KONGREGATION FUR DIE INSTITUTE DES GEWEIHTEN LEBENS UND DIE GESELLSCHAFTEN DES APOSTOLISCHEN LEBENS
VERBI SPONSA Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen
EINLEITUNG
1. Als Braut des Wortes verwirklicht die Kirche in denjenigen, die sich ganz dem kontemplativen Leben widmen, in beispielhafter Weise das Geheimnis ihrer ausschließlichen Vereinigung mit Gott. Aus diesem Grund stellt uns das Nachsynodale Apostolische Schreiben Vita consecrata die Berufung und Sendung der Nonnen in der Klausur als »Zeichen der ausschlieblichen Vereinigung der bräutlichen Kirche mit dem über alles geliebten Herrn« (1) vor Augen, indem es uns dessen einzigartige Gnade und kostbare Gabe im Geheimnis von der Heiligkeit der Kirche veranschaulicht. Die Klausurschwestern, die einmütig auf das Wort des Vaters hören und es liebevoll annehmen: »Das ist mein geliebter Sohn, an dem ich Gefallen gefunden habe« (Mt 3,17), bleiben immer »mit ihm auf dem heiligen Berg« (2 Petr 1,17-18) und, den Blick fest auf Jesus Christus gerichtet und umhüllt von der Wolke der göttlichen Gegenwart, hängen sie voll dem Herrn an. (2) Sie identifizieren sich insbesondere mit der Jungfrau Maria, (3) der Braut und Mutter, dem Modell der Kirche, (4) und während sie an der Seligkeit derer, die glauben (vgl. Lk 1,45; 11,28), teilhaben, verewigen sie ihr »Ja« und ihre anbetende Liebe zum Wort des Lebens, indem sie zusammen mit ihr zum Gedächtnis des bräutlichen Herzens (vgl. Lk 2,19 u. 51) der Kirche werden. (5) Die Hochachtung und Liebe, mit der die christliche Gemeinschaft seit jeher die kontemplativen Ordensfrauen in Klausur umgab, ist parallel zur Wiederentdeckung des kontemplativen Wesens der Kirche und der Berufung jedes Menschen zur geheimnisvollen Begegnung mit Gott im Gebet gewachsen. Die Nonnen, die ununterbrochen »mit Christus verborgen in Gott« (Kol 3,3) leben, erfüllen in der Tat in höchstem Maße die Berufung des ganzen Christenvolkes zum beschaulichen Leben(6) und werden so zum leuchtenden Kennzeichen des Gottesreiches (vgl. Röm 14,17), zu einer »Zier der Kirche und Quelle himmlischer Gnaden«. (7) 2. Vom II. Vatikanischen Konzil an haben verschiedene Dokumente des Lehramtes die Bedeutung und den Wert dieser Lebensform eingehend untersucht und vertieft; so haben sie die kontemplative Dimension der Klausurgemeinschaften und ihre spezifische Rolle im Leben der Kirche gefördert; (8) das gilt hauptsächlich für das Konzilsdekret Perfectae caritatis (Nr. 7 und 16) und die Instruktion Venite seorsum, die in hervorragender Weise die evangelischen, theologischen, spirituellen und asketischen Grundlagen der Trennung von der Welt im Hinblick auf eine totale, ausschließliche Hingabe an Gott in der Kontemplation erläutert hat. Papst Johannes Paul II. hat die Nonnen häufig ermuntert, dem Klausurleben gemäß ihrem Charisma treu zu bleiben; im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Vita consecrata hat er verfügt, daß später auf der Linie des Weges der bereits verwirklichten Erneuerung besondere Normen für die konkrete Disziplin der Klausur erstellt werden sollten. Auf diese Weise wird die Klausur der Verschiedenheit der kontemplativen Institute und der Traditionen der Klöster besser entsprechen, so daß die kontemplativen Klausurschwestern, im Heiligen Geist erneuert und ihrem Wesen und ihrer Sendung getreu, mit echtem Schwung und neuer Kraft in die Zukunft gehen können. (9) Die vorliegende Instruktion bestätigt noch einmal die von der Instruktion Venite seorsum (I-V) und vom Apostolischen Schreiben Vita consecrata (Nr. 59) formulierten theoretischen Grundlagen und legt dann die Normen vor, welche die päpstliche Klausur der Nonnen, die sich ganz dem beschaulichen Leben hingeben, regeln sollen.
ERSTER TEIL I
BEDEUTUNG UND WERT DER KLAUSUR DER NONNEN
Im Geheimnis des Sohnes, der die Liebesgemeinschaft mit dem Vater lebt 3. Die kontemplativen Klausurschwestern passen sich in besonderer, radikaler Weise dem auf dem Berg betenden Jesus Christus und seinem Ostergeheimnis an, das ein Tod hin zur Auferstehung ist. (10) Die alte, vom II. Vatikanischen Konzil wieder aufgegriffene geistliche Tradition verbindet das beschauliche Leben ausdrücklich mit dem Gebet Jesu »auf dem Berg« (11) oder an einem einsamen Ort, der nicht allen, sondern nur jenen zugänglich ist, die er zu sich ruft und beiseite nimmt (vgl. Mt 17,1-9; Lk 6,12-13; Mk 6,30-31; 2 Petr 1,16-18). Zwar ist der Sohn stets mit dem Vater eins (vgl. Joh 10,30; 17,11), doch in seinem Leben gibt es Raum für ganz besondere Augenblicke der Einsamkeit und des Gebetes, der Begegnung und Gemeinschaft in der jubelnden Freude der Gotteskindschaft. So drückt er die liebevolle Bezogenheit und die ewige Bewegung seiner Person als Sohn zu dem aus, der ihn von Ewigkeit her gezeugt hat. Diese Bindung des kontemplativen Lebens an das Gebet Jesu an einem einsamen Ort deutet auf eine einzigartige Weise der Teilhabe an der Beziehung Christi zum Vater hin. Der Heilige Geist, der Jesus in die Wüste geführt hat (vgl. Lk 4,1), lädt die Nonne ein, die Einsamkeit Jesu Christi zu teilen, der sich »kraft des ewigen Geistes« (Hebr 9,14) selbst dem Vater darbrachte. Die einsame Zelle, das geschlossene Kloster sind der Ort, an dem die Nonne als Braut des fleischgewordenen Wortes ganz mit Christus in Gott vertieft lebt. Das Geheimnis dieser Gemeinschaft wird ihr in dem Maße offenbar, in dem sie, dem Heiligen Geist gehorsam und von seinen Gaben belebt, auf das Wort des Sohnes hört (vgl. Mt 17,5), den Blick auf sein Antlitz richtet (vgl. 2 Kor 3,18) und sich bis zur letzten Hingabe an den Vater (vgl. Phil 2,5ff) seinem Leben gleichgestalten läßt als ausdrücklichen Lobpreis. Die Klausur stellt somit auch in konkreter Hinsicht eine besondere Lebensform dar, um beim Herrn zu sein, »durch eine radikale Armut, die sich im Verzicht nicht nur auf Dinge, sondern auch auf den Raum, auf die Kontakte und auf so viele Güter der Schöpfung ausdrückt«, (12) an der Aufopferung Christi teilzunehmen und sich mit dem fruchtbaren Schweigen des Wortes am Kreuz zu vereinen. So begreift man, daß »das Sich-Zurückziehen aus der Welt, um sich in der Einsamkeit einem intensiveren Gebetsleben zu widmen, nichts anderes ist als eine besondere Art und Weise, das Ostergeheimnis Christi zu leben und auszudrücken«, (13) eine echte Begegnung mit dem auferstandenen Herrn auf einem Weg, der stetig emporführt zur Wohnung des Vaters. In der wachsamen Erwartung der Wiederkunft des Herrn wird die Klausur also zu einer Antwort auf die absolute Liebe Gottes zu seinem Geschöpf und zur Erfüllung seines ewigen Wunsches, das Geschöpf in das Geheimnis innigster Vertrautheit mit dem Wort aufzunehmen, das in der Eucharistie zum Brautgeschenk geworden ist (14) und im Tabernakel die Mitte der vollen Liebesgemeinschaft mit ihm bleibt, indem es das ganze Leben der Klausurschwester einfängt, um es ständig dem Vater darzubringen (vgl. Hebr 7,25). Auf das Geschenk des Bräutigams Christus, der seinen ganzen Leib am Kreuz aufgeopfert hat, antwortet die Nonne in ähnlicher Weise, indem sie ihren »Leib« hinschenkt, sich mit Jesus Christus dem Vater darbringt und am Erlösungswerk mitwirkt. So verleiht die Trennung von der Welt dem ganzen Klausurleben eine eucharistische Bedeutung, »über den Aspekt des Opfers und der Sühne hinaus auch den Aspekt der Danksagung an den Vater in der Teilhabe an der Danksagung des geliebten Sohnes«.(15) Im Geheimnis der Kirche, die ihre ausschliebliche Vereinigung mit dem Bräutigam Christus lebt 4. Die Geschichte Gottes mit der Menschheit ist die Geschichte einer bräutlichen Liebe, die im Alten Testament vorbereitet und in der Fülle der Zeiten feierlich vollzogen wurde. Die Göttliche Offenbarung beschreibt mit dem Bild von der Hochzeit die innige, unauflösliche Beziehung zwischen Gott und seinem Volk (vgl. Hos 1-2; Jes 54,4-8; 62,4-5; Jer 2,2; Ez 16; 2 Kor 11,2; Röm 11,29). Der Sohn Gottes tritt als der Messias und Bräutigam auf (vgl. Mt 9,15; 25,1), der gekommen ist, Gottes Hochzeit mit der Menschheit in einem wunderbaren Tausch der Liebe zu vollziehen, der in der Menschwerdung beginnt, in der Passion den Gipfel der Selbstlosigkeit erreicht und als Geschenk in der Eucharistie fortlebt.(16) Jesus Christus, der seine eigene und die Liebe des Vaters in die Herzen der Menschen ausgißt, befähigt sie zur totalen Antwort durch die Gabe des Heiligen Geistes, der stets mit der Braut fleht: »Komm!« (Offb 22,17). Diese Vollkommenheit von Gnade und Heiligkeit erfüllt sich in der »Braut, der Frau des Lammes, ... die von Gott her aus dem Himmel herabkommt, erfüllt von der Heiligkeit Gottes« (Offb 21,9-10). Die Dimension des Bräutlichen ist der ganzen Kirche eigen; deren lebendiges Bild aber ist das geweihte Leben, das sehr eindringlich das Streben nach dem einen Bräutigam zum Ausdruck bringt. (17) Noch eindringlicher und radikaler kommt das Geheimnis von der ausschließlichen Vereinigung der Kirche als Braut mit dem Herrn in der Berufung der Klausurschwestern zum Ausdruck. Ihr Leben ist ja ganz dem über alles geliebten Gott geweiht; im ständigen Streben nach dem himmlischen Jerusalem und in der Vorwegnahme der endzeitlichen Kirche ist es auf den Besitz und die Anschauung Gottes ausgerichtet. (18) So bildet es für das ganze christliche Volk einen Hinweis auf die wesentliche Berufung eines jeden zur Begegnung mit Gott (19) und stellt das Ziel dar, worauf die ganze Gemeinschaft der Kirche zugeht, (20) die für immer als Braut des Lammes leben wird. Durch die Klausur vollziehen die Nonnen den Rückzug aus der Welt, um in der Einsamkeit »klösterlicher Verlassenheit« Gott zu begegnen. Zur Anteilnahme der Braut an der Einsamkeit Jesu in Getsemani und an seinem erlösenden Leiden am Kreuz (vgl. Gal 6,14) gehören auch die innere Einsamkeit, die Prüfungen des Geistes und die tägliche Mühsal des gemeinsamen Lebens (vgl. Eph 4,15-16). Zudem bringen die Nonnen gerade auf Grund ihres Wesens als Frau das Geheimnis der Kirche als »unbefleckter Braut des unbefleckten Lammes« wirksamer zum Ausdruck, während sie sich selbst in einzigartiger Weise in der bräutlichen Dimension der gänzlich kontemplativen Berufung wiederfinden. (21) Das Klosterleben der Frau eignet sich also besonders, um den Ehebund mit Christus zu verwirklichen und dessen lebendiges Zeichen zu sein: Verwirklicht sich nicht in der Jungfrau Maria, einer Frau, das himmlische Geheimnis der Kirche? (22) So gesehen, leben die Nonnen die Anwesenheit und das Werk Mariens in der Kirche weiter. Dadurch, daß sie das Wort im Glauben und in anbetendem Schweigen annehmen, stellen sie sich in den Dienst des Geheimnisses von der Menschwerdung Gottes und wirken, mit Jesus Christus in der Hingabe an den Vater vereint, am Geheimnis der Erlösung mit. Wie Maria im Abendmahlssaal durch ihr betendes Dasein die Anfänge der Kirche in ihrem Herzen bewahrte, so ist dem liebenden Herzen und den gefalteten Hände der Klausurschwestern der Weg der Kirche anvertraut. Die Klausur in ihrer asketischen Dimension 5. Als asketisches Mittel von sehr hohem Wert (23) eignet sich die Klausur besonders für ein Leben, das ganz auf die Kontemplation hin ausgerichtet ist. Sie ist ein Zeichen der heiligen Obhut Gottes für sein Geschöpf und stellt andererseits eine einzigartige Form der Zugehörigkeit zu ihm allein dar, weil ihre Ganzheitlichkeit die absolute Hingabe an Gott kennzeichnet. Es handelt sich um eine typische und angemessene Weise, um die bräutliche Beziehung zu Gott in der Einzigartigkeit der Liebe und ohne ungebührliche Einmischung so zu leben, daß das auf Gott hin ausgerichtete und in ihn versunkene Geschöpf einzig und allein zum Lob seiner Herrlichkeit zu leben vermag (vgl. Eph 1,6. 10-12. 14). Die kontemplative Klausurschwester erfüllt in höchstem Maße das erste Gebot des Herrn: »Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit all deiner Kraft und all deinen Gedanken« (Lk 10,27), indem sie es zu ihrem vollen Lebensinhalt macht und in Gott alle Brüder und Schwestern liebt. Sie strebt nach der Vollkommenheit der Liebe, wenn sie Gott als »das einzig Notwendige« wählt (vgl. Lk 10,42), ausschließlich ihn als den liebt, der alles in allen Dingen ist. Mit bedingungsloser Liebe zu ihm opfert sie in dem vom Evangelium vorgegebenen Geist des Verzichtes24 (vgl. Mt 13,45; Lk 9,23) jedes Gut, das heißt: Jedes Gut “weiht sie” Gott allein, (25) damit nur er in dem klösterlichen Stillschweigen wohne, es mit seinem Wort und seiner Gegenwart erfülle und die Braut sich »in anhaltendem Gebet und hochherziger Buße « (26) im Geheimnis einer totalen und ausschlieblichen Liebe wirklich dem Einzigen widmen kann. Deshalb hat die älteste geistliche Tradition mit dem vollständigen Rückzug aus der Welt (27) und aus jeder apostolischen Tätigkeit diese Lebensform verbunden, die schweigend im pochenden Herzen der bräutlichen Kirche Liebe und überreiche Gnade ausstrahlt. Das Kloster, das an einem abgeschiedenem Ort oder mitten in der Stadt liegt, zielt mit seiner besonderen architektonischen Struktur darauf ab, einen Raum der Trennung, der Einsamkeit und der Stille zu schaffen, wo man Gott freier suchen und nicht nur für ihn und mit ihm, sondern auch von ihm allein leben kann. Die betreffende Person mub also — frei von jeder Bindung, frei von jeder inneren und äußeren Erregung oder Ablenkung — ihre Fähigkeiten bündeln und sie auf Gott hin ausrichten, um in der Freude der Anbetung und des Lobes seine Gegenwart zu empfangen. Die Kontemplation wird zur Seligkeit derer, die reinen Herzens sind (vgl. Mt 5,8). Das reine Herz ist der klare Spiegel der Innerlichkeit der geläuterten und in der Liebe geeinten Person, wo Gott sich widerspiegelt und wohnt; (28) es ist wie ein klarer Kristall, der, vom Licht Gottes überflutet, dessen Glanz ausstrahlt (29) Im Lichte der Kontemplation als Liebesgemeinschaft mit Gott findet die Reinheit des Herzens ihre höchste Verwirklichung in der Jungfräulichkeit des Geistes; denn sie erfordert die Unversehrtheit eines Herzens, das nicht nur von der Sünde gereinigt, sondern vereint im Streben nach Gott ist und daher ganz und ungeteilt liebt nach dem Vorbild der reinsten dreifaltigen Liebe, die von den Kirchenvätern »die erste Jungfrau« genannt wurde. (30) Die klösterliche Einsamkeit ist eine große Hilfe, um die so verstandene Reinheit des Herzens zu erlangen, weil sie die Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt auf das Wesentliche beschränkt, damit diese nicht auf verschiedene Weise in das Kloster einbricht und dessen Atmosphäre des Friedens und der heiligen Einheit mit dem einzigen Herrn und mit den Schwestern stört. So schaltet die Klausur großenteils die Zerstreuung aus, die von vielen unnötigen Kontakten, von einer Fülle von Bildern, oft Quelle weltlicher Gedanken und eitler Wünsche, von Informationen und Emotionen herrührt, die vom einzig Notwendigen ablenken und die innere Einheit zerreißen. »Im Kloster ist alles auf die Suche nach dem Antlitz Gottes ausgerichtet, alles wird auf das Wesentliche zurückgeführt, weil nur das wichtig ist, was zu Gott näher hinführt. Die klösterliche Sammlung ist Aufmerksamkeit auf die Gegenwart Gottes: Wenn sie uns in vielen Dingen verlorengeht, verlangsamt sich der Gang und man verliert das Ziel aus den Augen«. (31) Nachdem sich die Nonne von den äußeren Dingen abgewandt und in die Innerlichkeit des Seins begeben hat, indem sie durch einen ernsthaften Weg aus Gebet, Verzicht und Gemeinschaftsleben sowie im Hören auf das Wort Gottes und in der Übung der theologalen Tugenden das Herz und den Geist läutert, ist sie berufen, mit dem göttlichen Bräutigam Zwiesprache zu halten, indem sie Tag und Nacht über sein Gesetz nachsinnt, um mit der Weisheit des Wortes beschenkt und unter dem Impuls des Heiligen Geistes mit ihm eins zu werden. (32) In ununterbrochener Sehnsucht des Herzens, das unablässig auf die Kontemplation des Bräutigams ausgerichtet ist, nährt dieses Verlangen nach Vollendung in Gott den asketischen Einsatz der Klausurschwester. Von Gottes Schönheit ganz ergriffen, findet sie in der Klausur ihre Gnadenstätte und die vorweggenommene Seligkeit der Schau des Herrn. Durch die reinigende Flamme der göttlichen Gegenwart geläutert, bereitet sie sich auf die volle Seligkeit vor, während sie in ihrem Herzen den neuen Gesang der Geretteten anstimmt — auf dem Berg des Opfers und der Hingabe, des Heiligtums und der Kontemplation Gottes. Daher muß auch die Disziplin der Klausur in praktischer Hinsicht so sein, daß sie die Verwirklichung dieses hohen kontemplativen Ideals ermöglicht, das die ganze Hingabe und Aufmerksamkeit, die Einheit der Gefühle und die Stimmigkeit des Verhaltens einschliebt. Teilnahme der Nonnen des gänzlich kontemplativen Lebens an der Gemeinschaft und Sendung der Kirche An der Gemeinschaft der Kirche 6. Auf Grund ihrer besonderen Berufung zur Vereinigung mit Gott in der Kontemplation befinden sich die Klausurschwestern voll und ganz in der Gemeinschaft der Kirche und werden zum einzigartigen Zeichen für die innige Vereinigung der ganzen christlichen Gemeinschaft mit Gott. Durch das Gebet, besonders durch die Feier der Liturgie, und durch ihre tägliche Hingabe leisten sie für das ganze Volk Gottes Fürbitte und schließen sich der Danksagung Jesu Christi an den Vater an (vgl. 2 Kor 1,20; Eph 5,19-20). Gerade das kontemplative Leben ist daher für sie die typische Art und Weise, Kirche zu sein, in der Kirche Gemeinschaft zu leben und zum Nutzen der ganzen Kirche einer Sendung nachzukommen. (33) Von den kontemplativen Klausurschwestern wird deshalb nicht verlangt, sich neue Formen aktiver Präsenz anzueignen, sondern an der Quelle der trinitarischen Gemeinschaft zu bleiben, indem sie im Herzen der Kirche wohnen. (34) Die Klosterkommunität ist zudem eine hervorragende Schule des schwesterlichen Lebens, ein Ausdruck echter communio und eine Kraft, die Gemeinschaft anziehend macht. (35) Dank der gegenseitigen Liebe ist das Leben unter den Schwestern ein theologaler Raum, in dem man die mystische Gegenwart des auferstandenen Herrn erfahren kann:(36) Im Geist der Gemeinschaft teilen die Nonnen mit den Mitgliedern ihrer Kommunität die Gnade derselben Berufung und helfen sich gegenseitig daßei, gemeinsam, einig und einmütig auf dem Weg zum Herrn voranzuschreiten. Mit den Klöstern desselben Ordens teilen die Nonnen die Verpflichtung, in der Treue zu ihrem besonderen Charisma und geistlichen Erbe zu wachsen, indem sie, wenn nötig, so zusammenarbeiten, wie es die Konstitutionen vorsehen. Kraft derselben Berufung, die den Nonnen einen Platz im Herzen der Kirche zuweist, werden sie sich durch aufrichtige Anhänglichkeit an das Lehramt und durch bedingungslosen Gehorsam gegenüber dem Papst in besonderer Weise um das sentire cum Ecclesia bemühen. An der Sendung der Kirche 7. »Die pilgernde Kirche ist ihrem Wesen nach missionarisch«, (37) so daß die Sendung auch für die Institute des kontemplativen Lebens wesentlich ist. (38) Die Klausurschwestern erfüllen sie, während sie im missionarischen Herzen der Kirche wohnen, durch immerwährendes Gebet, Selbsthingabe und Darbringung des Lobopfers. So wird ihr Leben zu einer geheimnisvollen Quelle apostolischer Fruchtbarkeit (39) und zum Segen für die christliche Gemeinschaft und für die ganze Welt. Die vom Heiligen Geist in die Herzen ausgegossene Liebe (vgl. Röm 5,5) läßt die Nonnen zu Mitarbeiterinnen für die Wahrheit (vgl. 3 Joh 8) und zu Teilhaberinnen am Erlösungswerk Christi (vgl. Kol 1,24) werden. Indem die Liebe sie mit den anderen Gliedern des mystischen Leibes lebendig vereint, macht sie das Leben der Nonnen, das ganz auf die Erlangung der Liebe hingeordnet ist, fruchtbar zum Nutzen aller. (40) Der hl. Johannes vom Kreuz schreibt: »Wahrlich, ein Fünklein reiner Liebe ist im Angesicht des Herrn mehr wert und von größerem Gewinn für die Kirche als alle anderen Werke zusammen«. (41) Staunend vor ihrer wunderbaren Eingebung sagt die hl. Theresia vom Kinde Jesus: »... ich begriff, daß die Kirche ein Herz hatte und daß dieses Herz von Liebe entflammt war. Ich begriff, daß einzig die Liebe die Glieder der Kirche handeln ließ... Ja, ich habe meinen Platz in der Kirche gefunden...; im Herzen der Kirche, meiner Mutter, will ich die Liebe sein«. (42) Die Erkenntnis der Heiligen von Lisieux ist die vom Lehramt wiederholt geäußerte Überzeugung der Kirche: »Die Kirche ist sich zutiefst bewubt und verkündet ohne Zögern und Zwang, daß zwischen dem Gebet und der Ausbreitung des Gottesreiches, zwischen dem Gebet und der Umkehr der Herzen, zwischen dem Gebet und der fruchtbaren Aufnahme der heilbringenden und aufrichtenden Botschaft des Evangeliums ein tiefer Zusammenhang besteht«. (43) Was die Nonnen zur Evangelisierung, zur Ökumene und zur Entfaltung des Gottesreiches in den verschiedenen Kulturen leisten, ist ein vorwiegend geistlicher Beitrag und gleichsam Seele und Ferment der apostolischen Initiativen, während sie die aktive Teilnahme daran denjenigen überlassen, die auf Grund ihrer Berufung dafür zuständig sind. (44) Weil derjenige, der zum absoluten Eigentum Gottes wird, zum Geschenk Gottes für alle wird, darum ist ihr Leben »wirklich ein Geschenk, das seinen Platz im Zentrum des Geheimnisses der kirchlichen Gemeinschaft hat und die apostolische Sendung derer begleitet, die sich in der Verkündigung des Evangeliums abmühen«. (45) Als Spiegel und Strahl ihres beschaulichen Lebens bieten die Nonnen der christlichen Gemeinschaft und der heutigen Welt, die mehr denn je echter geistlicher Werte bedarf, eine schweigende Verkündigung und ein demütiges Zeugnis des Geheimnisses Gottes an. Auf diese Weise halten sie im bräutlichen Herzen der Kirche das prophetische Element lebendig. (46) Ihr Dasein, völlig bedingungslos und ganz dem Dienst des Gotteslobes hingegeben (vgl. Joh 12,1-8), verkündet und verbreitet durch sich selbst den Vorrang Gottes und die Transzendenz des Menschen, der nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen ist. Es erinnert daher alle an »jene Kammer des Herzens, in der jeder berufen ist, die Einheit mit dem Herrn zu leben«. (47) Die Nonnen, die in der Gegenwart und von der Gegenwart des Herrn leben, sind eine besondere Vorwegnahme der endzeitlichen Kirche, die auf den Besitz und die Anschauung Gottes ausgerichtet ist; sie »versinnbildlichen bei aller Einfachheit des Lebens sichtbar das Ziel, auf das die ganze Gemeinschaft der Kirche zugeht, die “voll Eifer der Tätigkeit hingegeben und doch frei für die Beschauung” (SC 2) auf den Straben der Zeit vorwärtsgeht, den Blick fest auf die künftige Erneuerung von allem in Christus gerichtet«. (48) Das Kloster in der Ortskirche 8. Das Kloster ist der von Gott geschützte Ort (vgl. Sach 2,9); es ist die Wohnung für seine einzigartige Gegenwart, Abbild des Bundeszeltes, in dem sich die tägliche Begegnung mit ihm ereignet. Dort nimmt der dreimal heilige Gott den ganzen Raum ein und wird als der eine und einzige Herr anerkannt und verehrt. Ein kontemplatives Kloster ist ein Geschenk auch für die Ortskirche, zu der es gehört. Da es deren betendes Antlitz darstellt, bringt es die Gegenwart der Kirche in einem noch volleren Sinn zum Ausdruck.49 Eine Klostergemeinschaft ist vergleichbar mit Mose, der den Ausgang der Schlachten Israels im Gebet entscheidet (vgl. Ex 17,11), und mit dem Späher, der die ganze Nacht bis zum Morgengrauen Wache hält (vgl. Jes 21,6). Das Kloster verkörpert das Innerste einer Kirche, das Herz, in dem der Geist ständig um die Bedürfnisse der ganzen Gemeinschaft seufzt und fleht, wo ohne Unterlaß der Dank emporsteigt für das Leben, das er jeden Tag schenkt (vgl. Kol 3,17). Wichtig ist, daß die Gläubigen das Charisma und die besondere Rolle der Kontemplativen schätzen lernen, ihr unaufdringliches, aber lebendiges Dasein, ihr schweigendes Zeugnis, das auf das Gebet und die Wahrheit der Existenz Gottes hinweist. Als Hirten und Führer zur Vollkommenheit der ganzen Herde Gottes (50) sind die Bischöfe die ersten Hüter des kontemplativen Charismas. Deshalb müssen sie die kontemplative Gemeinschaft mit dem Brot des Wortes und der Eucharistie nähren und auch, wenn nötig, geeignete geistliche Begleitung durch entsprechend vorbereitete Priester anbieten. Zugleich teilen sie mit der Gemeinschaft die Verantwortung der Wachsamkeit, damit in der heutigen Gesellschaft, die zu Zerstreuung, Mangel an Stille und zu Scheinwerten neigt, das vom Heiligen Geist gespeiste Klosterleben in echter Weise ganz auf die Anschauung Gottes ausgerichtet bleibt. Nur aus der Perspektive der ihnen eigenen wahren und grundlegenden apostolischen Sendung, die darin besteht, daß sie »sich ausschließlich mit Gott befassen«, können die Klöster in dem Maße und nach den Möglichkeiten, die ihrem Geist und der Tradition ihrer Ordensfamilie entsprechen, alle aufnehmen, die aus ihrer geistlichen Erfahrung schöpfen oder am Gebet der Gemeinschaft teilnehmen wollen. Es ist jedoch die materielle Trennung so einzuhalten, daß sie eine Erinnerung an das beschauliche Leben und ein Schutz für dessen Ansprüche darstellt, wie es den im vorliegenden Dokument niedergelegten Klausurvorschriften entspricht. (51) Freiwillig und bereit tragen die Nonnen »mit der Liebe Christi« (52) die Leiden und Ängste derer, die sich um Hilfe an sie wenden, und aller Menschen im Herzen. Zutiefst solidarisch mit der Geschichte der Kirche und des Menschen von heute arbeiten sie geistlich mit am Aufbau des Reiches Christi, damit »Gott alles in allem« sei (vgl. 1 Kor 15,28).
ZWEITER TEIL
DIE KLAUSUR DER NONNEN
9. Die Klöster, die sich dem beschaulichen Leben widmen, haben von Anfang an in einzigartiger Weise in der Klausur eine sehr bewährte Hilfe für die Erfüllung ihrer Berufung erkannt. (53) Die besonderen Forderungen der Trennung von der Welt sind deshalb von der Kirche angenommen und zum Wohl des kontemplativen Lebens selbst kirchenrechtlich geregelt worden. Die Disziplin der Klausur stellt also ein Geschenk dar, weil sie das Gründungscharisma der Klöster schützt. Jedes kontemplative Institut muß seine Form der Trennung von der Welt in Treue bewahren. Diese Treue ist wesentlich für den Bestand eines Instituts, das tatsächlich nur solange besteht, als an den Angelpunkten des ursprünglichen Charismas festgehalten wird. (54) Darum ist die lebendige Erneuerung der Klöster im wesentlichen an die Echtheit der Suche nach Gott in der Kontemplation und an die wahren Mittel dafür gebunden. Sie darf nur dann als echt angesehen werden, wenn sie den ursprünglichen Glanz wiederherstellt. Es ist Aufgabe, Verantwortung und Freude der Nonnen, ihre besondere Berufung zu begreifen, zu bewahren und mit Kraft und Weisheit zu verteidigen, indem sie die Identität des besonderen Charismas vor jeder inneren oder äußeren Bedrohung schützen. Die päpstliche Klausur 10. »Nonnenklöster, die ganz auf das beschauliche Leben ausgerichtet sind, müssen die päpstliche Klausur gemäß den vom Apostolischen Stuhl erlassenen Vorschriften beachten«. (55) Da eine feste und bindende Hingabe an Gott am angemessensten die Vereinigung Christi mit der Kirche, seiner Braut, zum Ausdruck bringt, wird durch die päpstliche Klausur mit ihrer besonders strengen Form der Trennung sehr gut die Ganzhingabe der Nonnen an Jesus Christus ausgedrückt und verwirklicht. Sie ist Zeichen, Schutz und Form(56) des gänzlich kontemplativen Lebens, einer Ganzhingabe — die nicht nur dem Vorsatz nach, sondern die tatsächlich Ganzheit meint —, so daß Jesus wirklich der Herr, die einzige Sehnsucht und ausschließliche Seligkeit der Nonne ist, die erwartungsvoll jubelnd und voller Freude über die vorweggenommene Anschauung seines Antlitzes strahlt. Die päpstliche Klausur bedeutet für die Nonnen eine Anerkennung der Besonderheit des gänzlich kontemplativen Lebens der Frau, das auf einzigartige Weise im Mönchtum die Spiritualität des Ehebundes mit Christus entwickelt und damit Zeichen und Verwirklichung der ausschlieblichen Vereinigung der Kirche als Braut mit ihrem Herrn wird. (57) Eine wirkliche Trennung von der Welt, das Schweigen und die Einsamkeit bringen die Integrität und Identität des ausschlieblich kontemplativen Lebens zum Ausdruck und schützen sie, damit es seinem besonderen Charisma und den gesunden Traditionen des Instituts treu ist. Das Lehramt der Kirche hat mehrmals die Notwendigkeit betont, getreu an dieser Lebensform festzuhalten, die für die Kirche eine Quelle der Gnade und Heiligkeit darstellt. (58) 11. Um als päpstliche Klausur zu gelten, muß das gänzlich kontemplative Leben ausschließlich und völlig auf die Erlangung der Einheit mit Gott in der Kontemplation ausgerichtet sein. Ein Institut gilt dann als ganz auf das kontemplative Leben ausgerichtet, wenn: a) seine Mitglieder jede innere und äußere Aktivität auf die intensive, ständige Suche nach der Einheit mit Gott ausrichten; b) es äußere und direkte Apostolatsaufgaben, und sei es auch in beschränktem Maße, sowie die physische Teilnahme an Ereignissen und Diensten der kirchlichen Gemeinschaft ausschließt, (59) um die es daher auch nicht gebeten werden soll, weil sich das als ein Gegenzeugnis der wahren Teilnahme der Nonnen am Leben der Kirche und ihrer authentischen Sendung herausstellen würde; c) es die Trennung von der Welt in konkreter und wirksamer Weise (60) und nicht bloß symbolisch vollzieht. Jede Anpassung der Formen der Trennung von der Aubenwelt muß so erfolgen, »daß die materielle Trennung gewahrt bleibt«, (61) und unterliegt der Approbation durch den Heiligen Stuhl. Klausur gemäß den Konstitutionen 12. Nonnenklöster, die sich zum beschaulichen Leben bekennen, aber mit der vorrangigen Funktion der Gottesverehrung eine apostolische oder caritative Arbeit verbinden, folgen nicht der päpstlichen Klausur. Diese Klöster bewahren sorgsam ihren hauptsächlich oder vorwiegend kontemplativen Charakter, indem sie sich vorrangig dem Gebet, der Askese und dem leidenschaftlichen Vorankommen im geistlichen Leben, der sorgfältigen Feier der Liturgie, der Einhaltung der Regel und der Disziplin der Trennung von der Welt widmen. Sie legen in ihren Konstitutionen eine ihrer besonderen Eigenart und den gesunden Traditionen entsprechende Klausur fest. (62) Die Oberin kann Zutritte und Ausgänge gemäß dem Eigenrecht genehmigen. Die Nonnenklöster der alten monastischen Tradition 13. Nonnenklöster der ehrwürdigen monastischen Tradition, (63) die in verschiedenen Formen beschaulichen Lebens Ausdruck findet, halten, wenn sie sich mit einem hinter den Klostermauern verborgenen Leben ganz der Gottesverehrung widmen, die päpstliche Klausur ein; wenn sie mit dem kontemplativen Leben eine Tätigkeit zum Wohl des Gottesvolkes verbinden oder in Übereinstimmung mit der Tradition des Ordens Formen einer erweiterten Gastfreundschaft pflegen, legen sie ihre Klausur in den Konstitutionen fest. (64) Jedes Kloster bzw. jede monastische Kongregation folgt der päpstlichen Klausur oder legt die Klausur unter Beachtung ihrer Eigenart in den Konstitutionen fest.
VORSCHRIFTEN ZUR PÄPSTLICHEN KLAUSUR DER NONNEN
Allgemeine Grundsätze 14. § 1. Die den Nonnen des rein beschaulichen Lebens vorbehaltene Klausur wird päpstliche Klausur genannt, weil die sie regelnden Vorschriften auch dann vom Heiligen Stuhl sanktioniert werden müssen, wenn es sich um Vorschriften handelt, die in den Konstitutionen und in den anderen Gesetzestexten des Instituts (Satzungen, Direktorien usw.) festzulegen sind. (65) Angesichts der Verschiedenheit der ganz auf das kontemplative Leben ausgerichteten Institute und ihrer Traditionen werden einige Möglichkeiten der Trennung von der Welt dem Partikularrecht überlassen und müssen vom Apostolischen Stuhl approbiert werden. Das Eigenrecht kann auch strengere Vorschriften zur Klausur festlegen. Ausdehnungsbereich der Klausur § 2. Das Gesetz der päpstlichen Klausur erstreckt sich auf die Wohnung und auf alle den Nonnen vorbehaltenen Räumen innerhalb und außerhalb des Hauses. Die Form der Trennung des Klostergebäudes, des Chores, der Sprechzimmer und aller den Nonnen vorbehaltenen Räume von der Außenwelt muß materiell und wirksam, nicht nur symbolisch oder »neutral« sein; sie ist in den Konstitutionen und in den gesetzlichen Zusatztexten festzulegen, wobei sowohl den Standorten wie den verschiedenen Traditionen der einzelnen Institute und Klöster Rechnung getragen werden muß. Die Teilnahme von Gläubigen an den Gottesdiensten gestattet weder den Nonnen das Verlassen der Klausur noch den Gläubigen das Betreten des Chores der Nonnen; mögliche Gäste dürfen nicht in die Klausur des Klosters geführt werden. Klausurpflicht § 3. a) Auf Grund des Klausurgesetzes müssen die Nonnen, die Novizinnen und die Postulantinnen innerhalb der Klausur des Klosters leben; außer in den vom Recht vorgesehenen Fällen ist ihnen der Ausgang nicht erlaubt, noch ist jemandem das Betreten des Klausurbereiches des Klosters gestattet, ausgenommen die vorgesehenen Fälle. § 3. b) Die Vorschriften zur Trennung von der Welt der auswärtigen Schwestern werden vom Eigenrecht festgelegt. § 3. c) Das Klausurgesetz schließt für die Nonnen und für die Fremden die ernste Gewissenspflicht ein. Verlassen und Betreten der Klausur 15. Zur Gewährung der Erlaubnis zum Betreten oder Verlassen der Klausur muß immer ein gerechter und schwerwiegender Grund — eine wirkliche Notwendigkeit seitens der Nonnen oder des Klosters — vorliegen: (66) Das ist eine Forderung zum Schutz der für das gänzlich kontemplative Leben verlangten Bedingungen und, auf seiten der Nonnen, der Konsequenz aus der Wahl ihrer Berufung. An sich soll also jedes Betreten und jeder Ausgang eine Ausnahme darstellen. Der Brauch, das Betreten und das Verlassen der Klausur in einem Buch zu vermerken, kann nach Ermessen des Konventualkapitels bewahrt und auch als ein Beitrag gesehen werden zur Erschließung des Lebens und der Geschichte des Klosters. 16. § 1. Aufgabe der Oberin des Klosters ist es, die Klausur unmittelbar zu schützen, die konkreten Voraussetzungen für die Trennung zu gewährleisten und innerhalb des Klosters durch Schweigen, Sammlung und Gebet die Liebe zu fördern. Sie entscheidet über die Möglichkeit des Betretens oder Verlassens der Klausur und beurteilt die Notwendigkeit im Licht der ganz auf die Kontemplation ausgerichteten Berufung gemäß den Vorschriften des vorliegenden Dokumentes und der Konstitutionen mit Besonnenheit und Unterscheidungskraft. § 2. Die ganze Kommunität ist moralisch dazu verpflichtet, die päpstliche Klausur zu schützen, zu fördern und einzuhalten, damit nicht zweitrangige oder subjektive Beweggründe Oberhand über das Ziel gewinnen, das sich die Trennung von der Welt setzt. 17. § 1. Das Verlassen der Klausur wird, vorbehaltlich besonderer Indulte des Heiligen Stuhls oder im Fall sehr ernster und drohender Gefahr, von der Oberin in den ordentlichen Fällen gestattet, die die Gesundheit der Nonnen, die Pflege der kranken Nonnen, die Ausübung bürgerlicher Rechte und jene Bedürfnisse des Klosters betreffen, die nicht anders besorgt werden können. § 2. Bei einem anderen gerechten und schwerwiegenden Grund kann die Oberin mit Zustimmung ihres Rates oder des Konventualkapitels gemäß der Vorschrift der Konstitutionen das Verlassen der Klausur für den erforderlichen Zeitraum, aber höchstens für eine Woche, genehmigen. Sollte der Aufenthalt außerhalb des Klosters weiter bis zu einem Zeitraum von drei Monaten verlängert werden müssen, wird die Oberin den Diözesanbischof (67) oder — falls es ihn gibt — den Ordensoberen um die Genehmigung ersuchen. Wenn die Abwesenheit drei Monate übersteigt, muß, abgesehen von Genesungsaufenthalten, die Erlaubnis des Heiligen Stuhles eingeholt werden. Die Oberin wird diese Vorschrift auch anwenden, um, wenn es notwendig sein sollte, zur Teilnahme an religiösen Ausbildungskursen, die von den Klöstern veranstaltet werden, das Verlassen der Klausur zu gestatten. (68) Man beachte, daß die Vorschrift von Can. 665, § 1 über den Aufenthalt außerhalb des Instituts nicht die Klausurschwestern betrifft. § 3. Wenn es sich als notwendig erweisen sollte, daß Novizinnen oder Professen für einen Teil der Ausbildung in ein anderes Kloster des Ordens gesandt werden müssen, (69) und ebenso im Fall eines vorübergehenden oder endgültigen Umzugs (70) in andere Klöster des Ordens wird die Oberin, nach Befragen des Rates oder des Konventualkapitels, gemäß der Vorschrift der Konstitutionen ihre Zustimmung geben. 18. § 1. Das Betreten der Klausur ist, vorbehaltlich eines besonderen Indults des Heiligen Stuhls, gestattet: – den Kardinälen, die Begleitpersonen mitbringen können; den Nuntien und den Apostolischen Delegaten an den Orten, die ihrer Jurisdiktion unterstehen; dem Visitator während der kanonischen Visitation, dem Diözesanbischof oder dem Ordensoberen aus gerechtem Grund. § 2. Mit der Erlaubnis der Oberin: – dem Priester, um den Kranken die Sakramente zu spenden, jene, die unter langer oder schwerer Krankheit leiden, zu betreuen und, wenn es angebracht ist, manchmal für sie die hl. Messe zu feiern; eventuell für die liturgischen Prozessionen und die Begräbnisse; – denen, deren Arbeiten oder Kompetenzen für die gesundheitliche Betreuung der Nonnen und für die Sorge um die täglichen Bedürfnisse des Klosters notwendig sind; – den eigenen Aspirantinnen und den Nonnen auf der Durchreise, wenn es vom Eigenrecht vorgesehen ist. Versammlungen der Nonnen 19. Nach vorausgehender Genehmigung durch den Heiligen Stuhl können jene Versammlungen von Nonnen desselben kontemplativen Instituts im Bereich derselben Nation oder Region abgehalten werden, die durch ein echtes Bedürfnis nach gemeinsamer Reflexion begründet sind, vorausgesetzt, daß die Nonnen frei zustimmen und es nicht zu häufig vorkommt. Wenn möglich, sollen diese Versammlungen in einem Kloster des Ordens abgehalten werden. Die zu Föderationen zusammengeschlossenen Klöster bestimmen die Abstände und Modalitäten ihrer Versammlungen auf Föderationsebene in ihren Statuten unter Achtung des Geistes und der Erfordernisse des gänzlich kontemplativen Lebens. Die sozialen Kommunikationsmittel 20. Die Vorschriften bezüglich der sozialen Kommunikationsmittel in der ganzen Vielfalt, in der sie sich heute darstellen, haben den Schutz der Sammlung zum Ziel: man kann in der Tat das kontemplative Schweigen entleeren, wenn man die Klausur mit Geräuschen, Nachrichten und Worten füllt. Diese Medien sollen daher mit Mäßigkeit und Unterscheidung in Anspruch genommen werden, (71) nicht nur was die Inhalte betrifft, sondern auch in bezug auf die Masse an Informationen und die Art der Kommunikation. Es ist zu bedenken, daß sich all das bei Menschen, die an die innere Stille gewöhnt sind, stärker in das Empfinden und in die Gefühle einprägt und die Sammlung erschwert. Der Gebrauch von Radio und Fernsehen kann unter besonderen Umständen, die religiösen Charakter tragen, erlaubt werden. Der mögliche Gebrauch anderer moderner Kommunikationsmittel, wie Fax, Mobiltelefon, Internet, kann aus Gründen der Information oder Arbeit mit Besonnenheit und Unterscheidungskraft gemäß den Bestimmungen des Konventualkapitels dem Kloster zum gemeinsamen Nutzen gestattet werden. Die Nonnen sollen sich die gebührende Information über Kirche und Welt nicht durch die Vielfalt der Nachrichten besorgen, sondern durch die Fähigkeit, das Wesentliche im Lichte Gottes zu erfassen, um es im Gebet mit dem Herzen Christi in Einklang zu bringen. Die Überwachung der Klausur 21. Der Diözesanbischof oder der Ordensobere sollen über die Einhaltung der Klausur in den ihrer Obhut anvertrauten Klöstern wachen, sie verteidigen, soweit es ihre Aufgabe ist, und der Oberin, die für den unmittelbaren Schutz zuständig ist, behilflich sein. Der Diözesanbischof oder der Ordensobere greifen gewöhnlich nicht in die Gewährung der Dispensen von der Klausur ein, sondern nur in besonderen Fällen, gemäß der vorliegenden Instruktion. Der Visitator muß während der Visitation die Einhaltung der Klausurvorschriften und des Geistes der Trennung von der Welt überprüfen. Wegen der Hochachtung, die sie für deren Berufung hegt, ermutigt die Kirche die Nonnen, dem Leben in der Klausur treu zu bleiben, indem sie den Geist und die Disziplin des Klosters verantwortlich leben, um in der Gemeinschaft eine nutzbringende und vollkommene Ausrichtung auf die Kontemplation des dreieinigen Gottes zu fördern.
DRITTER TEIL
AUSDAUER IN DER TREUE
Die Ausbildung 22. Die Ausbildung der Klausurschwestern zielt darauf ab, die Person auf die Ganzhingabe an Gott in der Nachfolge Christi vorzubereiten, (72) wie es der ausschließlich auf die Kontemplation ausgerichteten Lebensform entspricht, die der besonderen Sendung der Klausurschwestern in der Kirche eigen ist. Die Ausbildung muß die Person in ihrem tiefsten Inneren erreichen, mit dem Ziel, sie in einem Prozeß fortschreitender Gleichgestaltung mit Jesus Christus und seiner Ganzhingabe an den Vater reifen zu lassen. Die ihr eigene Methode muß daher das Merkmal der Ganzheitlichkeit annehmen und ausdrücken, (73) indem sie zur Weisheit des Herzens erzieht. (74) Es ist klar, daß diese Formung gerade wegen des Strebens nach der Umgestaltung der ganzen Person niemals ans Ende kommt. Die besonderen Erfordernisse der Ausbildung der Nonnen, die zum gänzlich auf die Kontemplation ausgerichteten Leben berufen sind, wurden in der Instruktion Potissimum institutioni dargelegt (Teil IV, 72-85). Die Ausbildung der kontemplativen Ordensfrauen ist in erster Linie Formung zum Glauben, »der Grundlage und Erstlingsfrucht einer echten Kontemplation...«. (75) Denn mit Hilfe des Glaubens lernt man, die ständige Gegenwart Gottes zu erkennen, um in Liebe seinem Geheimnis der Gemeinschaft anzuhängen. Die Erneuerung des kontemplativen Lebens obliegt großenteils der Ausbildung der einzelnen Nonnen und der ganzen Gemeinschaft, damit sie zur Verwirklichung des göttlichen Planes gelangen, indem sie sich ihr Charisma zu eigen machen. 23. Besondere Bedeutung dafür gewinnt das vom besonderen Charisma inspirierte Ausbildungsprogramm, das, klar unterschieden, zunächst die Anfangsjahre bis zur feierlichen oder ewigen Profeß und dann die nachfolgenden Jahre umfaßt, die die Ausdauer in der Treue für das ganze Leben sicherstellen sollen. Zu diesem Zweck sollen die Klausurorden für die Erstellung einer entsprechenden »ratio formationis« (Ausbildungsordnung) sorgen, (76) die unter das Eigenrecht fallen soll, nachdem sie nach vorheriger Beschlußfassung durch das Konventualkapitel dem Heiligen Stuhl vorgelegt worden ist. Der Kontext der Kulturen unserer Zeit schließt für die Institute des kontemplativen Lebens im Hinblick auf die Vorbereitung ein Niveau ein, das der Würde und den Anforderungen dieses geweihten Lebensstandes angepabt ist. Daher verlangen die Klöster von den Kandidatinnen vor der Zulassung zum Noviziat jenen Grad an persönlicher und affektiver, menschlicher und geistlicher Reife, die sie dazu befähigt, das Wesen einer Lebensform, die ganz auf die Kontemplation in der Klausur hingeordnet ist, zu verstehen und ihr treu zu bleiben. Die Verpflichtungen des Klosterlebens müssen den einzelnen Kandidatinnen gut bekannt sein; sie müssen von ihnen in der ersten Ausbildungsperiode und nicht erst nach Ablegung der feierlichen oder ewigen Gelübde angenommen werden. (77) Das Studium des Gotteswortes, der Überlieferung der Kirchenväter, der Dokumente des Lehramtes, der Liturgie, der Spiritualität und der Theologie muß die lehrmäßige Basis der Ausbildung darstellen mit dem Ziel, die in der christlichen Offenbarung enthaltenen Grundlagen für die Erkenntnis des Geheimnisses Gottes anzubieten, indem »sie alle im Geheimnis Christi beschlossene Wahrheit im Lichte des Glaubens durchforscht«. (78) Das kontemplative Leben muß unablässig aus dem Geheimnis Gottes schöpfen, weshalb es wesentlich darauf ankommt, den Nonnen für eine persönliche und gemeinschaftliche Ausbildung die Grundlagen und die Methode zu geben, die feststehend sind und nicht gelegentlichen Erfahrungen überlassen werden. 24. Allgemeine Norm ist, daß der gesamte Zyklus der Ausbildung am Anfang und der späteren Fortbildung innerhalb des Klosters durchgeführt wird. Das Fehlen äußerer Tätigkeiten und die Stabilität der Mitglieder erlaubt es, stufenweise und mit größerer Anteilnahme die verschiedenen Abschnitte der Ausbildung zu durchlaufen. Im eigenen Kloster wächst und reift die Nonne im geistlichen Leben und erlangt die Gnade der Kontemplation. Die Ausbildung im eigenen Kloster hat auch den Vorteil, daß dadurch der Einklang in der ganzen Kommunität gefördert wird. Darüber hinaus ist das Kloster mit seinem charakteristischen Umfeld und Lebensrhythmus der angemessenste Ort, um den Ausbildungsweg (79) zurückzulegen, da die tägliche Speise der Eucharistie, die Liturgie, die lectio divina, die Marienverehrung, die Askese und die Arbeit, die Pflege der schwesterlichen Liebe sowie die Erfahrung von Einsamkeit und Schweigen wesentliche Momente und Faktoren im Hinblick auf die Formung zum kontemplativen Leben ausmachen. Die Oberin eines Klosters muß als Erstverantwortliche für die Ausbildung (80) für einen angemessenen Weg der anfänglichen Formung der Kandidatinnen sorgen. Sie soll auch die ständige Fortbildung der Nonnen dadurch fördern, daß sie sie lehrt, vom Geheimnis Gottes zu zehren, der sich ihnen unablässig in der Liturgie und in den verschiedenen Augenblicken des monastischen Lebens schenkt. Zudem soll die Oberin den Nonnen die geeigneten Mittel für die geistliche und doktrinelle Ausbildung an die Hand geben und sie zu einem ständigen Wachstum anspornen, wie es die Treue zu dem immer neuen Geschenk der göttlichen Berufung verlangt. Die Ausbildung ist ein Recht und eine Pflicht eines jeden Klosters, das sich auch der Mitarbeit von auswärtigen Personen bedienen kann, vor allem von dem Institut, dem es eventuell angeschlossen ist. Wenn das der Fall ist, wird die Oberin die Beteiligung an jenen Fernkursen billigen können, die sich auf den Stoff des Ausbildungsprogrammes des Klosters beziehen. Wenn ein Kloster von sich aus diese Aufgabe nicht zu leisten vermag, können einige Unterrichtseinheiten gemeinsam in einem der Klöster desselben Instituts und gewöhnlich in derselben Gegend organisiert werden. Die beteiligten Klöster setzen dafür die Bedingungen, die Häufigkeit und Dauer in der Weise fest, daß die grundlegenden Erfordernisse der kontemplativen Berufung zum Leben in Klausur und die Mabgaben der eigenen “ratio formationis” eingehalten werden. Die Klausurvorschriften gelten auch für das Verlassen der Klausur zu Ausbildungszwecken. (81) Der Besuch von Ausbildungskursen kann freilich die systematische und stufenweise Formung in der eigenen Kommunität nicht ersetzen. Jedes Kloster muß tatsächlich Baumeister seiner Lebendigkeit und seiner Zukunft sein können. Es ist daher nötig, daß es vor allem im Bereich der Ausbildung selbständig wird; diese darf sich ja nicht nur an einige seiner Mitglieder richten, sondern soll die ganze Kommunität einbeziehen, damit sie zum Ort eines leidenschaftlichen Fortschritts und geistlichen Wachstums werde. Autonomie des Klosters 25. Die Kirche erkennt jedem Kloster “sui iuris” eine gebührende rechtliche Automonie seines Lebens und seiner Leitung zu, kraft derer es in der Kirche seine eigene Ordnung hat und sein Erbe unversehrt bewahren kann. (82) Die Automonie begünstigt die Lebensstabilität und die innere Einheit jeder Kommunität, indem sie die besseren Bedingungen für die Ausübung der Kontemplation gewährleistet. Diese Autonomie ist ein Recht des Klosters, das seiner Natur nach autonom ist, weshalb sie nicht durch Eingriffe von außen eingeschränkt oder geschmälert werden kann. Die Autonomie bedeutet jedoch nicht Unabhängigkeit von der kirchlichen Autorität, sondern sie ist gebührend, angemessen und passend im Hinblick auf den Schutz des Charakters und der Identität eines Klosters, das die gänzlich kontemplative Lebensform hat. Diese Autonomie zu wahren und zu schützen, ist Sache des Ortsordinarius. (83) In den ihrer Aufsicht anvertrauten Klöstern üben der Diözesanbischof (84) oder der Ordensobere, wenn es einen gibt, ihren Auftrag gemäß den Gesetzen der Kirche und den Konstitutionen aus. Diese müssen angeben, was deren Zuständigkeit ist, insbesondere was den Vorsitz bei den Wahlen, die Visitation und die Güterverwaltung betrifft. Sobald die Klöster autonom und voneinander unabhängig sind, bedarf jede Form von Koordinierung zwischen ihnen im Hinblick auf das Gemeinwohl der Zustimmung der Klöster selbst und der Billigung durch den Heiligen Stuhl. Beziehungen zu den männlichen Instituten 26. Im Laufe der Jahrhunderte hat der Heilige Geist in der Kirche Ordensfamilien hervorgebracht, die aus verschiedenen, in derselben Spiritualität lebendig vereinten, aber voneinander und oft in der Lebensform unterschiedenen Zweigen bestehen. Die Nonnenklöster hatten zu den entsprechenden männlichen Instituten verschiedene Beziehungen, die in unterschiedlicher Weise konkrete Gestalt angenommen haben. Eine Beziehung zwischen den Klöstern und dem entsprechenden männlichen Institut kann unter Wahrung der Klosterdisziplin das Wachsen in der gemeinsamen Spiritualität fördern. So gesehen zielt der Anschluß der Klöster an das männliche Institut — unter Beachtung der rechtlichen Autonomie, die jedem eigen ist — darauf ab, in den Klöstern selbst den ursprünglichen Geist der Ordensfamilie zu bewahren, um ihn in einer ausschließlich kontemplativen Dimension zu verkörpern. Das einem männlichen Institut angeschlossene Kloster behält seine eigene Lebensweise und Leitung. (85) Deshalb soll die Definition der auf das geistliche Wohl ausgerichteten gegenseitigen Rechte und Pflichten die tatsächliche Autonomie des Klosters schützen. Aus der neuen Sicht und Perspektive, in der die Kirche heute die Rolle und die Präsenz der Frau sieht, gilt es, die — wenn noch vorhandene — Form jenes Rechtsschutzes seitens der Männerorden und der Ordensoberen zu überwinden, welche die Autonomie der Nonnenklöster in der Tat einschränken kann. Die männlichen Oberen sollen ihre Aufgabe im Geist der Zusammenarbeit und des demütigen Dienens erfüllen, indem sie jede unrechtmäßige Unterordnung ihnen gegenüber vermeiden, damit die Nonnen mit der Freiheit des Geistes und Verantwortungsgefühl über das, was ihr religiöses Leben betrifft, entscheiden.
VIERTER TEIL
ASSOZIATIONEN UND FODERATIONEN
27. Die Assoziationen und Föderationen zwischen Klöstern sind Hilfsund Koordinierungs-Organismen, damit sie ihre Berufung in der Kirche angemessen verwirklichen können. Ihr Hauptzweck besteht also darin, die Werte des kontemplativen Lebens der Klöster, die zu einer solchen Föderation gehören, zu schützen und zu fördern. (86) Solche Organismen sollen vor allem dort gefördert werden, wo keine anderen wirksamen Formen der Koordinierung und Hilfe bestehen und sich daher die Kommunitäten außerstande sehen könnten, auf grundlegende Bedürfnisse verschiedenster Art zu antworten. Die in diesem Dokument auf die Föderationen bezogenen Vorschriften gelten auch für die Assoziationen, wobei ihre rechtliche Struktur und ihre Statuten berücksichtigt werden müssen. Die Errichtung jeglicher Art von Assoziationen, Föderationen bzw. Konföderationen von Nonnenklöstern ist dem Apostolischen Stuhl vorbehalten, in dessen Zuständigkeit es auch gehört, ihre Statuten zu approbieren, die notwendige Aufsicht und Autorität über sie auszuüben (87) und die Klöster den Vereinigungen zuzuschreiben oder sie von ihnen zu trennen. Die Entscheidung, sich ihnen anzuschließen oder nicht, hängt von der einzelnen Kommunität ab, deren Freiheit respektiert werden muß. 28. Da die Föderation dem Kloster zu Diensten steht, muß sie dessen rechtliche Autonomie respektieren; sie besitzt keine Leitungsautorität über das Kloster und kann deshalb über nichts, was das Kloster betrifft, entscheiden; sie hat keine Vertretungsfunktion des Ordens. Die zu einer Föderation zusammengeschlossenen Klöster leben die geschwisterliche Gemeinschaft untereinander, wie es ihrer klösterlichen Berufung entspricht, nicht durch eine Fülle von Zusammenkünften und gemeinsamen Erfahrungen, sondern in gegenseitiger Unterstützung und prompter Zusammenarbeit in der Hilfeleistung, wobei jeder im Mabe seiner Möglichkeiten und unter Achtung der Autonomie seinen Beitrag leistet. Im Geist des Dienstes, wie er dem Evangelium entspricht, setzen es sich die Föderationen zum Ziel, auf die konkreten und realen Bedürfnisse der Kommunitäten zu antworten, indem sie deren Hingabe an die ausschließliche Gottsuche, die Einhaltung der Regel und die Dynamik der inneren Einheit fördern. Die Hilfen, die die Föderationen zur Lösung gemeinsamer Probleme anbieten können, betreffen vor allem die angemessene Erneuerung und auch Reorganisation der Klöster, die Aus- und Weiterbildung und die gegenseitige wirtschaftliche Unterstützung. (88) Die Bedingungen für die Zusammenarbeit der Klöster mit der Föderation werden von der Versammlung der Oberinnen der Klöster vorgelegt und beschlossen, die auf Grund der approbierten Statuten die Aufgaben präzisieren, welche die Föderation zum Nutzen und zur Hilfe der Klöster erfüllen soll. Gewöhnlich ernennt der Heilige Stuhl einen Ordensmann als Assistenten, an den er in besonderen Fällen oder, wenn er es für notwendig hält, einige Befugnisse und Aufträge delegieren kann. Zu den Aufgaben des Assistenten gehört es, dafür zu sorgen, daß in der Föderation der authentische Geist des ganz auf die Kontemplation ausgerichteten Lebens des eigenen Ordens bewahrt und vermehrt wird, im Geist brüderlichen Dienstes mitzuhelfen bei der Leitung der Föderation und bei den wichtigsten wirtschaftlichen Problemen sowie zu einer soliden Ausbildung der Novizinnen und Professen beizutragen. Die Ausbildung 29. Der Ausbildungsdienst, den die Föderation anbieten kann, hat subsidiären Charakter.89 Die föderierten Klöster sollen eine “ratio formationis” erstellen, die konkrete Anwendungsbestimmungen enthalten (90) und zum Eigenrecht eines Klosters gehören soll, nachdem sie nach vorheriger Beschlußfassung durch das Konventualkapitel dem Heiligen Stuhl vorgelegt worden ist. Jedes Kloster hat von Rechts wegen sein Noviziat. Doch kann die Föderation, auch wenn ein Zentralismus vermieden werden soll, ein Noviziat und andere Lehrangebote für Klöster einrichten, die, weil es an Kandidatinnen, Lehrpersonal oder anderem fehlt, nicht von sich aus diese Aufgabe leisten können und von einem solchen Angebot frei Gebrauch machen wollen; diese Ausbildungsangebote, die in der “ratio formationis” bestimmt sind, sollen in einem Kloster, gewöhnlich der Föderation, abgehalten werden, (91) wobei die grundlegenden Erfordernisse des kontemplativen Lebens in Klausur zu achten sind. Die Föderationen streben für die Kommunitäten eine stufenweise Unabhängigkeit an, vor allem was die ständige Weiterbildung betrifft, die den Einsatz auf geistlichem Gebiet und die Verpflichtung zu einem nicht nur gelegentlichen, sondern fortwährenden Studium einschliebt, wodurch in den Klöstern die Entwicklung einer kontemplativen Kultur und Geisteshaltung gefördert wird. Erneuerung und Hilfe für die Klöster 30. Die Föderationen können wirksam zusammenarbeiten, um den Klöstern dadurch neue Kraft zu geben, daß sie den Impuls zur Berufung im Zusammenhang mit den wesentlichen Elementen ihrer Spiritualität, in der gänzlich kontemplativen Dimension der Lebensform, erneuern und zur leidenschaftlichen Einhaltung der Regel und der Konstitutionen anspornen. Die Klöster einer Föderation sind zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet, die bei wirklicher Notwendigkeit und unter Vermeidung von Instabilität auch den Austausch von Nonnen einschließen kann. (92) Es ist Sache der einzelnen Kommunitäten, über eine Bitte um Hilfe und die Antwort darauf im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu entscheiden. Die Klöster, die nicht mehr in der Lage sind, das reguläre Leben zu gewährleisten, oder die sich in einer besonders schweren Situation befinden, können sich an die Präsidentin und ihren Rat mit der Bitte wenden, nach einer angemessenen Lösung zu suchen. Wenn es eine Kommunität geben sollte, die nicht mehr über die Voraussetzungen verfügt, um frei, autonom und verantwortlich zu handeln, soll die Präsidentin den Diözesanbischof und, wenn es ihn gibt, den Ordensoberen benachrichtigen und den Fall dem Heiligen Stuhl vorlegen. (93)
SCHLUSS
31. Mit dieser Instruktion soll die hohe Wertschätzung der Kirche für das gänzlich auf Kontemplation hin ausgerichtete Leben der Klausurschwestern bekräftigt werden. Zudem drückt die Kirche ihre Sorge um die Wahrung der Authentizität dieser Lebensform aus, »um es in dieser Welt an keinem Strahl der göttlichen Schönheit fehlen zu lassen, der den Weg des menschlichen Daseins erhellt«. (94) Die Segensworte, die der Heilige Vater Papst Johannes Paul II. gesprochen hat, mögen alle kontemplativen Klausurschwestern stärken und ermutigen: »Wie die Apostel, im Abendmahlssaal mit Maria und anderen Frauen im Gebet versammelt, mit dem Heiligen Geist erfüllt wurden (vgl. Apg 1,14), so rechnet heute die Gemeinschaft der Gläubigen damit, auch dank eurer Gebete ein neues Pfingsten erfahren zu dürfen durch ein wirksameres Zeugnis für das Evangelium an der Schwelle des dritten Jahrtausends. Liebe Schwestern, ich empfehle eure Gemeinschaften und jede einzelne von euch wie auch alle, die danach trachten, eure geistliche Erfahrung zu teilen, Maria, der treuen Jungfrau und Gott geweihten Wohnstatt, an. Die Mutter des Herrn möge erreichen, daß von jedem eurer Klöster erneut ein Strahl jenes Lichtes in die ganze Welt ausstrahle, das die Welt umfing, als das Wort Fleisch wurde und unter uns Wohnung nahm!«. (95) Am 1. Mai 1999 hat Papst Johannes Paul II. das vorliegende Dokument der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens approbiert und dessen Veröffentlichung gebilligt. Aus dem Vatikan, am 13. Mai 1999, dem Hochfest Christi Himmelfahrt
Eduardo Card. Martínez Somalo Prafekt
Piergiorgio Silvano Nesti Sekretär
INHALT
Einleitung Erster Teil – Bedeutung und Wert der Klausur der Nonnen Im Geheimnis des Sohnes, der die Liebesgemeinschaft mit dem Vater lebt Im Geheimnis der Kirche, die ihre ausschliebliche Vereinigung mit dem Bräutigam Christus lebt Die Klausur in ihrer asketischen Dimension Teilnahme der Nonnen des gänzlich kontemplativen Lebens an der Gemeinschaft und Sendung der Kirche Zweiter Teil – Die Klausur der Nonnen Die päpstliche Klausur Klausur gemäb den Konstitutionen Die Nonnenklöster der alten monastischen Tradition VORSCHRIFTEN ZUR PAPSTLICHEN KLAUSUR DER NONNEN Allgemeine Grundsätze Verlassen und Betreten der Klausur Versammlungen der Nonnen Die sozialen Kommunikationsmittel Uberwachung der Klausur Dritter Teil – Ausdauer in der Treue Die Ausbildung Autonomie des Klosters Beziehungen zu den männlichen Instituten Vierter Teil – Assoziationen und Föderationen Schluss
(1) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt Vita consecrata (25. März 1996), 59. (2) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Göttliche Offenbarung Dei Verbum, 8; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 14; 32; Katechismus der Katholischen Kirche, 555; Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, III, 45, 4, ad 2: »Es erschien die ganze Dreifaltigkeit: der Vater in der Stimme, der Sohn im Menschen, der Heilige Geist in der leuchtenden Wolke«; Kassian, Conlat. 10, 6: PL 49, 827: »Er zog sich allein zum Gebet auf den Berg zurück, um uns so, indem er uns ein Beispiel von Verborgenheit gab, zu lehren, damit auch wir, wenn wir uns aus ganzem, reinem Herzen zu Gott hinziehen lassen wollen, uns ebenso aus aller Unruhe und Verwirrung der Menschen zurückziehen«; Wilhelm von Saint Thierry, Ad fratres de Monte Dei, I, 1: »Das Leben in der Einsamkeit wurde vom Herrn selbst vertraulich vollzogen, während er mit den Jüngern zusammen war, als er auf dem Heiligen Berg verklärt wurde und dadurch in ihnen ein derartiges Verlangen weckte, daß Petrus unvermittelt sagte: Wie glücklich wäre ich, für immer hier bleiben zu können!«. (3) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 18; 112. (4) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 63. (5) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris Mater (25. März 1987); Ders., Botschaft an die Klausurschwestern Italiens und der Welt (Loreto, 10. September 1995), 2: »Was anders ist das Leben in der Klausur als die ständige Erneuerung eines “Ja”, das die Pforten des eigenen Seins für die Aufnahme des Erlösers öffnet? Ihr sagt dieses “Ja” in der täglichen Zustimmung zum göttlichen Wirken und in der hingebenden Betrachtung der Erlösungsgeheimnisse«. (6) 3 Vgl. II. Vat. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, 2; Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Aspekte der christlichen Meditation Orationis formas (15. Oktober 1989), 1; Katechismus der Katholischen Kirche, 2566-2567. (7) II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 7; vgl. Johannes Paul II., Angelus (17. November 1996): »Welch unschätzbares Gut für die Kirche und die Gesellschaft sind die Gemeinschaften kontemplativen Lebens!«. (8) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 46 a; Paul VI., Motu Proprio Ecclesiae sanctae (6. August 1966), II, 30-31; Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Die kontemplative Dimension des Ordenslebens (12. August 1980), 24-29; Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), IV, 72-85; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 8; 59. (9) Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Gaudete in Domino (9. Mai 1975), VI: »Die im Heiligen Geist erneuerte Kirche kann, solange sie nur ihrem Wesen und ihrer Sendung treu bleibt, tatsächlich als die wahre “Jugend der Welt” angesehen werden«. (10) Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 46; Codex des kanonischen Rechtes, can. 577; Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15. August 1969), I; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59; Ders., An die Klausurschwestern Afrikas (Nairobi, 7. Mai 1980), 3: »In eurem Gebetsleben setzt sich das Lob Christi für seinen ewigen Vater fort. Die Vollständigkeit seiner Liebe zum Vater und seines Gehorsams dem Willen des Vaters gegenüber spiegelt sich in eurer radikalen Liebesweihe wider. Seine selbstlose Aufopferung für seinen Leib, die Kirche, kommt in der Darbringung eures Lebens in der Vereinigung mit seinem Opfer zum Ausdruck«. (11) Vgl. II: Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 46; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 14. (12) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59. (13) Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitete, Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15. August 1969), I. (14) 3 Vgl. Johannes Paul II., Apostol. Schreiben Mulieris dignitatem (15. August 1988), 26: »Wir befinden uns hier mitten im Ostergeheimnis, das Gottes bräutliche Liebe zutiefst offenbart. Christus ist der Bräutigam, weil “er sich hingegeben hat”: Sein Leib wurde “hingegeben”, sein Blut wurde “vergossen” (vgl. Lk 22,19-20). So hat er “seine Liebe bis zur Vollendung erwiesen” (Joh 13,1). Die “aufrichtige Hingabe”, die im Kreuzesopfer enthalten ist, hebt endgültig den bräutlichen Sinn der Liebe Gottes hervor. Christus ist als Erlöser der Welt der Bräutigam der Kirche. Die Eucharistie ist das Sakrament unserer Erlösung. Sie ist das Sakrament des Bräutigams und der Braut«. (15) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59; vgl. Ders., Schreiben an die Klausurschwestern der Klarissinnen zum 800. Geburtstag der hl. Klara (11. August 1993), 7: »Tatsächlich war das ganze Leben Klaras eine Eucharistie, weil sie ebenso wie Franziskus von ihrer Klausur aus ständig Gott im Gebet dankte mit Lob, Flehen und Fürbitte, mit Weinen, Sich-Hinschenken und Opfern. Alles wurde in ihr aufgenommen und, vereint mit der unendlichen “Danksagung” des eingeborenen Sohnes, dem Vater dargebracht«; Sel. Elisabeth von der Hl. Dreifaltigkeit, Schriften, Einkehr 10, 2: »Ein Lobpreis ist in der Danksagung immer enthalten. Jede ihrer Handlungen, ihrer Bewegungen, jeder Gedanke und jede Bestrebung, die sie hegen, sind im selben Augenblick, wo sie tiefer in der Liebe Wurzel fassen, gleichsam ein Echo des ewigen Sanctus«. (16) Vgl. Hl. Gregor der Grosse, Homilien über die Evangelien, Homilie 38, 3: PL 76, 1283: »Gottvater feierte in der Tat die Hochzeit seines göttlichen Sohnes, als er ihn im Schobe der Jungfrau mit der menschlichen Natur vereinigte, als er wollte, daß er, der vor aller Zeit Gott war, am Ende der Zeiten Mensch wurde«; Hl. Antonius von Padua, Predigten, 20. Sonntag nach Pfingsten, I, 4: »Die Weisheit, der Sohn Gottes, hat das Haus seiner Menschheit im Schobe der seligen Jungfrau errichtet, ein Haus, getragen von sieben Säulen, das heibt von den Gaben der siebenförmigen Gnade. Man könnte es auch so ausdrücken: Er feierte die Hochzeit seines Sohnes«; Johannes Paul II., Apostol. Schreiben über die Heiligung des Sonntags Dies Domini (31. Mai 1998), 12: Gott »offenbarte sich wie der Bräutigam gegenüber der Braut (vgl. Hos 2,16-24; Jer 2,2; Jes 54,4-8)... Es gilt, die bräutliche Intensität zu erfassen, die vom Alten bis zum Neuen Testament die Beziehung Gottes zu seinem Volk kennzeichnet. So zum Beispiel drückt es jene wunderbare Stelle bei Hosea aus: ...“Ich traue dich mir an auf ewig; ich traue dich mir an um den Brautpreis von Gerechtigkeit und Recht, von Liebe und Erbarmen, ich traue dich mir an um den Brautpreis meiner Treue: Dann wirst du den Herrn erkennen” (Hos 2,21-22)«. (17) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 12: »So rufen sie... jenen wunderbaren Ehebund in Erinnerung, den Gott begründet hat und der erst in der kommenden Welt ganz offenbar wird, den Ehebund der Kirche mit Christus, ihrem einzigen Bräutigam«; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 3; 34. (18) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59. (19) Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 19: »Ein besonderer Wesenszug der Würde des Menschen liegt in seiner Berufung zur Gemeinschaft mit Gott«. (20) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59; vgl. II. Vat. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, 2. (21) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 34; Ders., Apostolisches Schreiben Mulieris dignitatem (15. August 1988), 20; Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15. August 1969), IV. (22) Vgl. Hl. Ambrosius, De institutione virginis, 24: PL 16, 326-327. (23) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59. (24) Vgl. Hl. Benedikt, Regel, 72, 11: »Absolut nichts darf Christus übergeordnet werden«: CSEL 75, 5.163; Maximus Confessor, Liber asceticus, Nr. 43: PG 90, 953 B: »Geben wir uns mit ganzem Herzen dem Herrn hin, um ihn ganz aufzunehmen«; Johannes Paul II., Schreiben an die Karmelitinnen zum 400. Todestag der hl. Theresia von Avila (31. Mai 1982): »Ich zweifle nicht daran, daß die Karmelitinnen von heute nicht weniger als jene von gestern voll Freude das Ziel jenes Absoluten anstreben, um den tiefen Ansprüchen, die aus einer totalen Liebe zu Christus und einer vorbehaltlosen Hingabe an die Sendung der Kirche erwachsen, in angemessener Weise zu entsprechen«. (25) Vgl. Hl. Gregor der Grosse, Homilien über Ezechiel, Buch 2, Homilie 16, 8: CSEL 142, 348: »Wenn jemand dem allmächtigen Gott alles darbringt, was er hat, sein ganzes Leben, alles, dessen er sich erfreut, ist das ein Opfer ... Und genau das machen diejenigen, die sich aus dieser Welt zurückziehen«. (26) II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 7. (27) Vgl. Hl. Augustinus, Sermo 339,4: PL 38,1481: »Keiner würde mich in der Liebe zu einem sicheren, ruhigen beschaulichen Leben übertreffen; es gibt nichts Besseres, nichts Köstlicheres, als fern von Lärm und Getriebe den göttlichen Schatz zu ergründen. Das ist eine schöne, eine gute Sache«; Guigo von Kastell, “Lob des Einsiedlerlebens”, Consuetudines, 80, 11: PL 153, 757-758: »Nichts eignet sich besser als die Einsamkeit, die Lieblichkeit der Psalmodie, den Einsatz der Lesung, die Glut der Gebete, die tiefgehenden Meditationen, die Verzückung der Kontemplation und die Taufe durch die Tränen zu fördern«; Hl. Eucherius von Lyon, Lob der Abgeschiedenheit, Brief an Hilarius, 3: PL 50, 702-703: »Mit Recht nenne ich die Einsiedlerklause uneingegrenzten Tempel unseres Gottes... Zweifellos soll man glauben, daß Gott unmittelbarer dort gegenwärtig ist, wo er sich leichter finden läbt«. (28) Vgl. Hl. Basilius der Grosse, Die wahre Integrität der Jungfräulichkeit, 49: PG 30, 765 C: »Die Seele der Jungfrau, Braut Christi, ist wie eine reine Quelle...; sie darf nicht durch Worte, die von auben kommen und gehört werden, aufgewühlt oder durch Bilder, die den Blick treffen, aus ihrer gelassenen Ruhe herausgerissen werden, so daß sie, wenn sie ihr Bild und die Schönheit des Bräutigams wie in einem ganz reinen Spiegel betrachtet, immer mehr von seiner wahren Liebe erfüllt wird«. (29) Vgl. Hl. Johannes vom Kreuz, Aufstieg zum Berge Karmel, 2, 5, 6. (30) Hl. Gregor von Nazianz, Gedichte, I, 2,1, V. 20: PG 37, 523-524. (31) Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern (Loreto, 10. September 1995), 3. (32) Vgl. Hl. Bonaventura, Zu Ehren der hl. Agnes, Jungfrau und Märtyrerin, Serm. 1: Opera Omnia IX, 504 b: »Wenn ein Mensch kostet, wie süb der Herr ist, zieht er sich von den äuberen Betätigungen zurück; dann tritt er in sein Herz ein und bereitet sich ganz auf die Betrachtung Gottes vor, die ganz auf die ewige Herrlichkeit ausgerichtet ist; dann beginnt er zu strahlen und wird vom ewigen Glanz erfabt. Wenn die Seele diesen unvergleichlich Schönen sähe, könnten alle Bande dieser Welt sie nicht mehr von ihm abhalten«. (33) Vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Die kontemplative Dimension des Ordenslebens (12. August 1980), 26; Vgl. Hl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instruktion Das brüderliche Leben in Gemeinschaft (2. Februar 1994), 59: »Die Gemeinschaft des kontemplativen Typs (die Christus auf dem Berg darstellt) konzentriert sich auf die doppelte Gemeinschaft mit Gott und mit ihren Mitgliedern. Sie hat eine äuberst wirksame apostolische Perspektive, die jedoch zu einem guten Teil im Geheimnis verborgen bleibt«; Johannes Paul II., Ansprache an den Klerus, die Ordensleute und die Klausurschwestern (Chiavari, 18. September 1998), 4: »Und nun richte ich noch ein eigenes Wort an euch, liebe Klausurschwestern, seid ihr doch das Zeichen der ausschlieblichen Vereinigung der Kirche als Braut mit ihrem über alles geliebten Herrn. Ihr werdet von einer unwiderstehlichen Anziehungskraft angetrieben, die euch zu Gott hinzieht, dem ausschlieblichen Ziel jedes eurer Gefühle und jeder eurer Handlungen. Die kontemplative Versenkung in die Schönheit Gottes ist zu eurem Erbe geworden, zu eurem Lebensprogramm, zu eurem Anwesendsein in der Kirche«. (34) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 4: »So erscheint die ganze Kirche als “das von der Einheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes her geeinte Volk”«; Hl. Cyprian, Das Gebet des Herrn, 23. (35) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 46; Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instruktion Das brüderliche Leben in Gemeinschaft (2. Februar 1994), 10: »Das geschwisterliche Leben in Gemeinschaft, in einem Kloster, soll ein lebendiges Zeichen des Geheimnisses der Kirche sein«. (36) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 42. (37) II. Vat. Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, 2. (38) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 72; Ders., Enzyklika Redemptoris missio (7. Dezember 1990), 23. (39) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 7; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 8; 59. (40) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 953; Hl. Klara von Assisi, Brief an Agnes von Prag, 8: Schriften, SC 325, 102: »Und um es mit den Worten des Apostels zu sagen: Ich halte dich für eine Mitarbeiterin Gottes selbst und für eine Stütze der schwachen und schwankenden Glieder seines unaussprechlichen Leibes«. (41) Cántico espiritual, estr. 29,2; vgl. Johannes Paul II.,Homilie, Sankt Peter, 30. November 1997: »Insbesondere bitte ich die Klausurschwestern, durch ihr ständiges Gebet der Anbetung und Kontemplation des Geheimnisses des Kreuzes und der Auferstehung das eigentliche Herzen der Mission zu sein«. (42) Ms B, 3 v. (43) Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern, Nairobi, 7. Mai 1980; vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, 40: »Die Institute des kontemplativen Lebens sind durch ihre Gebete, Bubwerke und Entsagungen von gröbter Bedeutung für die Bekehrung der Seelen, da Gott es ist, der auf die Bitte hin Arbeiter in seine Ernte schickt (vgl. Mt 9,38), die Nichtchristen für die Botschaft des Evangeliums öffnet (vgl. Apg 16,14) und das Wort des Heils in ihren Herzen Frucht bringen läbt (vgl. 1 Kor 3,7)«. (44) Vgl. Sel. Jordanus von Sachsen, IV. Brief an die sel. Diana d'Andalò: »Was du in deiner Stille vollbringst, vollbringe ich, indem ich von Ort zu Ort wandere: das alles tun wir aus Liebe zu ihm. Er ist unser einziges Ziel«. (45) Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern (Loreto, 10. September 1995), 4. (46) Vgl. Hl. Irenäus, Adversus haereses, 4,20,8f.: PG 7, 1037: »Die Propheten machten ihre Prophezeiungen nicht nur mit gesprochenen Worten, sondern auch durch Kontemplation und das Gespräch mit Gott und durch alle ihre Handlungen, indem sie ausführten, was der Geist ihnen empfahl«. (47) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59. (48) Ebd. (49) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, 18. (50) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 45; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, 15; Codex des kanonischen Rechtes, can. 586, § 2. (51) Vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute und Hl. Kongregation für die Bischöfe, Direktiven Mutuae Relationes (14. Mai 1978), 25; Hl. Kongregation für die Ordensleute Und säkularinstitute, Die kontemplative Dimension des Ordenslebens (12. August 1980), 26. (52) II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 46 b. (53) Vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15. August 1969), VII. (54) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Vollversammlung der Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute (7. März 1980), 3: »Das Aufgeben der Klausur würde die Minderung dessen bedeuten, was das Spezifische an einer der Formen des Ordenslebens ist, durch welche die Kirche gegenüber der Welt den Vorrang der Kontemplation vor der Aktion, des Ewigen vor dem Zeitlichen zum Ausdruck bringt«. (55) Codex des kanonischen Rechtes, can. 667, § 3; vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15. August 1969), Normen 1. (56) Vgl. Paul VI., Motu proprio Ecclesiae Sanctae (6. August 1966), II, 30. (57) Vgl. Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15. August 1969), IV. (58) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 7; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 8; 59; Ders., Ansprache an die Klausurschwestern (Lisieux, 2. Juni 1980), 4: »Liebt eure Trennung von der Welt, die ganz mit der Einsamkeit der Wüste in der Bibel vergleichbar ist. Paradoxerweise ist dieser einsame Ort nicht leer. Dort spricht der Herr zu eurem Herzen und bindet euch eng an sein Heilswerk«; Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Die kontemplative Dimension des Ordenslebens (12. August 1980), 29. (59) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 674. (60) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern (Bologna, 29. September 1997), 4: »Euer Leben, das mit seiner konkret und wirksam zum Ausdruck gebrachten Trennung von der Welt den Primat Gottes verkündet, hält ständig den Vorrang der Kontemplation vor der Aktion, des Ewigen vor dem Zeitlichen wach«. (61) Vgl. Paul VI., Motu proprio Ecclesiae Sanctae (6. August 1966), II, 31. (62) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 667, § 3. (63) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 9; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 6. (64) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 667, § 3. (65) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 16; Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Instruktion über das kontemplative Leben und die Klausur der Nonnen Venite seorsum (15. August 1969), Normen, 1; 9. (66) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59. (67) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 667, § 4. (68) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Richtlinien für die Ausbildung in den Ordensinstituten Potissimum institutioni (2. Februar 1990), IV, 81; 82. (69) Vgl. ebd. (70) Wenn es sich um die endgültige Überschreibung von Nonnen mit ewigen oder feierlichen Gelübden handelt, müssen die Vorschriften von can. 684, § 3, eingehalten werden. (71) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 666: »Beim Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel soll die erforderliche Unterscheidung eingehalten werden«. (72) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 65. (73) Vgl. ebd. (74) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. 16, Anm. 32: Hl.Bonaventura, Itinerarium mentis in Deum, Prol., Nr. 4: Opera Omnia V, 296 a: »Niemand möge glauben, ihm genüge die Lesung ohne Salbung, die Spekulation ohne Hingabe, die Forschung ohne Verehrung, die Umsicht ohne Begeisterung, der Fleib ohne Frömmigkeit, die Wissenschaft ohne Liebe, der Verstand ohne Demut, das Studium ohne die göttliche Gnade, die Beobachtungsgabe ohne die göttlich inspirierte Weisheit«. (75) Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 74. (76) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 68; Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 85. (77) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache bei der Generalaudienz (4. Januar 1995), 8: »Die Kontemplativen binden sich in einem so erhabenen Stand persönlicher Hingabe, daß er eine besondere Berufung erfordert, die vor der Zulassung oder der Ablegung der ewigen Gelübde geprüft werden mub«. (78) II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution über die göttliche Offennarung Dei verbum, 24: vgl. Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 22: »Tatsächlich klärt sich nur im Geheimnis des fleischgewordenen Wortes das Geheimnis des Menschen wahrhaft auf. Denn Adam, der erste Mensch, war das Vorausbild des zukünftigen (vgl. Röm 5,14), nämlich Christi des Herrn. Christus, der neue Adam, macht eben in der Offenbarung des Geheimnisses des Vaters und seiner Liebe dem Menschen den Menschen selbst voll kund und erschliebt ihm seine höchste Berufung«. (79) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 81; Johannes Paul II., Ansprache an die Klausurschwestern, Bologna (29. September 1997), 5: »Eure Klostergemeinschaften mit ihrem eigenen Rhythmus von Gebet und Übung schwesterlicher Liebe, wo die Einsamkeit von der süben Gegenwart des Herrn erfüllt ist und die Stille die Seele bereit macht, auf seinen inneren Rat zu hören, sind der Ort, wo ihr euch jeden Tag an dieser liebevollen Erkenntnis des Wortes des Vaters schult«. (80) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 619; 641; 661. (81) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 82. (82) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 586, § 1. (83) Vgl. ebd., can. 586, § 2. (84) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 615. (85) Vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 614. (86) Vgl. Pius XII., Apostol. Konstitution Sponsa Christi (21. November 1950), VII, § 2, 2; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59. (87) Vgl. Pius XII., Apostol. Konstitution Sponsa Christi (21. November 1950), VII, § 3, § 4, § 6. (88) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 59. (89) Vgl. Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, Instr. Potissimum institutioni (2. Februar 1990), 81; 82. (90) Vgl. ebd., 85. (91) Vgl. ebd., 82. (92) Vgl. Pius XII., Apostol. Konstitution Sponsa Christi (21. November 1950), VII, § 8, 3. (93) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäbe Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, 21; Codex des kanonischen Rechtes, can. 616, § 4. (94) Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Vita consecrata (25. März 1996), 109. (95) Ansprache an die Klausurschwestern (Loreto, 10. September 1995), 4.
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