Absatz 3 JESUS CHRISTUS IST BEGRABEN WORDEN
624 „Es war
nämlich Gottes gnädiger Wille, daß er für alle den Tod koste" (Hebr 2,9).
In seinem Heilsplan hat Gott verfügt, daß sein Sohn nicht nur „für unsere
Sünden" sterbe (1 Kor 15,3), sondern auch den Tod „koste", das heißt
während der Zeit zwischen seinem Sterben am Kreuz und dem Moment seiner
Auferstehung das Totsein, den Zustand der Trennung zwischen seiner Seele und
seinem Leib erfahre. Dieser Todeszustand Christi ist das Mysterium des
Begrabenseins und des Hinabstiegs in das Reich des Todes. Es ist das Mysterium
des Karsamstags, an dem Christus, ins Grab gelegt [Vgl. Joh 19,42.], in die
große Sabbatruhe Gottes eingeht [Vgl. Hebr 4,4-9.], nachdem er das Heil der
Menschen vollbracht [Vgl. Joh 19,30.] und das ganze All versöhnt hat [Vgl. Kol
1,18-20.].
Christus seinem Leibe nach im
Grab
625 Der
Aufenthalt Christi im Grab bildet die reale Verbindung zwischen dem
leidensfähigen Zustand Christi vor Ostern und seinem jetzigen verherrlichten
Zustand als Auferstandener. Die Person des „Lebendigen" kann sagen: „Ich
war tot, doch nun lebe ich in alle Ewigkeit" (Offb 1,18).
„Weil
er dem gewöhnlichen Gang der Natur nicht hindernd in den Weg trat, trennte sich
zwar auch bei ihm durch den Tod die Seele vom Leibe, dann aber vereinigte er
bei der Auferstehung beide wieder miteinander, damit er selbst der Treffpunkt
von beiden, des Todes und des Lebens werde, indem er einerseits
der
weiteren natürlichen Auflösung des von der Seele getrennten Körpers in sich
Einhalt gebot, andererseits das Prinzip der Wiedervereinigung der getrennten
menschlichen Wesensbestandteile wurde" (Gregor v. Nyssa, or. catech. 16).
626 Weil der
„Urheber des Lebens", den man getötet hat (Apg 3,15), der gleiche ist wie
der „Lebende", der „auferstanden" ist (Lk 24,5-6), muß offenbar die
göttliche Person des Sohnes Gottes seine Seele und seinen Leib, die durch den
Tod voneinander getrennt waren, weiterhin zu eigen gehabt haben:
„Wenn auch
seine heilige Seele sich von dem unbefleckten Leib getrennt hat ward doch auch
so die eine Person nicht in zwei Personen geschieden, denn der Leib und die
Seele hatten zugleich von Anfang an in der Person des Wortes ihre Existenz, und
obwohl im Tode voneinander getrennt, blieben beide in der einen Person des
Wortes" (Johannes v. Damaskus, f. o. 3,27).
„Du wirst deinen Heiligen nicht
die Verwesung schauen lassen"
627 Der Tod
Christi war ein echter Tod; er machte seinem menschlichen Dasein auf Erden ein
Ende. Weil aber sein Leib mit der Person des Sohnes Gottes vereinigt blieb,
wurde er nicht ein gewöhnlicher Leichnam. „Um die göttliche Kraft zu zeigen,
wollte [Christus], daß dieser Leib unverwest bleibe" (Thomas von Aquin, s.
th. 3,51,3). Von Christus galt gleichzeitig: „Er wurde vom Land der Lebenden
abgeschnitten" (Jes 53,8) und „mein Leib wird in sicherer Hoffnung ruhen,
denn du gibst mich nicht der Unterwelt preis noch läßt du deinen Heiligen die
Verwesung schauen" (Apg 2, 26_27) [Vgl. Ps 16,9-10.]. Die Auferstehung
Jesu „am dritten Tag" (1 Kor 15,4; Lk 24, 46) [Vgl. Mt 12,40; Jon 2,1; Hos
6,2.] war der Beweis dafür, denn man nahm an, die Verwesung trete vom vierten
Tag an ein [Vgl. Job 11,39.].
„Mit Christus begraben ..
628 Die Taufe,
deren ursprüngliche und volle Zeichenhaftigkeit im Untergetauchtwerden
hervortritt, ist das wirksame Zeichen für den Hinabstieg des Täuflings ins
Grab, für das Sterben mit Christus, um zu einem neuen Leben zu gelangen: „Wir wurden
mit ihm begraben durch die Taufe auf den Tod; und wie Christus durch die
Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, so sollen auch wir als
neue Menschen leben" (Röm 6,4) [Vgl. Kol 2,12; Epb 5,26.].
KURZTEXTE
629 Jesus hat für jeden
Menschen den Tod gekostet [Vgl. Hebr 2,9.]. Der Sohn Gottes starb wirklich und wurde begraben.
630 Während Christus im Grabe
lag, blieb seine göttliche Person weiterhin mit seiner Seele und auch mit
seinem Leibe vereint, obwohl diese durch den Tod voneinander getrennt worden
waren. Darum hat der Leib des toten Christus ..die Verwesung nicht
gesehen" (Apg 13, 37).
|