir wissen um diese beachtlichen Entwicklungen, die uns ermutigen, und sollten deshalb auf eine Tätigkeit abzielen, die noch stärker gebündelt und koordiniert, entschlossener und einfallsreicher ist. Die Familienpastoral muß dieser Planung entsprechend ausgerichtet sein. Diese vorgegebene Linie hat in der Kirche und außerhalb von ihr gewisse Folgen.

A. In der Kirche

1. Eine klar umrissene Sendung

Der Heilige Vater ruft uns zur Neuevangelisierung auf (25), die der Familienpastoral entsprechend ausgerichtet ist.(26) Man kann also nie genug das Gewicht hervorheben, das die Familienpastoral im allgemeinen Rahmen der Arbeit besitzt, die von den Bischofskonferenzen und in den Diözesen geleistet wird. Dieses Gewicht macht die Zusammenarbeit aller notwendig, auf allen Ebenen, in der Entwicklung und Anwendung der Pastoral.

Die Aufgabe der Kommissionen für die Familie und für das Leben muß mit neuem Eifer geleistet werden, insbesondere dort, wo diese Arbeit erst in den Anfängen steckt, wie z.B. in manchen mittel- und osteuropäischen Ländern. Und sie muß dort beharrlich und eifrig fortgesetzt werden, wo die Familienpastoral schon fest eingewurzelt ist.

Grundlage der Familienpastoral ist eine aufmerksame und sachkundige Ehevorbereitung. Heute wird eine solche Ehevorbereitung immer von einer Evangelisierungsarbeit begleitet, verbunden mit der Aufnahme der Paare, dem Zuhören und der Begleitung. Viele junge Menschen wollen kirchlich getraut werden, ohne eine tiefere Einführung in den Glauben gehabt zu haben. Für uns ist das die Chance, das Evangelium zu verkünden und auszustreuen.

Die Ehevorbereitung ist besonders fruchtbringend, wenn die jungen Menschen im Schoß ihrer Familie und im Verlauf ihrer Katechese schon eine Erziehung zur wahren Liebe genossen haben. Das 1995 vom Päpstlichen Rat für die Familie veröffentlichte Dokument Wahrheit und Sinn der menschlichen Sexualität isoliert die Sexualerziehung nicht, sondern fügt sie in den Rahmen der ganzheitlichen Formung der Person ein.

2. Ein Auftrag der ganzen Kirche

Damit sie Frucht bringt, muß die Familienpastoral alle Verantwortungsträger einbeziehen, in erster Linie die Bischöfe und die Bischofskonferenzen, deren Aufgabe die Wachsamkeit ist. Es ist notwendig, so vorzugehen, daß in den vielen diözesanen Gruppen und in den bischöflichen Kommissionen ein oder mehrere Mitglieder tatsächlich mit der Familienpastoral befaßt werden.

Um wirksam zu sein, muß sich die Familienpastoral netzförmig entwickeln, so daß sie alle anderen Pastoraltätigkeiten mit ihrer Arbeit verbindet.

B. Außerhalb der Kirche

Aus unseren Analysen hat sich ergeben, daß die katholische Kirche eine starke potenzielle Kraft in Europa darstellt, die zu wenig konkreten Ausdruck findet.

Es ist deshalb dringend notwendig, besonders in den politischen Instanzen Gruppen zur Reflexion und Information sowie weitere und besser organisierte katholische Verbände zum Schutz der Werte der Familie und des Lebens zu gründen. Aus unserem Meinungsaustausch haben wir gelernt, daß man viele übelgesinnte Menschen in den europäischen Ländern zu gegebener Zeit durch das Eingreifen der Bischöfe oder der Mitglieder einer Kommission hätte aufhalten können.

Um diese komplexen Aufgaben wirksam durchzuführen, ist es wichtig, einen europäischen »Beobachter« als effizienten Dienst an der Kirche und Gesellschaft zu errichten. Ihm wird die Aufgabe übertragen, alle nützlichen Informationen zur Förderung der Achtung der Familie und des Lebens zu sammeln und eine tiefgehende Reflexion über diese Themen zu sichern.

In einer Zeit der Verwirrung wie der unsrigen brauchen wir einen Dienst der Klarheit. Das »Lexikon« (27), das der Päpstliche Rat für die Familie vor kurzem herausgegeben hat, gehört in diese Perspektive der Hilfe und Klarstellung. Der »Beobachter« soll der Familie und dem Leben und allen auf diesem Gebiet Tätigen dienen. Er soll die apostolischen Bewegungen, die Politiker und die Gesetzgeber verfolgen mit dem Ziel, sie zu informieren und zu formen. Er soll ein Bezugspunkt für die einzelnen Vereinigungen sein, die für die Familie und das Leben wirken. Er soll außerdem die Kommunikation und die Zusammenarbeit unter den Vereinigungen fördern. Die Garantie des Heiligen Stuhls auf diesem Gebiet durch den Päpstlichen Rat für die Familie könnte eine Garantie für die Freiheit des »Beobachters« gegenüber jedem gesonderten Einfluß und für seine Treue zur kirchlichen Lehre sein.

Zusammenfassung

Mit dem Heiligen Vater vereint und durch die Fülle seiner beharrlichen Lehre ermutigt, wollen wir vor den Augen der Welt die Reichtümer der Familie hochhalten, die Wiege der Zivilisation und der Liebe und lebendige Quelle der Freude für die Welt ist. Es gibt viel zu tun, viel voranzubringen, und es ist notwendig, ein umfassendes christliches Zeugnis sicherzustellen.

Der Herr will die Familie in Europa retten, weil er die Menschen retten will, die sie bilden. Und dazu ist er in die Welt gekommen, hat durch die Hand der Menschen gelitten, für die er das Leben hingegeben hat. Deshalb bietet er sich alltäglich in der Heiligsten Eucharistie an. Er sendet uns zu diesen Familien.

Mit seiner Hilfe kann und muß die Pastoraltätigkeit unserer Kirche in Europa einen neuen Frühling für die Familie bringen. Der nahende 10. Jahrestag des Jahres der Familie im Jahr 2004 bietet uns eine günstige Gelegenheit für einen solchen Einsatz zugunsten der Werte der Familie und des Lebens.


ANMERKUNGEN

(1) Die Kurve der außerehelichen Geburten verläuft parallel zum Konkubinat: Innerhalb von 15 Jahren ist der Prozentsatz der außerehelich geborenen Kindern in Europa von 10 auf 25% bis zum höchsten Punkt in Schweden (55%) gestiegen, er beträgt aber nur 9% in Italien und 4% in Griechenland. Frankreich liegt in der Mitte. Im Jahr 2000 waren in diesem Land 43% der Geburten insgesamt und 55% der Erstgeburten außerehelich. B. Houchard, La famille: Un idée neuve en Europe, Fondation Robert Schuman, Paris, 2000, S. 20; P. Krémer, 2001, année exceptionelle pour les naissances et les mariages, Le Monde, 7. Februar 2002, S. 10.

(2) Bei der zivilen Eheschließung in Frankreich (INSEE, 2001, 2002) im Jahr 2002 war das Heiratsalter der Frau durchschnittlich 28,1 Jahre und des Mannes durchschnittlich 30,2 Jahre. Im Jahr 1980 waren sie 23 bzw. 25 Jahre alt. Spanien (UNFOA, 1999) war im Gegensatz zu Europa bis vor kurzem Vorbild mit sehr jungen Eheleuten; es hat sich jetzt den Daten von Frankreich angenähert (im Jahr 1980 zwischen 23 und 24 die Frau und 25–26 Jahre der Mann; im Jahr 1993 26–27 Jahre die Frau und 29–30 Jahre der Mann). Diese Daten gelten auch für die übrigen europäischen Länder (B. Houchard, 2000): Das Durchschnittsalter bei der Eheschließung in Europa beträgt 29 Jahre für die Männer und 26 Jahre für die Frauen. Obwohl die Portugiesen und Belgier etwas früher heiraten als die Schweden oder die Dänen, gibt es auch dort die Tendenz, später zu heiraten. Daraus erklärt sich zum Teil die in diesen Ländern beobachtete niedrige Geburtenzahl. United Nations Economic Commission for Europe, United Nations Population Fund, Fertility and Family Surveys in Countries of the ECE Region, Standard Country Report, Spain, 1999, Genf, S. 13; B. Houchard, La famille: Un idée neuve en Europe, Fondation Robert Schuman, Paris, 2000, S. 18; INSEE Bilan démographique 2002, Legére diminution des naissances, 882, Januar 2003, S. 3; P. Krémer, 2001, année exceptionelle pour les naissances et les mariages, Le Monde, 7. Februar 2002, S. 10.

(3) Johannes Paul II., Ansprache an die Rota Romana zur Eröffnung des Gerichtsjahres, 28. Januar 2002, 5; O.R. dt., Nr. 8, S. 7.

(4) Im Jahr 1970 wurden in Europa durchschnittlich 10 von 100 Ehen geschieden; 25 Jahre später, 1995, waren es 30. Die höchste Scheidungszahl gibt es in Belgien, sie verringert sich dann der Reihenfolge nach in Großbritannien, Finnland, Schweden, Deutschland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden. Es folgen die Franzosen, die Luxemburger, die Griechen, die Portugiesen, die Spanier und die Italiener, die sich weniger scheiden lassen, obwohl die Scheidung in Italien seit 1970 gesetzlich erlaubt ist. B. Houchard, La famille: Une idée neuve en Europe, Fondation Robert Schuman, Paris, 2000, S. 19.

(5) Laut Amt für Statistik der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat 2001) ist die Zahl der Eheschließungen in der Europäischen Union (15 Länder) von 2.247.900 im Jahr 1980 auf 1.926.700 im Jahr 2001 gesunken, während die Zahl der Scheidungen von 503.300 im Jahr 1980 auf 705.600 im Jahr 2001 angestiegen ist. Der Anteil von Ehen auf 1000 Einwohner ist 1980 von 6,3 auf 5,1 im Jahr 2000 gesunken, während die Scheidungen von 1,4 (1980) auf 1,9 (2000) gestiegen sind. Die Höchstzahl von Scheidungen gibt es in Litauen und in Estland (Anteil 3,2). In Großbritannien gab es 155.000 Scheidungen (Anteil 2,6) von 306.000 Eheschließungen (Anteil 5,1). In Deutschland gab es im Jahr 2001 195.000 Scheidungen (Anteil 2,4) von 389.000 Ehen (Anteil 5,1). In Italien gab es im Jahr 2001 37.600 Scheidungen (Anteil 0,7) von 280.000 Ehen (Anteil 4,9). In der Europäischen Union ist Spanien das Land mit den geringsten Scheidungen (39.000 im Jahr 2001 mit einem Anteil gegenüber 210.000 Eheschließungen mit einem Anteil von 5,3). Eurostat, Premiers résultats de la collecte de données démographiques pour 2001 en Europe, Tabelle 5. http//www.europa. eu.int/comm/eurostat/.

(6) In Frankreich hatte sich die Scheidungshäufigkeit gegen Ende der achtziger Jahr verringert, dann nahm sie wieder zu und erreichte 1995 die Zahl von 119.000 Scheidungen gegenüber 280.000 Eheschließungen. In den Jahren 1997 und 1998 blieben die Zahlen ungefähr gleich, ca. 116.000 Scheidungen. Über ein Drittel der 1980 in diesem Land geschlossenen Ehen wurde geschieden, während es im Jahr 1960 16% waren. Das Risiko der Ehescheidung ist im fünften Ehejahr besonders hoch, dann nimmt es konstant ab. Aber die Zunahme der Scheidungen nach 30 Jahren betrifft alle Ehen, wie lange sie auch dauern mögen. Die Scheidungen nach 30 Ehejahren sind im Jahr 1999 dreimal so häufig wie im Jahr 1979. P. Krémer, La France est championne dÂ’Europe de la natalité, derrière lÂ’Irlande, Le Monde, 10.–11. Sept. 2000; INSEE Bilan démographieque 2001. Le regain des naissances et des mariages se confirme, Nr. 825, Februar 2002, S. 4.

(7) Gesetz über die eingetragene Lebensgemeinschaft: Niederlande, Januar 1998; Resolution des Parlaments von Katalonien, das die faktischen Lebensgemeinschaften von Paaren (einschließlich homosexuellen) festlegt: 1. Juli 1998. Gesetz über den zivilen Solidaritätspakt in Frankreich vom 15. November 1999. Andere Gesetzgebungen, die den »faktischen« Lebensgemeinschaften einen gesetzlichen Rahmen geben: in Norwegen (1993), Schweden (1995), Belgien (2000), Deutschland (18. Juli 2001).

(8) In Frankreich wurden im Jahr 2001 wie im Vorjahr 296.000 Ehen geschlossen, d.h. ca. 5 Ehen auf 1.000 Bewohner. Aber diese Zahl hat sich 2002 auf 288.000 verringert, d.h. 8.000 weniger als im Jahr 2001 (–3%). Der »zivile Solidaritätspakt« (Pacs), der die »faktischen« Lebensgemeinschaften einordnet, hatte dagegen im Jahr 2002 Zunahmen zu verzeichnen: In den ersten neun Monaten des Jahres wurden 17.000 Pacs registriert mit einer Zunahme von 25% gegenüber den ersten neun Monaten von 2001. Ende 1999 wurden 6200 Pacs unterzeichnet, im Jahr 2000 waren es 23.600, und während der ersten drei Semester von 2001 waren es 14.000. Seit dem Bestehen dieser Verfügung Ende 1999 wurden insgesamt 65.000 Pacs geschlossen. Auf 100 Eheschließungen kommen acht registrierte Pacs. P. Krémer, 2001 année exceptionelle pour les naissances et les mariages, Le Monde, 7. Februar 2002, S. 10; INSEE Bilan démographique 2002. Legére diminution des naissances, N. 882, Januar 2003, S. 3.

(9) Johannes Paul II., Ansprache an die Römische Rota, 5, vom 21. Januar 1999, O.R. dt., Nr. 7, 12.2.1999, S. 7.

(10) Resolution des Europa-Parlaments über die Rechtsgleichheit der Homosexuellen und der Lesben in der Europäischen Gemeinschaft, A3-0028/94, 8. Februar 1994. Gesetze, die die homosexuelle »Ehe« erlauben: in Dänemark (1989), Schweden (1993), Norwegen (1994), den Niederlanden (15. September 2000; 20. Dezember 2000, in Kraft getreten am 1. April 2001); in Deutschland (10. November 2000, veröffentlicht am 18. Juli 2001, in Kraft getreten am 1. August 2001, bestätigt vom Bundesverfassungsgericht 17. Juli 2002); in Belgien (28. November 2002). A. Franco, Les Pays-Bas inventent le mariage homosexuel ou »partenariat enregistré«, Le Monde, 17. Januar 1998, S. 1; A. Leparmenter, Le Bundestag adopte le mariage homosexuel, Le Monde, 12./13. November 2000, S. 3; A. Franco, Gay, gay, marions-nous à lÂ’hotel de ville dÂ’Amsterdam, Le Monde, 3. April 2001, S. 1; Zenith, Allemagne: entrée en vigueur de la loisur les unions homosexuelles, 1. August 2001; Olanda: gli omosessuali possono sposarsi e adottare bambini, Medicina e Morale, 2001, Nr. 3, S. 552–553; La Cour, La Belgique dit oui au mariage homosexuel, La Croix, 28. November 2002, S. 7.

(11) Gesetze, die gleichgeschlechtlichen Personen erlauben, Kinder zu adoptieren: in den Niederlanden (15. September 2000, 20. Dezember 2000, in Kraft getreten im April 2001), in Großbritannien (5. November 2002). A. Franco, Les homosexuels néerlandais pourront se marier et adopter des enfants, Le Monde, 15. September 2000, S. 3; A. de Joing, Aux Pays-Bas, les homosexuels pourront se marier et adopter, La Croix, 20. Dezember 2000, S. 9; J.P. Langellier, La Grande-Bretagne autorise lÂ’adoption par les couples homosexuels, Le Monde, 8. November 2002, S. 6.

(12) W. Lutz, B.C. OÂ’Neill, S. Scherbov, EuropeÂ’s Population at a Turning Point, Science, 28. März 2003, vol. 299, Nr. 5615, S. 1991–1992.

(13) Fast zwei Drittel der Frauen in Europa (70%) benutzen Verhütungsmethoden (24% die kombinierte Pille, 8% ein Gebärmutter-Dispositiv, 5% Präservative, 19% den Coitus interruptus oder die periodische Enthaltsamkeit, 12% die Sterilisation). Die Daten unterscheiden sich in Deutschland, wo 75% der Frauen empfängnisverhütende Methoden anwenden: 59% nehmen die Pille, 6% verwenden die Spirale, 4% das Präservativ, 2% andere Methoden, 3% die periodische Enthaltsamkeit oder den Coitus interruptus und 1% die Sterilisation. In Spanien verwenden 59% der Frauen Verhütungsmittel, 16% die Pille, 6% ein Dispositiv in der Gebärmutter, 12% ein Präservativ, 22% die periodische Enthaltsamkeit oder den Coitus interruptus und 4% die Sterilisation. In Italien verwenden 78% der Frauen Verhütungsmittel, davon 14% die Pille, 2% die Spirale, 13% das Präservativ, 2% andere Methoden, 46% die periodische Enthaltsamkeit oder den Coitus interruptus, 1% die Sterilisation. United Nations, Population Division, Levels and Trends in Contraceptive use as assessed in 1998, Key findings.

(14) Im Jahr 1971 gab es in Großbritannien 95.000 gesetzliche Abtreibungen und 783.000 Geburten, d.h. eine Abtreibung auf acht Geburten. 1986 sind die gesetzlichen Abtreibungen auf 148.000 gegenüber 661.000 Geburten angestiegen, d.h. eine Abtreibung für vier Geburten. Die Zahl der freiwilligen Abtreibungen in den USA ist, parallel zur Entwicklung der Empfängnisverhütung, von 586.760 im Jahr 1972 auf 1.297.606 im Jahr 1980 und 1.330.414 für 1993 ständig angestiegen. Die Zahl des »freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs« ist in den letzten zwanzig Jahren in Frankreich nur geringfügig zurückgegangen, d.h. von 250.000 im Jahr 1976 (unmittelbar nach der Liberalisierung der Abtreibung) auf 220.9000 im Jahr 1994, und zwar dort, wo sie zwischen 1981 und 1988 am weitesten zurückgegangen war. Jetzt benutzen 70% der Französinnen zwischen 18 und 49 Jahren Verhütungsmittel. M. Clarke, Fertility and Legal Abortion in England and Wales: Performance indicators for Family Planning Services, British Medical Journal, 10. Oktober 1988, vol. 297, Nr. 6652, S. 1123–1127; J.Y. Nau, Le nombre des interruptions volontaires de grossesse ne cesse de diminuer, Le Monde, 11. Juni 1997, S. 9.

(15) Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 13, 25.3.1995.

(16) Die durchschnittliche Geburtenrate in Europa betrug 2,1 im Jahr 1980 (in 18 europäischen Ländern), jetzt ist sie 1,5 (1,5 Geburten pro Frau); damit liegt sie weiter unter der notwendigen Schwelle der Erneuerung der Bevölkerung (2,1). Vom Jahr 2000 an wird sich in 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Bevölkerung ständig verringern (negative Tendenz); wenn dieser Trend bis 2020 anhalten sollte, wird sich die europäische Bevölkerung im Jahr 2100 um 88 Millionen verringert haben (W. Lutz et al., 2003). Die Geburtenrate in Frankreich betrug 2,93 im Jahr 1950; sie sank 1960 auf 2,73, 1970 auf 2,47, 1980 auf 1,94, 1990 auf 1,78 und erreichte 1994 den tiefsten Stand (1,65). 2001 stieg sie auf 1,9 an (G. Pison, 2002). In Deutschland betrug die Geburtenrate 1970 1,03, 1975 1,48, 1995 1,25 und 1998 1,36. Für Italien betrug der Geburtenanteil 1970 2,43; er sank 1975 auf 2,21, 1980 auf 1,64, 1985 auf 1,42, 1990 auf 1,33, 1995 auf 1,2, wo er seitdem stehengeblieben ist (INED, 2003). Im Jahr 2000 betrug diese Rate 1,89 in Frankreich, 1,89 in Irland, 1,78 in Luxemburg, 1,76 in Dänemark, 1,73 in Finnland, 1,64 in Großbritannien, 1,65 in Belgien, 1,54 in Schweden, 1,54 in Portugal, 1,34 in Deutschland, 1,32 in Österreich, 1,3 in Griechenland, 1,25 in Italien und 1,22 in Spanien (P. Krémer, 2002). W. Lutz, B.C. OÂ’Neill, S. Schwerbov, EuropeÂ’s Population at a turning Point, Science, 28. März 2003, vol. 299, Nr. 5615, S. 1991–1992; P. Krémer, 2001, année exceptionelle pour les naissances et les mariages, Le Monde, 7. Februar 2002, S. 10; G. Pison, La Population de la France en 2001, Population & Sociétés, April 2002, Tabelle 1; INED, Pays développés, indice synthetique de fecondité (nombre moyen dÂ’enfants par femme), dernière mise à jour, Januar 2003, www.inde.fr/populationen- chiffres.

(17) E. Bursaux, P. Krémer, LÂ’Insee prédit un »vieillissement inéluctable« de la population dans les prochaines décennies. En 2011, les moins de vingt ans seront moins nombreux que les plus de soixante ans, Le Monde, 28. März 2001, S. 11.

(18) Das Gesetz über die Euthanasie in den Niederlanden wurde im April 2001 angenommen und ist am 1. April 2002 in Kraft getreten. Ein sehr ähnliches Gesetz wurde in Belgien am 28. Mai 2002 erlassen. Belgien erlaubt aber im Gegensatz zu den Niederlanden nicht die Euthanasie bei Minderjährigen. A. de Jong, Les Pays-Bas légalisent lÂ’euthanasie, La Croix, 29. November 2000, S. 9; P. Benkomoun, La législation de lÂ’euthanasie par les Pays-Bas suscite des réactions hostiles. Le Monde, 12. April 2001; A. de Jong, Lex Pays-Bas ouvrent une brèche, 3. April 2002, S. 1,4–5; J.P. Strootbants, La Belgique légalise sous conditions lÂ’euthanasie, Le Monde, 18. Mai 2002, S. 5.

(19) Am 8. November 1994 hat der US-amerikanische Bundesstaat Oregon als erster Staat den medizinisch begleiteten Suizid legalisiert. Die Versuche der Regierung, das Gesetz ungültig zu machen, wurden durch das Urteil des Bundesrichters Robert Jondes von Portland am 17. April 2002 zunichte gemacht. A. Alpers, B. Lo, Physician- Assisted Suicide in Oregon, JAMA, 9.8.1995, vol. 274, Nr. 6, S. 483, 487; W. Booth, Oregon Law On Assiste Suicide Upheld, Washington Post, 17.4.2002; A. Liptak, Judge Blocks U.S. Bid to Ban Suicide Law, The New York Times, 18.4.2002.

(20) V. de Vezins, Quelques verités cachées sur la famille. La structure traditionnelle résiste beaucoup mieux quÂ’on ne le croit aux évolutions des moeurs, Le Figaro, 4.5.2000; X. Lacroix, Tous les modèles familiaux se valent-ils?, in Hommage à Mgr. Gérard Eefois, Mélanges de Sciences Religieuses, Sondernummer, Lille, 2001, S. 217–222, s. S. 218.

(21) Anzahl der Kinder, die in einer Familie nach der Scheidung mit einem Elternteil aufwachsen, meist mit der Mutter, oder immer öfter, weil die Eltern nicht mehr zusammenleben wollen: 15% der Kinder unter 16 Jahren in Großbritannien, 14% in Finnland und in Dänemark, 12% in Irland, 10% in Belgien und in Deutschland, 8–9% in Frankreich, 7% in den Niederlanden und in Portugal, 6% in Italien und in Spanien, unter 5% in Luxemburg und in Griechenland. B. Houchard, La famille, une idée neuve en Europe, Fondation Robert Schuman, Paris 2000, S. 20.

(22) Martine Segalen, Les liens familiaux nÂ’ont jamais eté aussi forts. Il existe aujourdÂ’hui un »nouvel esprit de famille«, fondé sur des liens affectifs, qui respecte lÂ’autonomie de chacun, La Croix, 9.4.2002, S.14.

(23) Idées recues: »La fidélité nÂ’a plus la cote«, Faux, La Croix, 9.4.2002, S. 14.

(24) Das Päpstliche Institut »Giovanni Paolo II« für das Studium der Ehe und Familie wurde durch die Apostolische Konstitution Magnum Matrimonii Sacramentum vom 7. Oktober 1982 errichtet und verleiht das Lizenziat und Doktorat in Theologie sowie den Master in Ehe- und Familienwissenschaften. Es wurde an der Päpstlichen Lateranuniversität errichtet; Papst Johannes Paul II. hat die Statuten am 21. November 1992 approbiert, und am 17. März 1993 wurde das Institut autonom. Annuario Pontificio 2002, Città del Vaticano, S. 1652.

(25) »Uns vom Wort nähren, um im Bemühen um die Evangelisierung ›Diener des Wortes zu sein‹. Das ist mit Sicherheit eine Priorität für die Kirche am Beginn des neuen JahrtausendsÂ… Unzählige Male habe ich in diesen Jahren den Aufruf zur Neuevangelisierung wiederholt. Ich bekräftige ihn jetzt noch einmal, vor allem um darauf hinzuweisen, daß es unbedingt nötig ist, in uns wieder den Schwung des Anfangs dadurch zu entzünden, daß wir uns von dem glühenden Eifer der apostolischen Verkündigung, die auf Pfingsten folgte, mitreißen lassen«: Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte, 6. Januar 2001, 40.

(26) »Mit besonderer Sorgfalt muß man sich der Familienpastoral widmen, die um so nötiger ist in diesem Augenblick der Geschichte, da eine verbreitete und tiefgreifende Krise dieser fundamentalen Institution zu verzeichnen ist Â… Vielmehr muß man alles daran setzen, daß durch eine immer vollkommenere Erziehung im Geist des Evangeliums die christlichen Familien ein überzeugendes Beispiel dafür geben, daß man eine Ehe leben kann, die voll und ganz dem Plan Gottes und den tatsächlichen Bedürfnissen der menschlichen Person entspricht.« Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte, 6. Januar 2001, 47.

(27) Päpstlicher Rat für die Familie, Lexicon. Termini ambigui e discussi su famiglia, vita e questioni etiche, Edizioni Dehoniane, Bologna, 2003.

 

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