V Gebrauch der Massenmedien
2493 In der
modernen Gesellschaft spielen die Massenmedien bei der Weitergabe von
Information, der Förderung der Kultur und in der Bildung eine bedeutende Rolle.
Infolge der technischen Fortschritte, des Umfangs und der Vielfalt der
übermittelten Inhalte sowie aufgrund ihres Einflusses auf die öffentliche
Meinung wird diese Rolle immer wichtiger.
2494 Die
Information durch Medien steht im Dienst des Gemeinwohls [Vgl. IM 11]. Die
Gesellschaft hat das Recht auf eine Information, die auf Wahrheit, Freiheit,
Gerechtigkeit und Solidarität gründet.
„Der
richtige Gebrauch [dieses] Rechtes fordert aber, daß die Mitteilung inhaltlich
stets der Wahrheit entspricht und bei Beachtung der durch Recht und menschliche
Rücksichtnahme gezogenen Grenzen vollständig ist. Auch in der Form muß sie
ethisch einwandfrei sein, das heißt beim Sammeln und Verbreiten von Nachrichten
müssen die ethischen Grundsätze sowie die Rechte und Würde des Menschen
beachtet werden" (IM 5).
2495 „Darum
müssen alle Glieder der Gesellschaft ihren Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und
Liebe auch in diesem Bereich nachkommen und mit Hilfe dieser Mittel ebenfalls
zur Bildung und Verbreitung richtiger öffentlicher Meinungen beitragen"
(IM 8). Solidarität ergibt sich aus einer wahren und rechten Kommunikation und
dem Fluß von Ideen, die Kenntnis und Achtung anderer Menschen fördern.
2496 Die
Kommunikationsmittel, vor allem die Massenmedien, können bei den Benützern eine
gewisse Passivität erzeugen, indem sie diese zu wenig aufmerksamen Konsumenten
von Worten und Bildern machen. Die Benützer sollen die Massenmedien maß - und
zuchtvoll gebrauchen und sich ein klares und rechtes Gewissen bilden, um
schlechten Einflüssen leichter zu widerstehen.
2497 Schon
aufgrund ihrer Berufsaufgabe im Pressewesen haben Journalisten die Verpflichtung,
bei der Verbreitung von Informationen der Wahrheit zu dienen und das
Liebesgebot nicht zu verletzen. Sie sollen sich in gleichem Maße bemühen, den
Fakten gerecht zu werden und die Grenzen des kritischen Urteils über Personen
zu achten. Sie sollen sich vor Verleumdung hüten.
2498 „Die
öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl ... besondere
Verpflichtungen ... Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte
Freiheit der Information ... zu verteidigen und zu schützen" (IM 12).
Indem die Behörden entsprechende Gesetze erlassen und darauf achten, daß diese
auch eingehalten werden, sollen sie dafür sorgen, daß der schlechte Gebrauch
der Massenmedien „nicht schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den
Fortschritt der Gesellschaft" verursacht (IM 12). Sie sollen die
Verletzung der Rechte eines jeden auf seinen guten Ruf und auf die Achtung
seines Privatlebens bestrafen. Sie sollen rechtzeitig und aufrichtig die
Informationen vermitteln, die das Gemeinwohl betreffen, und auf begründete
Besorgnisse der Bevölkerung antworten. Die Verbreitung von Fehlinformationen,
um die öffentliche Meinung durch die Medien zu manipulieren, ist durch nichts
zu rechtfertigen. Behördliche Eingriffe dürfen die Freiheit von Einzelpersonen
und Gruppen nicht beeinträchtigen.
2499 Die Moral
verurteilt die Mißstände in den totalitären Staaten, wo die Wahrheit
systematisch verfälscht wird, wo durch die Medien eine politische Herrschaft
über die öffentliche Meinung ausgeübt wird, bei Schauprozessen die Angeklagten
und Zeugen manipuliert werden und wo die Machthaber meinen, sie könnten ihre
Tyrannei dadurch sichern, daß sie alles, was sie als „Gesinnungsdelikte"
ansehen, im Keim ersticken und unterdrücken.
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