VIII Der Spender des Bußsakramentes
1461 Weil
Christus den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln anvertraut hat [Vgl. Joh 20,23;
2 Kor 5,18.], üben ihre Nachfolger, die Bischöfe, und deren Mitarbeiter, die
Priester, diesen Dienst weiter aus. Die Bischöfe und die Priester haben kraft
des Sakramentes der Weihe die Vollmacht erhalten, „im Namen des Vaters und des
Sohnes und des Heiligen Geistes" alle Sünden zu vergeben.
1462 Die
Vergebung der Sünden versöhnt mit Gott, aber auch mit der Kirche. Der Bischof,
das sichtbare Haupt der Teilkirche, gilt somit von alters her zu Recht als der,
dem die Vollmacht und der Dienst der Versöhnung in erster Linie zukommen: er
regelt die Bußdisziplin [Vgl. LG 26]. Seine Mitarbeiter, die Priester, üben
diesen Dienst insofern aus, als sie den Auftrag dazu von ihrem Bischof (oder
von einem Ordensoberen) oder vom Papst dem Kirchenrecht entsprechend [Vgl. CIC, cann.
844; 967-969; 972; CCEO.
can. 722, §§ 3-4] erhalten haben.
1463 Bestimmte
besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation, der strengsten
Kirchenstrafe, belegt. Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die
Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen. Die Lossprechung von ihr kann
infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst, den Ortsbischof oder
durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden [Vgl. CIC,
cann. 1331;
1354-1357; CCEO, cann. 1431; 1434; 1420]. Im Fall von Todesgefahr kann
allerdings jeder Priester, selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt, von
jeder Sünde [Vgl. CIC,
can. 976; CCEO, can. 725] und jeder Exkommunikation lossprechen.
1464
Die Priester sollen die Gläubigen ermutigen, das Bußsakrament zu empfangen, und
ihre
Bereitschaft
zeigen, dieses Sakrament zu spenden, wann immer Christen in vernünftiger Weise
darum
bitten [Vgl. CIC,
can. 986; CCEO, can. 735; P0 13]
1465 Wenn der
Priester das Bußsakrament spendet, versieht er den Dienst des Guten Hirten, der
nach dem verlorenen Schaf sucht; den des guten Samariters, der die Wunden
verbindet; den des Vaters, der auf den verlorenen Sohn wartet und ihn bei
dessen Rückkehr liebevoll aufnimmt; den des gerechten Richters, der ohne
Ansehen der Person ein zugleich gerechtes und barmherziges Urteil fällt. Kurz,
der Priester ist Zeichen und Werkzeug der barmherzigen Liebe Gottes zum Sünder.
1466
Der Beichtvater ist nicht Herr, sondern Diener der Vergebung Gottes. Der Diener
dieses
Sakramentes soll sich mit der
Absicht und der Liebe Christi vereinen [Vgl. P0 13]. Er muß zuverlässig wissen,
wie ein Christ zu leben hat, in menschlichen Dingen Erfahrung haben und den,
der gefallen ist, achten und sich ihm gegenüber feinfühlig verhalten. Er muß
die Wahrheit lieben, sich an das Lehramt der Kirche halten und den Pönitenten
geduldig der Heilung und vollen Reife entgegenführen. Er soll für ihn beten und
Buße tun und ihn der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen.
1467 Dieser
Dienst ist überaus groß. Er erfordert Achtung und Behutsamkeit gegenüber dem
Beichtenden. Daher erklärt die Kirche, daß jeder Priester, der Beichte hört,
unter strengsten Strafen verpflichtet ist, über die Sünden die seine Pönitenten
ihm gebeichtet haben, absolutes Stillschweigen zu wahren [Vgl. CIC, can. 1388, § 1; CCEO, can. 1456]. Er darf
auch nicht auf Kenntnisse Bezug nehmen, welche die Beichte ihm über das Leben
der Pönitenten verschafft hat. Dieses Beichtgeheimnis, das keine Ausnahmen
zuläßt, heißt „das sakramentale Siegel", denn das, was der Pönitent dem
Priester anvertraut hat, bleibt durch das Sakrament „versiegelt".
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