EINLEITUNG
1. Der Begriff Communio – Gemeinschaft (koinonía), dem
schon in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils eine erhebliche Bedeutung
zukommt(1), bringt den tiefen Kern des Geheimnisses der Kirche sehr gut zum
Ausdruck und vermag zweifelsohne eine Schlüsselrolle im Bemühen um eine
erneuerte katholische Ekklesiologie zu spielen(2). In der Tat ist die tiefere
Erschließung der mit der Aussage „die Kirche ist Communio“ gemeinten
Wirklichkeit eine besonders wichtige Aufgabe. Hier öffnet sich der theologischen
Reflexion über das Geheimnis der Kirche, die ihrem Wesen nach immer neuer und
tieferer Erforschung zugänglich ist(3), ein weiter Raum. Nun werden jedoch
im Bereich der Ekklesiologie manchmal Auffassungen vertreten, deren Verständnis
der Kirche als Communio-Geheimnis offensichtlich zu kurz greift:
hauptsächlich, weil sie einerseits eine sachgerechte Integration des Communio-Begriffs
mit den Begriffen vom Volk Gottes und vom Leib Christi vermissen
lassen und andererseits der Beziehung zwischen der Kirche als Communio
und der Kirche als Sakrament nicht das ihr gebührende Gewicht beimessen.
2. Da die verschiedenen Aspekte der als Communio bzw. Gemeinschaft verstandenen
Kirche für die Glaubenslehre, die Pastoral und die Ökumene von nicht geringer
Tragweite sind, hat die Kongregation für die Glaubenslehre es für angebracht
erachtet, mit dem vorliegenden Schreiben einige grundlegende
Lehrelemente, die als notwendig festzuhaltende Bezugspunkte – auch im
erwünschten Prozess der theologischen Vertiefung – gelten müssen, kurz in
Erinnerung zu bringen und wo nötig zu verdeutlichen.
I
DIE KIRCHE, GEHEIMNIS DER GEMEINSCHAFT
3. Der Begriff Communio bzw. Gemeinschaft findet sich im „Herzen
der Selbsterkenntnis der Kirche“(4) und bezeichnet das Geheimnis der
persönlichen Vereinigung jedes Menschen mit der göttlichen Dreifaltigkeit und
mit den anderen Menschen, die im Glauben ihren Ursprung hat(5) und auf die
eschatologische Erfüllung in der himmlischen Kirche ausgerichtet ist, welche
aber gleichwohl schon in der Kirche auf Erden ihre anfängliche und vorläufige
Verwirklichung findet(6).
Soll der Begriff Communio, der nicht eindeutig ist, als ekklesiologischer
Interpretationsschlüssel dienen können, muß er innerhalb der biblischen Lehre
und der patristischen Tradition verstanden werden, wo die Gemeinschaft
immer eine zweifache Dimension umfaßt: die vertikale (Gemeinschaft mit
Gott) und die horizontale (Gemeinschaft der Menschen). Es ist deshalb für
die christliche Sicht der Communio wesentlich, sie vor allem als Geschenk
Gottes anzuerkennen, als Frucht der göttlichen Initiative, die sich im
Ostergeheimnis vollendet: die neue Beziehung zwischen Mensch und Gott, die in
Christus grundgelegt ist und in den Sakramenten mitgeteilt wird, weitet sich
dann auch aus in eine neue Beziehung der Menschen zueinander. Folglich muß der
Begriff der Communio imstande sein, auch die sakramentale Gestalt der
Kirche solange „wir fern vom Herrn in der Fremde leben“(7) zum Ausdruck
zu bringen, sowie die besondere Einheit, die die Gläubigen zu Gliedern desselben
Leibes, des mystischen Leibes Christi, macht(8), zu einer organisch
strukturierten Gemeinschaft(9), zu „einem in der Einheit des Vaters, des
Sohnes und des Heiligen Geistes versammelten Volk“(10), das auch mit den zur
sichtbaren und sozialen Vereinigung geeigneten Mitteln ausgestattet ist(11).
4. Die kirchliche Gemeinschaft ist zugleich unsichtbar und sichtbar. In
ihrer unsichtbaren Wirklichkeit ist sie Gemeinschaft jedes Menschen mit dem
Vater durch Christus im Heiligen Geist, sowie mit den anderen Menschen in der
gemeinsamen Teilnahme an der göttlichen Natur(12), am Leiden Christi(13), an
demselben Glauben(14), an demselben Geist(15). In der Kirche auf Erden besteht
eine innige Beziehung zwischen dieser unsichtbaren Gemeinschaft und der
sichtbaren Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der
hierarchischen Ordnung. Durch diese göttlichen Gaben von gut sichtbarer
Wirklichkeit nimmt Christus in der Geschichte auf verschiedene Weise sein
prophetisches, priesterliches und königliches Amt zum Heil der Menschen
wahr(16). Diese Beziehung zwischen den unsichtbaren Elementen und den sichtbaren
Elementen der kirchlichen Gemeinschaft ist für die Kirche als Sakrament
des Heils konstitutiv.
Aus dieser Sakramentalität ergibt sich, daß die Kirche nicht in sich selbst
geschlossen, sondern fortwährend für die missionarische und ökumenische Dynamik
offen ist, da sie ja in die Welt gesandt ist, um das Geheimnis der Gemeinschaft,
das sie konstituiert, zu verkünden und zu bezeugen, zu vergegenwärtigen und zu
verbreiten: alle und alles in Christus zu vereinen(17), allen „untrennbares
Sakrament der Einheit“(18) zu sein.
5. Die kirchliche Gemeinschaft, in die jeder durch den Glauben und die Taufe
aufgenommen wird(19), hat ihre Wurzel und ihre Mitte in der Heiligen
Eucharistie. In der Tat ist die Taufe Eingliederung in einen Leib, der durch den
auferstandenen Herrn vermittels der Eucharistie auferbaut und belebt wird,
dergestalt, daß dieser Leib wahrhaft Leib Christi genannt werden kann. Die
Eucharistie ist die Quelle und schöpferische Kraft, aus der die Gemeinschaft
der Glieder der Kirche hervorgeht, gerade weil sie ein jedes von ihnen mit
Christus selbst eint: „Beim Brechen des eucharistischen Brotes erhalten wir
wirklich Anteil am Leib des Herrn und werden zur Gemeinschaft mit ihm und
untereinander erhoben. ,Denn ein Brot, ein Leib sind wir, die Vielen, die an dem
einen Brote teilhaben‘ (1 Kor 10, 17)“(20).
Die paulinische Formel Kirche ist Leib Christi sagt also aus, daß die
Eucharistie, in der der Herr uns seinen Leib gibt und uns zu einem Leib
macht(21), der immerwährende Entstehungsort der Kirche ist; in ihr ist sie am
dichtesten sie selbst – an allen Orten und doch nur eine, wie Christus
selbst nur einer ist.
6. Die Kirche ist Gemeinschaft der Heiligen, nach dem überlieferten
Ausdruck, der sich seit Ende des vierten Jahrhunderts in den lateinischen
Fassungen des apostolischen Glaubensbekenntnisses findet(22). Die gemeinsame
sichtbare Teilhabe an den Heilsgütern (den heiligen Dingen), insbesondere
der Eucharistie, ist Wurzel der unsichtbaren Gemeinschaft der teilhabenden
Gläubigen untereinander (der Heiligen). Diese Gemeinschaft bringt eine
geistliche Solidarität der Glieder der Kirche mit sich, insofern sie Glieder ein
und desselben Leibes sind(23), und zielt auf deren wirksame und tätige
Vereinigung in der Liebe, sodaß sie „ein Herz und eine Seele“(24) werden.
Die Communio strebt auch nach der Vereinigung im Gebet(25), das allen durch
einen und denselben Geist eingegeben wird(26), nämlich den Heiligen Geist, „der
die ganze Kirche erfüllt und eint“(27).
Diese Gemeinschaft verbindet in ihrer unsichtbaren Wirklichkeit nicht nur die
Glieder der auf Erden pilgernden Kirche untereinander, sondern auch diese mit
allen jenen, die in der Gnade des Herrn aus dieser Welt geschieden sind und nun
der himmlischen Kirche angehören oder nach vollendeter Läuterung zu ihr gelangen
werden(28). Das bedeutet unter anderem, daß zwischen der auf Erden pilgernden
Kirche und der himmlischen Kirche in der heilsgeschichtlichen Sendung eine
wechselseitige Beziehung besteht. Daraus folgt wiederum, daß nach der
Fürsprache Christi zugunsten seiner Glieder(29) auch jene der Heiligen und in
hervorragender Weise der Seligen Jungfrau Maria ekklesiologisch ins Gewicht
fällt(30). Das Wesen der in der Frömmigkeit des christlichen Volkes so
verwurzelten Heiligenverehrung entspricht deshalb durchaus der tiefen
Wirklichkeit der Kirche als Geheimnis der Gemeinschaft.
II
GESAMTKIRCHE UND TEILKIRCHEN
7. Die Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine,
heilige, katholische und apostolische bekennen, ist die Gesamtkirche, das heißt
die universale Gemeinschaft der Jünger des Herrn(31), die gegenwärtig und
wirksam wird in der konkreten Besonderheit und Verschiedenheit der Personen,
Gruppen, Zeiten und Orte. Unter diesen vielfältigen konkreten Ausdrucksformen
der Heilsgegenwart der einzigen Kirche Christi finden sich seit der
apostolischen Zeit jene, die in sich selbst Kirchen sind(32), da in
ihnen, unbeschadet ihrer Besonderheit, die universale Kirche mit allen ihren
Wesenselementen gegenwärtig wird(33). Diese sind darum „nach dem Bild der
Gesamtkirche“(34) gestaltet, und jede von ihnen ist „ein Teil des
Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium zu weiden
anvertraut wird“(35).
8. Die Gesamtkirche ist demnach der Leib der Kirchen(36). Darum kann der
Begriff der Communio analog auch auf die Vereinigung der Teilkirchen
angewandt und die Gesamtkirche als eine Gemeinschaft von Kirchen
verstanden werden. Manchmal aber wird die Idee „Gemeinschaft von Teilkirchen“ so
gebraucht, daß dabei die Vorstellung von der Einheit der Kirche in ihrer
sichtbaren und institutionellen Gestalt abgeschwächt wird, bis hin zu der
Behauptung, jede Teilkirche sei ein in sich vollständiges Subjekt und die
Gesamtkirche das Ergebnis der gegenseitigen Anerkennung der Teilkirchen.
In dieser einseitigen ekklesiologischen Sicht schrumpft nicht nur der Begriff
der Gesamtkirche, sondern auch der der Teilkirche: hier wird ein unzureichendes
Verständnis des Communio-Begriffs deutlich. Schon die Geschichte zeigt, daß, wo
eine Teilkirche nach Selbstgenügsamkeit strebte und dabei ihre reale
Gemeinschaft mit der universalen Kirche und deren lebendigem und sichtbarem
Zentrum schwächte, sie auch an ihrer inneren Einheit Schaden genommen hat und
dazu in Gefahr geraten ist, der eigenen Freiheit verlustig zu gehen gegenüber
den verschiedensten Mächten, die sie sich dienstbar machen oder sie ausbeuten
wollten(37).
9. Um den wahren Sinn des analogen Gebrauchs des Wortes Communio zur
Bezeichnung der Gesamtheit der Teilkirchen zu verstehen, muß vor allem klar
gesehen werden, daß diese als „Teile der einen Kirche Christi“(38) in
einer besonderen Beziehung „gegenseitiger Innerlichkeit“(39) zum Ganzen,
das heißt zur universalen Kirche, stehen, weil in jeder Teilkirche „die eine,
heilige, katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft gegenwärtig ist
und wirkt“(40). Daher „kann die Gesamtkirche nicht als die Summe der
Teilkirchen aufgefaßt werden und ebensowenig als Zusammenschluß von Teilkirchen“(41).
Sie ist nicht das „Ergebnis“ von deren Gemeinschaft; sie ist vielmehr im
Eigentlichen ihres Geheimnisses eine jeder einzelnen Teilkirche
ontologisch und zeitlich vorausliegende Wirklichkeit.
In der Tat geht nach den Vätern die Kirche, die eine und einzige Kirche, in
ihrem Geheimnischarakter ontologisch der Schöpfung voraus(42), und sie
gebiert die Teilkirchen gleichsam als Töchter; sie bringt sich in ihnen zum
Ausdruck, ist Mutter und nicht Produkt der Teilkirchen. In der Zeit tritt
die Kirche am Pfingsttag öffentlich in Erscheinung, in der Gemeinschaft der
hundertzwanzig, die um Maria und die zwölf Apostel versammelt waren. Die Apostel
waren die Vertreter der einzigen Kirche und die zukünftigen Gründer der
Ortskirchen, Träger einer an die Welt gerichteten Sendung. Schon damals
spricht die Kirche alle Sprachen(43).
Aus ihr, die universal entstand und offenbar wurde, sind die verschiedenen
Ortskirchen als jeweilige konkrete Verwirklichungen der einen und einzigen
Kirche Jesu Christi hervorgegangen. Da sie in und aus der
Universalkirche geboren werden, haben sie ihre Kirchlichkeit in ihr und aus ihr.
Daher ist die Formel des Zweiten Vatikanischen Konzils: die Kirche in und aus
den Kirchen (Ecclesia in et ex Ecclesiis)(44) untrennbar verbunden mit
dieser anderen: die Kirchen in und aus der Kirche (Ecclesiae in et ex
Ecclesia)(45). Der Geheimnischarakter dieser Beziehung zwischen Gesamtkirche
und Teilkirchen, die keinen Vergleich verträgt mit jener zwischen dem Ganzen und
den Teilen in gleichwelcher rein menschlichen Gruppe oder Gesellschaft, ist
offensichtlich.
10. Jeder Gläubige ist durch den Glauben und die Taufe der einen, heiligen,
katholischen und apostolischen Kirche eingegliedert. Der Universalkirche gehört
man nicht mittelbar an, vermittels der Zugehörigkeit zu einer
Teilkirche, sondern unmittelbar, wenn auch die Aufnahme in die
Universalkirche und das Leben in ihr sich notwendigerweise innerhalb
einer Teilkirche vollziehen. Das bedeutet aus der Sicht der
Communio-Ekklesiologie, daß die universale Gemeinschaft der Gläubigen und
die Gemeinschaft der Kirchen sich nicht eine aus der anderen ergeben,
sondern dieselbe Wirklichkeit darstellen, unter je verschiedenem Gesichtspunkt
betrachtet.
Zudem steht die Zugehörigkeit zu einer Teilkirche nie im Widerspruch zu
der Tatsache, daß in der Kirche niemand Fremder ist(46): insbesondere bei
der Eucharistiefeier befindet sich jeder Gläubige in seiner Kirche, in
der Kirche Christi, unabhängig von seiner kirchenrechtlichen Zugehörigkeit oder
Nichtzugehörigkeit zu der Diözese, Pfarre oder sonstigen Teilgemeinschaft,
innerhalb derer die Feier stattfindet. In diesem Sinne kann man, unbeschadet der
notwendigen Bestimmungen rechtlicher Abhängigkeit(47), sagen: wer zu einer
Teilkirche gehört, gehört zu allen Kirchen, da die Zugehörigkeit zur
Kommunion als Kirchenzugehörigkeit niemals nur partikular, sondern ihrem
Wesen nach immer universal ist(48).
III
GEMEINSCHAFT DER KIRCHEN, EUCHARISTIE UND EPISKOPAT
11. Die Einheit oder Gemeinschaft der Teilkirchen in der Gesamtkirche ist auber
in demselben Glauben und der gemeinsamen Taufe vor allem in der Eucharistie und
im Bischofsamt verwurzelt.
Sie wurzelt in der Eucharistie, weil das eucharistische Opfer, wenngleich es
immer in einer einzelnen Gemeinschaft gefeiert wird, niemals Feier nur dieser
Gemeinde ist: diese empfängt ja mit der eucharistischen Gegenwart des Herrn
zugleich die ganze Heilsgabe und erweist sich so, in ihrer bleibenden sichtbaren
Einzelgestalt als Abbild und wahre Präsenz der einen, heiligen, katholischen und
apostolischen Kirche(49).
Die Wiederentdeckung einer eucharistischen Ekklesiologie, deren wertvolle
Verdienste auber Zweifel stehen, hat jedoch manchmal zu einseitiger Betonung des
Ortskirchenprinzips geführt: wo die Eucharistie gefeiert werde, so heißt es,
vergegenwärtige sich das ganze Geheimnis der Kirche, und zwar so daß dadurch
jedes sonstige Prinzip der Einheit und Universalität als unwesentlich zu
betrachten sei. Andere auf verschiedene theologische Ansätze zurückgehende
Auffassungen neigen zu noch radikaleren Formen dieser partikularistischen Sicht
der Kirche, bis hin zu der Behauptung, das Sich-Versammeln im Namen Jesu (vgl.
Mt 18,20) bringe selbst Kirche hervor: die im Namen Christi zur Gemeinde
gewordene Versammlung trage alle Vollmachten der Kirche in sich, also auch
diejenige der Eucharistiefeier; Kirche werde, wie einige sagen, „von unten“. Bei
diesen und ähnlichen Irrtümern wird der Tatsache nicht hinreichend Rechnung
getragen, daß es gerade die Eucharistie ist, die jede Selbstgenügsamkeit der
Teilkirche unmöglich macht. Denn die Einzigkeit und Unteilbarkeit des
eucharistischen Herrenleibes schließt in sich die Einzigkeit seines mystischen
Leibes, der die eine und unteilbare Kirche ist. Aus der eucharistischen Mitte
kommt die notwendige Offenheit jeder feiernden Gemeinde, jeder Teilkirche: aus
dem Sich- in-die-offenen-Arme-des-Herrn-Ziehenlassen folgt die Eingliederung in
seinen einzigen und unteilbaren Leib. Auch aus diesem Zusammenhang heraus wird
deutlich, daß die Existenz des Petrusamtes, das das Fundament der Einheit der
Bischöfe und der Universalkirche ist, der eucharistischen Gestalt der Kirche
zutiefst entspricht.
12. Tatsächlich gründet die Einheit der Kirche auch in der Einheit des
Episkopates(50). Wie schon die Idee vom Corpus Ecclesiarum (Leib der
Kirchen) verlangt, daß eine Kirche das Haupt der Kirchen ist – dies
ist eben die Kirche von Rom, die der „universalen Gemeinschaft der Liebe
vorsteht“(51), so erfordert die Einheit des Episkopates, daß ein Bischof das
Haupt des Corpus (Körperschaft) oder Kollegiums der Bischöfe ist, und
dies ist der Bischof von Rom(52). „Der Bischof von Rom ist als Nachfolger
Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament“(53) für die
Einheit des Episkopates sowie für die Einheit der ganzen Kirche. Diese Einheit
der Bischöfe dauert fort durch die Jahrhunderte vermittels der apostolischen
Nachfolge und ist daher auch das Fundament der Identität der Kirche zu jedem
Zeitpunkt der Geschichte mit der Kirche, die Christus auf Petrus und die anderen
Apostel gebaut hat(54).
13. Der Bischof ist sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in der
Teilkirche, die seinem Hirtendienst anvertraut ist(55). Damit jedoch die
Teilkirche voll Kirche sei, das heißt konkrete Präsenz der universalen Kirche
mit allen ihren Wesenselementen, und somit nach dem Bild der Gesamtkirche
gestaltet, mub in ihr als ureigenes Element die höchste Autorität der Kirche
gegenwärtig sein: das Bischofskollegium „gemeinsam mit seinem Haupt, dem
Bischof von Rom, und niemals ohne dieses Haupt“(56). Der Primat des Bischofs
von Rom und das Bischofskollegium sind Wesenselemente der Gesamtkirche, „die
sich nicht aus der Partikularität der Kirchen ableiten“(57), die aber
dennoch auch jeder Teilkirche innerlich zu eigen sind. Daher „müssen
wir das Amt des Petrusnachfolgers nicht nur als einen ,globalen‘ Dienst
ansehen, der jede Teilkirche ,von außen‘ erreicht, sondern als schon ,von
innen her‘ zum Wesen jeder Teilkirche gehörig“(58). Das Amt des Primats ist also
vom Wesen her ausgestattet mit wahrer bischöflicher Gewalt -nicht nur höchster,
voller und universaler, sondern auch unmittelbarer Gewalt- über alle,
sowohl über die Hirten als über die übrigen Gläubigen(59). Die Tatsache, daß das
Amt des Petrusnachfolgers innerlich zum eigentlichen Kirchesein jeder
Teilkirche gehört, ist notwendiger Ausdruck jenes schon erwähnten Verhältnisses
grundlegender gegenseitiger Innerlichkeit zwischen Gesamtkirche und
Teilkirchen(60).
14. Die Einheit der Eucharistie und die Einheit des Episkopates cum Petro et
sub Petro (mit Petrus und unter Petrus) sind nicht unabhängig von einander
Wurzel der Einheit der Kirche, denn Christus hat die Eucharistie und das
Bischofsamt als wesentlich verbundene Wirklichkeiten eingesetzt(61). Der
Episkopat ist einer, wie auch die Eucharistie eine ist: das eine
Opfer des einen gestorbenen und auferstandenen Christus. Die Liturgie bringt
diese Wirklichkeit auf verschiedene Weise zum Ausdruck, indem sie zum Beispiel
deutlich macht, daß jede Eucharistiefeier in Einheit nicht nur mit dem eigenen
Bischof, sondern auch mit dem Papst, mit der Gemeinschaft der Bischöfe, mit dem
gesamten Klerus und mit dem ganzen Volk vollzogen wird(62). In jeder gültigen
Eucharistiefeier kommt diese universale Gemeinschaft mit Petrus und mit
der ganzen Kirche zum Ausdruck, oder sie wird objektiv verlangt, wie bei
den von Rom getrennten christlichen Kirchen(63).
IV
EINHEIT UND VERSCHIEDENHEIT IN DER KIRCHLICHEN GEMEINSCHAFT
15. „Die Universalität der Kirche bedeutet einerseits feste Einheit und
andererseits eine Vielfalt und eine Verschiedenheit, die der
Einheit nicht nur nicht im Weg stehen, sondern ihr im Gegenteil den Charakter
der ‚Communio‘ verleihen"(64). Diese Vielfalt bezieht sich sowohl auf die
Verschiedenheit der Ämter, Charismen, Lebens- und Apostolatsformen innerhalb
jeder Teilkirche, als auch auf die Unterschiede in den liturgischen und
kulturellen Traditionen zwischen den einzelnen Teilkirchen(65).
Die Förderung der Einheit, die der Verschiedenheit nicht hinderlich ist, sowie
die Anerkennung und Förderung einer Vielfalt, die die Einheit nicht behindert
sondern bereichert, ist vorrangige Aufgabe des Bischofs von Rom für die ganze
Kirche(66) und jedes Bischofs, im Einklang mit dem allgemeinen Kirchenrecht,
innerhalb der seinem Hirtendienst anvertrauten Teilkirche(67). Aber die
Verwirklichung und Bewahrung dieser Einheit, der die differenzierte Vielfalt den
Charakter der Communio verleiht, ist ebenso Aufgabe aller in der Kirche, weil
alle berufen sind, täglich an ihr zu bauen sowie sie zu achten, vor allem durch
die Liebe, die das „Band der Vollkommenheit“ ist(68).
16. Soll dieser Aspekt der kirchlichen Communio – die Einheit in der
Verschiedenheit- vollständiger in den Blick kommen, so muß bedacht werden, daß
es durch die Apostolische Autorität für besondere pastorale Aufgaben errichtete
Institutionen und Gemeinschaften gibt. Diese gehören als solche zur
Gesamtkirche, wiewohl ihre Mitglieder auch Mitglieder der Teilkirchen sind,
innerhalb derer sie leben und wirken. Diese Zugehörigkeit zu den Teilkirchen
findet, der ihr eigenen Flexibilität entsprechend,(69) ihren Ausdruck in
unterschiedlichen Rechtsformen. Das tut der im Bischof gründenden Einheit der
Teilkirche nicht nur keinen Abbruch, sondern trägt dazu bei, dieser Einheit die
für die Communio charakteristische innere Vielfalt und Verschiedenheit zu
verleihen(70).
Im Kontext der als Communio verstandenen Kirche sind auch die mannigfachen
Institute und Gesellschaften zu sehen, die Ausdruck der Charismen gottgeweihten
Lebens und apostolischen Lebens sind und durch die der Heilige Geist den
mystischen Leib Christi bereichert: sie sind zwar nicht Teil der hierarchischen
Struktur der Kirche, gehören aber zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit(71).
Aufgrund ihres im Petrusamt verwurzelten überdiözesanen Charakters stehen alle
diese kirchlichen Institutionen auch im Dienst an der Gemeinschaft zwischen den
verschiedenen Teilkirchen.
V
KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT UND ÖKUMENISMUS
17. „Die Kirche weiß sich aus mehrfachem Grund mit jenen verbunden, die
getauft, der Ehre des Christennamens teilhaft sind, den vollen Glauben aber
nicht bekennen oder die Einheit der Gemeinschaft unter dem Nachfolger Petri
nicht wahren“(72). In den nichtkatholischen Kirchen und christlichen
Gemeinschaften existieren in der Tat viele Elemente der Kirche Christi, die es
erlauben, mit Freude und Hoffnung eine gewisse, wenn auch nicht vollkommene
Gemeinschaft anzuerkennen(73).
Diese Gemeinschaft existiert besonders mit den orthodoxen orientalischen
Kirchen, die trotz ihrer Trennung vom Stuhl Petri mit der katholischen Kirche
durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie,
verbunden bleiben und daher den Titel ,Teilkirchen‘ verdienen(74). In der Tat „baut
sich auf und wächst durch die Feier der Eucharistie des Herrn in diesen
Einzelkirchen die Kirche Gottes“(75); denn in jeder gültigen
Eucharistiefeier wird die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche
gegenwärtig(76).
Da aber die Gemeinschaft mit der durch den Nachfolger Petri repräsentierten
Gesamtkirche nicht eine äußere Zutat zur Teilkirche ist, sondern eines ihrer
inneren Wesenselemente, so sind jene ehrwürdigen christlichen Gemeinschaften
doch auch auf Grund ihrer derzeitigen Situation in ihrem Teilkirchesein
verwundet. Die Wunde ist allerdings noch viel tiefer bei den kirchlichen
Gemeinschaften, die die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie
nicht bewahrt haben. All dies bedeutet andererseits auch für die katholische
Kirche, die vom Herrn berufen ist, allen „eine Herde und ein Hirte“(77)
zu sein, eine Wunde, insofern es sie hindert, ihre Universalität in der
Geschichte voll zu verwirklichen.
18. Diese Situation ruft alle nachhaltig auf zum ökumenischen Einsatz für die
volle Gemeinschaft in der Einheit der Kirche; jener Einheit, „die Christus
seiner Kirche von Anfang an geschenkt hat, die nach unserem Glauben unverlierbar
in der katholischen Kirche besteht, und die, wie wir hoffen, immer mehr wachsen
wird bis zur Vollendung der Zeiten“(78). Von vorrangiger Bedeutung sind in
diesem ökumenischen Einsatz das Gebet, die Buße, das Studium, der Dialog und die
Zusammenarbeit, mit dem Ziel, daß es in stets neuer Bekehrung zum Herrn allen
möglich werde, das Fortdauern des Petrusprimates in seinen Nachfolgern, den
Bischöfen von Rom, anzuerkennen und das Petrusamt so verwirklicht zu sehen, wie
es der Herr gewollt hat: als universalen apostolischen Dienst, der in allen
Kirchen von innen her präsent ist, und der, unbeschadet seiner kraft
göttlicher Einsetzung unveränderlichen Substanz, auf verschiedene den örtlichen
und zeitlichen Verhältnissen gemäße Weisen zum Ausdruck kommen kann, wie die
Geschichte bezeugt.
SCHLUSS
19. Die Selige Jungfrau Maria ist Vorbild der kirchlichen Gemeinschaft im
Glauben, in der Liebe und in der Vereinigung mit Christus(79). „Ewig im
Geheimnis Christi gegenwärtig“(80), ist sie inmitten der Apostel anwesend im
Herzen der Urkirche(81) und der Kirche aller Zeiten. Denn es „versammelte
sich die Kirche im Obergemach (im Abendmahlssaal) mit Maria, die die Mutter Jesu
war, und mit seinen Brüdern. Es kann also nicht von der Kirche die Rede sein,
ohne dab dort Maria, die Mutter des Herrn, anwesend wäre mit seinen Brüdern“(82).
Zum Abschluß dieses Schreibens lädt die Kongregation für die
Glaubenslehre, die Schlubworte der Konstitution Lumen Gentium
aufnehmend(83), alle Bischöfe und über sie alle Gäubigen, insbesondere die
Theologen, ein, ihr Bemühen um die Communio sowie um ein vertieftes
theologisches Verständnis der Communio der Fürsprache der Seligen Jungfrau Maria
anzuempfehlen.
Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten
gewährten Audienz das vorliegende Schreiben, das in der Vollversammlung dieser
Kongregation beschlossen worden war, gutgeheißen und zu veröffentlichen
angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 28. Mai 1992.
Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt
+ Alberto Bovone
Tit.-Erzbischof von Cäsarea in Numidien
Sekretär
(1) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 4, 8, 13-15, 18, 21, 24-25;
Dogm. Konst. Dei Verbum, Nr. 10; Past. Konst. Gaudium et spes, Nr.
32; Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 2-4, 14-15, 17-19, 22.
(2) Vgl. BISCHOFSSYNODE, II. Außerordentliche Versammlung (1985), Relatio
finalis, II, C), 1.
(3) PAUL VI., Ansprache zur Eröffnung der zweiten Sitzungsperiode des II.
Vatikanischen Konzils, 29.9.1963: AAS 55 (1963), 848. Vgl. zum Beispiel die
von der INTERNATIONALEN THEOLOGENKOMISSION unter dem Titel Themata selecta de
ecclesiologia vorgelegten Überlegungen, in „Documenta (1969-1985)“, Lib. Ed.
Vaticana 1988, 462-559.
(4) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Bischöfe der Vereinigten Staaten von
Amerika, 16.9.1987, Nr. 1: „Insegnamenti di Giovanni Paolo II“ X,3 (1987),
553.
(5) 1 Joh 1, 3: „Was wir gesehen und gehört haben, das verkünden wir
auch euch, damit auch ihr Gemeinschaft mit uns habt. Wir aber haben Gemeinschaft
mit dem Vater und mit seinem Sohn Jesus Christus.“ Vgl. auch 1 Kor 1,
9; JOHANNES PAUL II., Ap. Schr.
Christifideles laici, 30.12.1988, Nr. 19; BISCHOFSSYNODE (1985), Relatio finalis, II, C), 1.
(6) Vgl. Phil 3, 20-21; Kol 3, 1-4; Dogm. Konst. Lumen gentium,
Nr. 48.
(7) 2 Kor 5, 6. Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 1.
(8) Vgl. ebd., Nr. 7; PIUS XII., Enz. Mystici Corporis, 29.6.1943: AAS 35 (1943), 200 ff.
(9) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 11/a.
(10) CYPRIAN, De Oratione Dominica, 23: PL 4, 553; vgl. Dogm. Konst. Lumen
gentium, Nr. 4/b.
(11) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 9/c.
(12) Vgl. 2 Petr 1, 4.
(13) Vgl. 2 Kor 1, 7.
(14) Vgl. Eph 4, 13; Phlm 6.
(15) Vgl. Phil 2, 1.
(16) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 25-27.
(17) Vgl. Mt 28, 19-20; Joh 17, 21-23; Eph 1, 10; Dogm.
Konst. Lumen gentium, Nr. 9/b, 13 und 17; Dekr. Ad gentes, Nr. 1
und 5; IRENÄUS, Adversus haereses, III, 16, 6 und 22, 1-3: PG 7, 925-926 und 955-958.
(18) CYPRIAN, Epist. ad Magnum, 6: PL 3, 1142.
(19) Eph 4, 4-5: „Ein Leib und ein Geist, wie euch durch eure Berufung
auch eine gemeinsame Hoffnung gegeben ist; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe.“.
Vgl. auch Mk 16, 16.
(20) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 7/b. Die Eucharistie ist das
Sakrament „durch das sich in dieser Zeit die Kirche zur Einheit versammelt“
(AUGUSTINUS, Contra Faustum, 12, 20: PL 42, 265). „Unsere Teilnahme am
Leib und Blut Christi strebt nach nichts anderem als uns in das zu verwandeln,
was wir empfangen“ (LEO DER GROSSE, Sermo 63, 7: PL 54, 357).
(21) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 3 und 11/a; JOHANNES
CHRYSOSTOMUS, In 1 Cor. hom., 24, 2: PG 61, 200.
(22) Vgl. Denz.-Schön. 19, 26-30.
(23) Vgl. 1 Kor 12, 25-27; Eph 1, 22-23; 3, 3-6.
(24) Apg 4, 32.
(25) Vgl. Apg 2, 42.
(26) Vgl. Röm 8, 15-16.26; Gal 4, 6; Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 4.
(27) THOMAS VON AQUIN, De Veritate, q. 29, a. 4 c. Vgl. auch Dekr.
Unitatis redintegratio, Nr. 2/b: „Nachdem der Herr Jesus am Kreuze erhöht
und verherrlicht war, hat er den verheißenen Geist ausgegossen, durch den er das
Volk des Neuen Bundes, das die Kirche ist, zur Einheit des Glaubens, der
Hoffnung und der Liebe berufen und versammelt hat.“
(28) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 49.
(29) Vgl. Hebr 7, 25.
(30) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 50 und 66.
(31) Vgl. u.a. Mt 16, 18; 1 Kor 12, 28.
(32) Vgl. u. a. Apg 8, 1; 11, 22; 1 Kor 1, 2; 16, 19; Gal 1,
22; Offb 2, 1.8.
(33) Vgl. PÄPSTLICHE BIBELKOMMISSION, Unité et diversité dans l’Eglise,
Lib. Ed. Vaticana 1989, insbesondere 14-28.
(34) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/a; vgl. Dekr.
Ad gentes, Nr. 20.
(35) Dekr. Christus Dominus, Nr. 11/a.
(36) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/b. Vgl. HILARIUS VON POITIERS, In Psalm.
14, 3: PL 9, 301; GREGOR DER GROSSE, Moralia, IV, 7, 12: PL 75, 643.
(37) Vgl. PAUL VI., Ap. Schr. Evangelii nuntiandi, 8.12.1975, Nr. 64/b.
(38) Dekr. Christus Dominus, Nr. 6/c.
(39) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Kurie, 20.12.1990, Nr.
9: „L‘Osservatore Romano“, 21.12.1990, 5.
(40) Dekr. Christus Dominus, Nr. 11/a.
(41) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Bischöfe der Vereinigten Staaten von
Amerika, 16.9.1987, Nr. 3: a. a. O., 555.
(42) Vgl. HIRT DES HERMAS, Vis. 2, 4: PG 2, 897-900; CLEMENS VON ROM,
Epist. II ad Cor., 14, 2: Funck, 1, 200.
(43) Vgl. Apg 2, 1 ff. IRENÄUS, Adversus haereses, III, 17, 2 (PG
7, 929-930): „am Pfingstfest (...) seien alle Nationen (...) zu einem
wunderbaren Chor geworden, um Gott den Lobeshymnus in vollkommener Harmonie
anzustimmen, da der Heilige Geist die Distanzen aufgehoben, die Mißtöne
beseitigt und die Versammlung der Völker in eine Erstlingsgabe für Gott
verwandelt habe“. Vgl. auch FULGENTIUS VON RUSPE, Sermo 8 in Pentecoste,
2-3: PL 65, 743-744.
(44) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/a: „[die Teilkirchen]...in
ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche“. Diese
Lehre entwickelt folgerichtig schon früher Gesagtes, zum Beispiel von PIUS XII.,
Enz. Mystici Corporis, a. a. O., 211: „...aus ihnen existiert und ist
zusammengesetzt die katholische Kirche“.
(45) Vgl. JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Kurie, 20.12.1990,
Nr. 9: a. a. O., 5.
(46) Vgl. Gal 3, 28.
(47) Vgl. zum Beispiel C.I.C., can. 107.
(48) JOHANNES CHRYSOSTOMUS, In Io. hom., 65, 1 (PG 59, 361): „wer in
Rom ist, weiß, daß die Inder seine Glieder sind“. Vgl. Dogm. Konst. Lumen
gentium, Nr. 13/b.
(49) 49 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 26/a; AUGUSTINUS, In Io. Ev. Tract., 26, 13: PL 35, 1612-1613.
(50) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 18/b, 21/b, 22/a. Vgl. auch
CYPRIAN, De unitate Ecclesiae, 5: PL 4, 516-517; AUGUSTINUS, In Io.
Ev. Tract., 46, 5: PL 35, 1730.
(51) IGNATIUS VON ANTIOCHIEN, Epist. ad Rom., Vorrede: PG 5, 685; vgl.
Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 13/c.
(52) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 22/b.
(53) Ebd., Nr. 23/a. Vgl. Dogm. Konst. Pastor aeternus:
Denz.-Schön. 3051-3057; CYPRIAN, De unitate Ecclesiae, 4: PL 4, 512-515.
(54) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 20; IRENÄUS, Adversus
haereses, III, 3, 1-3: PG 7, 848-849; CYPRIAN, Epist. 27, 1: PL 4, 305-306; AUGUSTINUS, Contra advers. legis et prophet., 1,
20, 39: PL 42, 626.
(55) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/a.
(56) Ebd., Nr. 22/b; vgl. auch Nr. 19.
(57) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Kurie, 20.12.1990, Nr.
9: a. a. O., 5.
(58) JOHANNES PAUL II, Ansprache an die Bischöfe der Vereinigten Staaten von
Amerika, 16.9.1987, Nr. 4: a. a. O., 556.
(59) Vgl. Dogm. Konst. Pastor aeternus, Kap. 3: Denz.-Schön. 3064; Dogm.
Konst. Lumen gentium, Nr. 22/b.
(60) Vgl. oben, Nr. 9.
(61) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 26; IGNATIUS VON ANTIOCHIEN,
Epist. ad Philadel. 4: PG 5, 700; Epist. ad Smyrn., 8: PG 5, 713.
(62) Vgl. RÖMISCHES MESSBUCH, Eucharistisches Hochgebet III.
(63) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 8/b.
(64) JOHANNES PAUL II., Ansprache bei der Generalaudienz, 27.9.1989, Nr.
2: “Insegnamenti di Giovanni Paolo II” XII, 2 (1989), 679.
(65) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/d.
(66) Vgl. ebd., Nr. 13/c.
(67) Vgl. Dekr. Christus Dominus, Nr. 8/a.
(68) Kol 3, 14. THOMAS VON AQUIN, Exposit. in Symbol. Apost., a.
9: „Die Kirche ist eine (...) durch die Einheit der Liebe, weil alle
verbunden sind in der Liebe Gottes, sowie in der gegenseitigen Liebe
untereinander“.
(69) Vgl. oben, Nr. 10.
(70) Vgl. oben, Nr. 15.
(71) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 44/d.
(72) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 15.
(73) Vgl. Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 3/a und 22; Dogm. Konst.
Lumen gentium, Nr. 13/d.
(74) Vgl. Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 14 und 15/c.
(75) Ebd., Nr. 15/a.
(76) Vgl. oben, Nr. 5 und 14.
(77) Joh 10, 16.
(78) Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 4/c.
(79) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 63 und 68; AMBROSIUS,
Exposit. in Luc., 2, 7: PL 15, 1555; ISAAK VON STELLA, Sermo 27: PL
194, 1778-1779; RUPERT VON DEUTZ, De Vict. Verbi Dei, 12, 1: PL 169,
1464-1465.
(80) JOHANNES PAUL II, Enz. Redemptoris Mater, 25.3.1987, Nr. 19.
(81) Vgl. Apg 1, 14; JOHANNES PAUL II., Enz. Redemptoris Mater, a. a. O., Nr. 26.
(82) CHROMATIUS VON AQUILEJA, Sermo 30, 1: „Sources Chrétiennes“ 164,
134. Vgl. PAUL VI., Ap. Schr. Marialis cultus, 2.2.1974, Nr. 28.
(83) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 69.