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Katechismus der Katholischen Kirche 1997 IntraText - Text |
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III Nach dem Gewissen entscheiden
1789 In allen Fällen gelten die folgenden Regeln: - Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit daraus etwas Gutes hervorgehe. - Die „Goldene Regel": „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen" (Mt 7,12) [Vgl. Lk 6,31; Tob 4,15]. - Die christliche Liebe achtet immer den Nächsten und sein Gewissen:
„Wenn ihr euch ... gegen eure Brüder versündigt und ihr ... Gewissen verletzt, versündigt ihr euch gegen Christus" (1 Kor 8,12). „Es ist nicht gut ... etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt" (Röm 14,21).
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