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Katechismus der Katholischen Kirche 1997 IntraText - Text |
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II Wer empfängt und wer spendet die Krankensalbung?
Im Falle schwerer Erkrankung
1514 Die Krankensalbung „ist nicht nur das Sakrament derer, die sich in äußerster Lebensgefahr befinden. Daher ist der rechte Augenblick für ihren Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten" (SC 73) [Vgl. CIC, cann. 1004, § 1; 1005; 1007; CCEO, can. 738].
„..... rufe er die Presbyter der Kirche zu sich"
1516 Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung [Vgl. K. v. Trient: DS 1697; 1719; CIC, can. 1003; CCEO, can, 739, § 1]. Die Seelsorger haben die Pflicht, die Gläubigen über die heilsamen Wirkungen dieses Sakramentes zu unterrichten. Die Gläubigen sollen die Kranken ermutigen, nach dem Priester zu rufen, um dieses Sakrament zu empfangen. Die Kranken sollen sich darauf vorbereiten, es in guter innerer Verfassung anzunehmen. Ihre Seelsorger und die ganze Pfarrgemeinde sollen ihnen dabei helfen und sie besonders mit Gebet und brüderlicher Aufmerksamkeit begleiten.
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