Päpstliches Komitee
Das päpstliche Komitee für die Eucharistischen Weltkongresse ist als ständiges Komitee von Papst Leo XIII. 1879 zur Vorbereitung des ersten Eucharistischen Weltkongresses 1881 errichtet worden. Papst Johannes Paul II. verlieh anlässlich der Approbation der erneuerten Statuten 1986 dem Komitee den Titel « päpstlich ». Der Sitz des Päpstlichen Komitees befindet sich im
ZWECK UND KOMPETENZEN Das päpstliche Komitee für die Eucharistischen Weltkongresse setzt sich seit Beginn dafür ein, ÂÂdass unser Herr Jesus Christus im Geheimnis der Eucharistie immer mehr erkannt, geliebt und Ihm besser gedient werde; denn Er ist die Mitte des Lebens der Kirche und ihrer Sendung für das Heil der Welt.ÂÂ (Statuten, Art.2) Das Komitee plant die regelmässige Feier der Eucharistischen Weltkongresse und begleitet die pastorale Vorbereitung sowie die Feier der Kongresse als ÂÂStatio OrbisÂÂ (Art. 3a). Zu diesem Zweck richtet der Vorsitzende des Komitees an alle Bischofskonferenzen und Synoden der Patriarchate ein Rundschreiben mit der Bitte, einen Nationaldelegierten zu ernennen, der sich für die pastorale Vorbereitung des Kongresses in seinem Land einsetzt. Zur Unterstützung wird die Einrichtung eines Lokalkomitees für die Feier von Eucharistischen Nationalkongressen empfohlen (Art.3b). Im übrigen macht es sich das Komitee zur Aufgabe, alle Initiativen zu fördern, die im Einklang mit den Richtlinien der Kirche die eucharistische Frömmigkeit pflegen (Art.3c).
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