I Eine einzige Taufe zur Vergebung der Sünden
977 Unser Herr
hat die Sündenvergebung mit dem Glauben und der Taufe verbunden: „Geht hinaus
in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen! Wer glaubt
und sich taufen läßt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt
werden" (Mk 16,15-16). Die Taufe ist das erste und bedeutsamste Sakrament
der Sündenvergebung. Sie vereint uns nämlich mit Christus, der für unsere
Sünden gestorben ist und wegen unserer Rechtfertigung auferweckt wurde [Vgl.
Röm 4,25], damit „auch wir als neue Menschen leben" (Röm 6,4).
978 „Wenn wir
zum ersten Mal den Glauben bekennen und in der heiligen Taufe abgewaschen
werden, wird uns die Vergebung so reichlich geschenkt, daß keinerlei Schuld -
sei es, daß sie durch die Abstammung an uns haftet, sei es, daß wir etwas durch
eigenen Willen unterlassen oder getan haben zu tilgen und keinerlei Strafe zu
verbüßen bleibt. Jedoch wird niemand durch die Taufgnade von aller Schwachheit
der Natur befreit; vielmehr hat jeder gegen die Regungen der Begierlichkeit,
welche uns unablässig zu Sünden anregt, zu kämpfen" (Catech. R. 1,11,3).
979 Wer aber
wäre tapfer und wachsam genug, um in diesem Kampf mit der Neigung zum Bösen
durch gar keine Sünde verletzt zu werden? „Da es also notwendig war, daß in der
Kirche die Gewalt der Sündenvergebung noch auf eine andere Weise als durch das
Sakrament der Taufe bestehe, sind ihr die Schlüssel des Himmelreiches
anvertraut, wodurch einem jeden Reuigen, und hätte er auch bis zum letzten
Lebenstag gesündigt, die Sünden vergeben werden können" (Catech. R.
1,11,4).
980 Durch das
Bußsakrament kann der Getaufte mit Gott und mit der Kirche versöhnt werden.
„Die Buße [wurde] von den
heiligen Vätern zurecht ‚gewissermaßen eine mühevolle Taufe‘ (Gregor v.
Nazianz, or. 39,17) genannt ... Dieses Sakrament der Buße ist aber für die nach
der Taufe Gefallenen zum Heil notwendig, wie für die noch nicht Wiedergeborenen
die Taufe selbst" (K. v. Trient: DS 1672).
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