IV Wer kann die Firmung empfangen?
1306 Jeder
Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, kann und soll das Sakrament der Firmung
empfangen [Vgl.CIC, can. 889, § 1]. Da Taufe, Firmung und Eucharistie eine
Einheit bilden, sind „die Gläubigen ... verpflichtet, dieses Sakrament
rechtzeitig zu empfangen" (CIC, can.
890), denn ohne die Firmung und die Eucharistie ist das Sakrament der
Taufe zwar gültig und wirksam, aber die christliche Initiation noch
unvollendet.
1307 Nach der
lateinischen Tradition ist das „Unterscheidungsalter" der gegebene
Zeitpunkt, um die Firmung zu empfangen. In Todesgefahr sind jedoch schon Kinder
zu firmen, auch wenn sie noch nicht zum Unterscheidungsalter gelangt sind [Vgl.
CIC, cann. 891; 883,3].
1308 Wenn
zuweilen von der Firmung als dem „Sakrament der christlichen Mündigkeit"
die Rede ist, sollte man das Alter des Erwachsenseins im Glauben nicht dem
Alter des natürlichen Erwachsenseins gleichsetzen. Auch sollte man nicht
Vergessen, daß die Taufgnade eine ungeschuldete und unverdiente Erwählungsgnade
ist, die nicht einer „Bestätigung" bedarf, damit sie wirksam ist. Der hl.
Thomas von Aquin erinnert daran:
„Das
leibliche Alter ist nicht maßgebend für das der Seele; darum kann der Mensch
auch im Kindesalter das geistige Vollalter erlangen, von dem das Buch der
weisheit (4,8) sagt: ‚Ehrenvolles Alter besteht nicht in einem langen Leben und
wird nicht an der Zahl der Jahre gemessen‘. Daher kommt es, daß viele im
Kindesalter wegen der empfangenen Kraft des Heiligen Geistes tapfer bis aufs
Blut für Christus gekämpft haben" (s. th. 3,72,8, ad 2).
1309 Die
Vorbereitung auf die Firmung muß darauf hin zielen, den Christen zu einer
engeren Einheit mit Christus, zu einer lebendigeren Vertrautheit mit dem
Heiligen Geist, seinem Wirken, seinen Gaben und seinen Anregungen zu führen,
damit er so die apostolischen Verpflichtungen des christlichen Lebens besser
auf sich nehmen kann. Deshalb wird sich die Firmkatechese bemühen, den Sinn für
die Zugehörigkeit zur Kirche Jesu Christi - sowohl zur Weltkirche als auch zur
Pfarrgemeinde - zu wecken. Letztere hat bei der Vorbereitung der Firmlinge eine
besondere Verantwortung [Vgl. OCf prænotanda 13Vgl. Apg 1,14].
1310 Um die
Firmung zu empfangen, muß man im Stand der Gnade sein. Es empfiehlt sich daher,
das Bußsakrament zu empfangen, um zum Empfang der Gabe des Heiligen Geistes geläutert
zu sein. Außerdem soll intensives Gebet darauf vorbereiten, die Kraft und die
Gnaden des Heiligen Geistes mit innerer Bereitschaft aufzunehmen [Vgl. OCf
praænotanda 15; 16; CIC, can. 893, § 1.2].
1311 Es ist
ratsam, daß die Firmlinge wie bei der Taufe die geistige Hilfe eines Paten oder
einer Patin in Anspruch nehmen. Um die Einheit der beiden Sakramente zu
verdeutlichen, empfiehlt es sich, daß der Taufpate auch Firmpate ist.
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